Kindesunterhalt neu berechnen?

  • Hallo Forum,


    diese Frage war schon oft gestellt leider kann ich mit den Atworten wenig anfangen, deshalb stelle ich die auch neu rein, und entschuldige mich dafür! :)


    Die letzte Unterhaltberechnung war vor einem Jahr als ich noch Lohnsteuerklasse 3 hatte, jetzt will die Anwältin meiner Ex-Frau wieder den Unterhalt berechnen, nach der neuen Lohnsteuerklasse 1 verdiene ich eigentlich weniger und nicht mehr, aber meine Frage ist welche Gesetzesgrundlage regelt die neuberechnung?
    Es heisst alle 2 Jahre, oder? Auser es besteht Verdacht das ich mehr verdiene, aber hier würde es mich auch interessieren wo das geregelt ist? Also konkret welche Paragraphen regeln dies??
    Ihre Anwältin hat mir angedroht dass wenn ich nicht die Einkommensnachweise übersende wird sie dies per Gerichtsbeschluss anfordern!
    Ist das möglich?


    Damit ich noch über die Runden komme hab ich zum teil auch 400€ Job gemacht, wird der auch in die Neuberechnung herangezogen, ohne den hätte ich garnicht überleben können!?


    Besten Dank
    VaterH

  • Hallo Vater erstmal ein Frohe Weihnachten,


    1, Warum will die Anwältin eine neue Auskunft?
    Allerdings wenn die erste Berechnung bei Stkl.3 durchgeführt wurde, kann bei einer Neuberechnung bei Stkl.1 die Berechnung auch zu Deinen gunsten ausgehen.



    2. Ja ein 400€ Job wird mitangerechnet außer er dient dazu Schulden abzutragen, Aber wenn Deine Ex davon nix weiß, kann man sagen " Was sie nicht weiß, macht sie nicht heiß", geht aber nur wenn sie echt davon keinen wind bekommen hat, ansonst solltest Du es angeben.


    3. Besteht ein Titel? Wenn ja, kann die Anwältin jetzt nix anfordern, auch ein Gericht wird da nix machen, es sei denn, es gäbe den Verdacht das Du wesentlich mehr verdienst.


    Wenn nein, wie gesagt , kann auch zu deinen Gunsten ausgehen, da Du ja dann von Stkl.1 berechnet wirst. Und die Anwältin kann die Auskunft jetzt einfordern, da das Kind ein Recht auf einen Titel hat.


    4. Wieso geht Deine Ex ohnehin zum Anwalt? Das Jugendamt wäre für Sie Kostenlos, oder ist das Kind schon 18j?


    5. Du bist zur Auskunft verpflichtet, ein Gerichtsurteil solltest Du auf alle Fälle vermeiden, das geht nur zu Deinen Lasten.


    6. Die Regelung der 2 Jahresauskunft ist im Unterhaltsrecht geregelt.



    Gibt mir bitte die Daten.


    Bei minderjährigkeit des Kindes.


    -Wie alt ist das Kind.
    -Besteht ein Titel.
    -Wie hoch ist dein Einkommen.


    Bei Volljährigkeit.
    -Dein Einkommen.
    -Einkommen Mutter.
    -Einkommen evtl. Kind.
    - Besteht ein Titel


    Die Daten werden gebraucht um Dir, Auskunft geben zu können.


    Gruß sundown

  • Hallo sundown,


    besten Dank für deine Antwort, hier meien Daten:
    1. Kind 14 Jahre
    2. Kind 12 Jahre
    mein Nettoeinkommen ist jetzt bei ca. 2150€ Unterhaltsbetrag bis jetzt 503€ berechnet von ihrer Anwältin.


    (INFO: nach der Lohnsteuerklasse 1 war mein Nettoeinkommen auf ca. 1800€ gefallen, vorher mit der Lohnsteuerklasse 3 hat die Anwätin von ihr 2250€ ermittelt, dann ha bich eine Lohnerhöhung ausgehandelt so das ich jetzt wieder bei 2150€ Nettoeinkommen verfüge)


    Zu den Gründen warum meine Ex-Frau dies verlangt ist weil ich die letzten 3 Monaten schwierigkeiten hatte den vollen Betrag von 503 euro zu überweisen, das ist wiederum zurückzuführen weil ich in der 2 Jahreshälfte alle Versicherungen zu zahlen habe, und weil mir meine Bank meinen Dispokredit um 500€ gekürzt hat.
    Ich hab des meiner Ex gemeldet und versucht zu erklären das ich da jetzt nichts vorsätzlich mache das sie das Geld nicht bekommt, ich hatte es einfach nicht, ich überwies ihr alles was ich hatte und ich selber wurde von meiner Mutter in der Zeit unterstützt, und ich sagte auch das ab Januar jetzt wieder alles normal laufen sollte!
    Ich hab ihr auch angeboten komplete Einsicht über meine Einahmen und Ausgaben sie wollte das nicht, aber glaubte mir auch nicht das ich das Geld nicht habe!
    Zudem wurde der Sohn der noch 12 J. hat von dem Jugendamt mir zugesprochen weil er massive Probleme in der Schule hatte und auch kurz vor der Psychatrie war, und in der Sonderschule war er schon lange, 1,5j. seit wir getrennt lebten, dann hab ich mich dafür eingesetzt das der Junge zu mir kommt und er ist set Juli dieses Jahres bei mir auch gemeldet(Wunder gibts noch), geht bei mir in die Schule, also bei mir in meinem Stadtteil.
    Ich bezahle zusätzlich Privatunterricht damit er Erfolg in der Schule hat. Das alles hat wunderbar geklappt bis jetzt und der Sohn ist jetzt seit diesem Schuljahr in einer "normalen" Schule und seine Leistungen sind auch ganz gut! Ich werde mich dafür einsetzen das er bei mir auch weiter bleiben darf, wenns klappt, wennigstens bis er in die Lehre kommt(es gibt immer wieder Momente wo er auf meine Hilfe bei seiner Schulaufgaben braucht und die Möglichkeit des Rückfalls sind noch real)!
    Problem ist auch das sie nicht arbeiten möchte(ihre eigene Aussage mir gegenüber) hatte aber Arbeit in Festanstellung, sie hat von sich aus gekündigt!
    Ok, das befreit mich nicht von meiner Pflicht, das meinte ich auch nicht, nur will sie ihren Lebensunterhalt auf Grund des Unterhalts führen?! Ich denke dass das Geld den Kindern in erster Linie zusteht Problem ist auch was wenn ich wieder in solche schwierige Situation komme und kein Geld habe?!
    Wärend der Zeit seit der Sohn bei mir ist hab ich ihr den Unterhalt für die Tochter bezahlt und das Kindergeld von dem Sohn hab ich ihr auch überlassen. Mehr hatte ich leider wie bereits beschrieben selber ned! Den Teil vom Unterhalt für meinen Sohn den ich nicht bezahlen musste hab ich für den besagten Privatuntericht, Monatskarte und die Verpfelgung in der Schule inverstiert, also hatte ich keien Geldwerten Vorteil seit er bei mir ist weil ich ja dieses für den Jungen ausgegeben habe.


    Wir haben keinen Titel, bedeutet das "Es wurde vom Gericht geregelt"? Also vom Gericht haben wir nichts, wir haben uns ausergerichtlich geeinigt, es klappte auch wunderbar zwischen uns wir stritten uns nicht es gab keinen rosenkrieg, nichts!
    Bis auf die letzten drei Monate wo ich das Geld nicht bezahlen konnte!
    Hier nochmal die daten:


    Einkommen 2150€
    ------------------------
    Ausgaben: 725€ Miete
    350€ Darlehensrate(noch aus der Ehezeit übrig geblieben)
    50€ Darlehen für Möbel(weil ich aus unserer Wohnung ausgezogen bin brauchte ich Möbel)
    // 135€ Zusatzunterricht für den Sohn der bei mir noch wohnt kann weggelassen werden
    // 39€ Monatskarte für den Sohn wenn er bei mir Wohnt kann auch weggelassen werden
    60€ Monatskarte(ich fahre mit der Bahn zu Arbeit)
    80€ Telefon & Internet( Pauschal so in etwa kommts hin)
    20€ Unfallversicherung
    503€ Unterhalt für beide Kinder aus der letzten Berechnung
    // oder 250€ für die Tochter wenn der Sohn bei mir wohnt
    -------------------------------------------------------------------------------------------
    Zusammen 1788€, ohne das ich mir eine einzige Semmel gekauft habe!
    Dazu kommen noch TV Gebühren und Zahlungsrückstand für die Gebühren die ich nicht zahlen konnte
    und Nachzahlung für die Heizung und Strom(wie hoch die ausfallen werden weiß ich leider noch nicht, aber ich werde sicher nachzahlen müssen!)


    Bleibt für mich 362€ zum Leben, wenn der Sohn weiter bei mir bleibt, dann wird sich der Unterhaltsbetrag nach unten korrigieren, aber es kommen die auskommentierten Zeilen dann zu geltung!


    Ob meien Ex Einkommen noch hat weiß ich leider nicht, ich weiß nur noch aus unserem letztem Gespräch das sie nicht arbeiten möchte auch keine geringfügige bzw. minderwertige Jobs (O-Ton"ich putze nicht"), sie hatte einen Job in Festanstellung als Pflegerin den sie selber gekündigt hat, darf ich überhaupt verlangen das sie mir Auskunft über ihr Einkommen gibt?


    Ich hoffe jetzt sie sind mir nicht böse das mein Text so lang ausgefallen ist, ging leider ned anders.


    Mit freundlichen Grüssen
    VaterH

  • Morgen Vater,


    Is ok das der Text so lang is.


    Also fangen wir mal an.


    1. Ausgaben: Nicht alle Deine Position sind abzugsfähig oder in voller höhe bsp. Miete nur 450€ keine 725€. Unfallversicherung ist dein Spaß, ebenso Telefon und Rate für Möbel.Zahlungsrückstände müssen im Einzelfall geprüft werden.


    2. Also lebt der Sohn per beschluß vom Jugendamt, bei dir. Dies würde aber bedeuten das Dir das Kindergeld für den Sohn zusteht, ebenso ist die Kindesmutter Unterhaltspflichtig für den Sohn, sie unterliegt der Erwerbsobligatorischkeit, da die Tochter ein alter hat, in dem diese nicht als Betreungsbedürftig über den Tag gilt.


    3. Die Kosten für die Privatschule sind zum Unterhalt zu zahlen, nach Leistungsfähigkeit zu zahlen, bei Dir also in abzug zu bringen.


    4. Das Deine EX selbständig ihren Job gekündigt hat kann Ihr jetzt evtl. zum Verhängnis werden, Sie ist verpflichtet zu arbeiten und ihren Lebensunterhalts selbst zuverdienen. Ob sie Lust spielt da keine Rolle, es kann Fiktive unterstellt werden da sie den Unterhalt für den Sohn zu decken hat.


    5. Richtig die "Nicht Leistungsfähigkeit der KM" spielt für Deine Unterhaltspflicht der Tochter gegenüber keine Rolle, hier wird die Anwältin wohl 377€ fordern. Dein Einkommen bis 2300€ also Stufe 110%, altergruppe 3.


    6.Was Deine Zahlungsfähig auch bei dem Einkommen angeht so kurz nach der Trennung kenne Ich nur zu gut, leider muß Ich dir sagen das, das keine Sau Intressiert, da stehen wir auf einsamen Posten.



    Nun das ganze sieht in der zusammenfassung so aus.


    Die Anwältin will nun den KU nach Deinem einkommen und dem Alter der Kinder bzw der Tochter, wenn diese nun Richtig dreist ist, fordert sie 2x377€ von Dir. Was allerdings unlogisch wäre da der Sohn bei Dir wohnt und auch gemeldet ist, hier wäre nun zu klären wer das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat, wenn dies noch bei der KM liegt, hast Du ein Problem, denn dann kann die Anwältin auch diesen Unterhalt fordern und Du mußt erstmal zahlen. Diese Spiel ist mir schon oft untergekommen.
    Du darfst Dich jetzt nicht unterkriegen lassen, das hat nichts mit einem "Rosenkrieg" zu tun, hier geht es nur GELD und wenn Anwälte ins Spiel kommen, sehen diese ihr eigens Einkommen, je höher der Streitwert desto höher ihr Honora.


    Ich würde Dir empfehlen, nach den Feiertagen mit allen Unterlagen zum Amtsgericht zu gehen und einen Beratungsgutschein für einen Anwalt zu beantragen, auch wenn dieser nicht zugesprochen wird, in jedemfall solltest Du
    einem Fachanwalt die Sache übergeben,Dein Fall ist sehr Komplex und wenn Du nicht aufpasst bist DU der Dumme bei der sache.
    Du wirst von der Gegenseite ein schlechtes Gewissen eingeredet bekommen "Denken Sie bitte an Ihre Kinder, es geht um deren wohl" laß Dich davon nicht beeindrucken auch wenn es schwer fällt. In einem solch gelagerten Fall wie bei dir, wird es in einer regelrechten Schlacht enden, die KM wird auch versuchen den Sohn wieder zu sich zu holen, da es um GELD geht, das Sie zahlen müßte und andersrum von dir bekommt.
    Also ab zum Anwalt, allein wirst Du dich nicht gegen die Anwältin durchsetzten können, sie wird alles versuchen, das "beste" für Ihre Mandatin zu erreichen und das ist zuviel wie möglich von Deinem Geld zu bekommen.


    Auch wenn das nicht die Antwort war die Du gerne gehabt hättest, ich kann Dir leider keinen anderen Rat geben, wie eine Juristische Entscheidung auch wenn es erstmal Geld kostet, kann dies Tausende sparen, der hauptkernpunkt ist hierbei der Sohn, bei wem sein Leben verbringen wird, den das ist entscheident .


    gruß Sundown

  • Hallo,

    besten Dank für die ausführliche Antwort.
    Hier noch eine Information die evtl. hilfreich sein wird, es gibt KEIN AUFENTHALTSBESTIMMUNGSORT der gerichtlich bestimmt wurde! Wir haben das so ausgehandelt das Kinder bei ihr wohnen dürfen und ich werden den Unterhalt für die beiden bezahlen. Nun das der Junge immer mehr Probleme hatte mit der ganzen Situation hab ich mit dem Jugendamt ausmachen können das der zu mir zieht, und hier ist er seit 6 Monaten.
    Wie gesagt, seit er bei mir ist geht er nicht nur in eine normale Schule (vorher Sonderschule) sondern hat auch reale Möglichkeiten um Mittleren Reife werde ich versuchen mit dem Jugendamt wieder so auszuhandeln das er bei mir bleibt wenigstens bis zu Ausbildung.


    Meine Frage ist:
    a) kann ihre Anwältin jetzt verlangen das der Sohn bei ihr wohnt obwohl das Jugendamt bestimmt hat das er zu mir zieht, leider haben wir hier nichts schriftlichen, irgendwie lief alles auf "freundschaftsbasis"
    b) wieso schreibt ihre Anwältin in ihren Brief "Ich erlaube mir nun, namens und im Auftrag Ihrer Kinder ..." Mein Sohn hat ihr ganz sicher keinen Auftrag erteilt, schon garnicht weil er ja bei mir wohnt, und meine Tochter würde das ebenso wenig machen!!??


    und die wichtigste
    c) jetzt läufts so hinaus, das meine Ex möchte das der Sohn einen Monat bei ihr wohnt, und einen Monat bei mir(wieviel Sinn das ergibt weiss ich nicht, zu mal der Schulweg von ihr vielfach länger ist als wenn er bei mir ist und der Sozialarbeiter, der Chef des Jugendamts und der Kinderpsychologe haben sich negativ über solcher Wohnsituation geäußert da dies schlecht für seine Stabilität sein kann und Fortschritt in der Schule ), kann ich dann für den Monat den er bei mir verbringt, den Unterhalt für den Sohn behalten???


    Besten dank nochmal für die Hilfe und Antworten!
    VaterH

  • Ich sach dir mal was dazu, auch wenn ich persönlich gerade gegen sowas ähnliches zu kämpfen habe.
    DU hast dem Jungen Möglichkeiten gegeben, das er eine Zukunft in der Schule hat und vl auch noch anderswo. Also gib bei Deinem Anwalt an, das DU das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben möchtest, in Verbindung mit den Aussagen von Jugendamt und Ärzten oder was Du sonst noch hast. Dein Sohn ist alt genug, um angehört zu werden und seine Meinung zu äußern. Auch wenn Ihr dadurch die Kinder trennt, aber er hat eine bessere Perspektive, soweit ich das jetzt gelesen habe. Die solltest du ihm als Vater auch weiterhin geben. Ebenso ist dies auche in Argument für dich, beim Anwalt. Dieses heckmeck ein Monat hier, den anderen Monat da, das ist nix für ihn. Daran wird er kaputt gehn. Denke bitte in erster Linie an das Kind bzw. die Kinder NICHT IMMER AN DAS GELD.