Hallo Forum,
diese Frage war schon oft gestellt leider kann ich mit den Atworten wenig anfangen, deshalb stelle ich die auch neu rein, und entschuldige mich dafür!
Die letzte Unterhaltberechnung war vor einem Jahr als ich noch Lohnsteuerklasse 3 hatte, jetzt will die Anwältin meiner Ex-Frau wieder den Unterhalt berechnen, nach der neuen Lohnsteuerklasse 1 verdiene ich eigentlich weniger und nicht mehr, aber meine Frage ist welche Gesetzesgrundlage regelt die neuberechnung?
Es heisst alle 2 Jahre, oder? Auser es besteht Verdacht das ich mehr verdiene, aber hier würde es mich auch interessieren wo das geregelt ist? Also konkret welche Paragraphen regeln dies??
Ihre Anwältin hat mir angedroht dass wenn ich nicht die Einkommensnachweise übersende wird sie dies per Gerichtsbeschluss anfordern!
Ist das möglich?
Damit ich noch über die Runden komme hab ich zum teil auch 400€ Job gemacht, wird der auch in die Neuberechnung herangezogen, ohne den hätte ich garnicht überleben können!?
Besten Dank
VaterH