3 Personen- 150 qm Wohnfläche

  • Hallo!
    ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe!
    Und zwar bin ich momentan noch allein erziehend und lebe mit meinem Kind in einer 70 qm Wohnung.
    Befinde mich bis Juni 2011 noch in Elternzeit, beziehe Elterngeld und einen Hartz 4 Zuschuss.
    Nun ziehe ich mit dem Kindesvater und unserem Kind zusammen in eine 3 1/2 Zimmer- Whg., die allerdings
    150 qm hat. Miete incl. kalten NK sind 620 Euro, Strom, Heizung und Warmwasser ca. 150 Euro.
    Der Kindesvater verdient 1700 Euro brutto, d.h. ca 1100 Euro netto.
    Habe mir keine Zustimmung für den Umzug vom Amt eingeholt.
    Möchte keine Umzugskosten oder Kaution Übernahme beantragen!
    Nun meine Fragen.
    Wann muss ich den Umzug spätestens melden?
    Kann das Amt wegen der hohen qm, die Leistungen auch ganz einstellen?
    Steht uns noch ein Zuschuss vom Amt zu? Wenn ja, mit wie viel Euro können wir ca. rechnen?

  • den umzug und den zusammenzug mit dem kindesvater musst du dem amt sofort melden. ihr bildet dann eine bedrfsbemeinschaft. sein einkommen wird berücksichtigt. was die 150qm-wohnung angeht, das wird das amt zu der einschätzung kommen, das diese wohnung zu groß und zu teuer für drei personen ist. ihr werdet dann aufgefordert die wohnkosten zu senken. man wird euch die leistungen so weit runter kürzen, als ob ihr in einer für euren landkreis angemessenen wohnung für 3 personen wohnen würdet. das wären so etwa 500 bis 550 euro warmendmiete. den rest müsstet ihr dann von den regelleistungen/einkommen selbst bezahlen.

  • Vielen Dank für die Antwort, wichtig war mir, dass die Leistungen nicht komplett gestrichen werden, weil die Wohnung halt sehr groß ist.
    Natürlich werde ich den Umzug melden, natürlich auch dass der Kindesvater mitzieht!
    Nur wann muss ein Umzug spätestens gemeldet werden, habe gehört dass es spätestens eine Woche vor Umzug gemeldet werden muss, ist das richtig?

  • Du mußt die Veränderung in der ARGE angeben sobald sie eingetreten ist.Also wenn du umgezogen bist und du dich auch umgemeldet hast also eine neue Anschrift existiert mußt du das der ARGE mitteilen.Du würdest ja dann auch in einer BG leben wo das Einkommen deines Partners mitgerechnet werden würde.Eventuell bekämst du gar keine Leistungen mehr denn die Wohnung ist viel zu groß und die Nebenkosten wären mir etwas zu gering angesetzt.Ihr müßtet Wohngeld beantragen und den Kinderzuschlag.

  • Was soll dieses blöde Kommentar? Wo liegt Dein Problem?
    Ich gehe ab Juni wieder arbeiten, außerdem wird uns ja nicht die komplette Miete gezahlt,
    ich beantrage legendlich für vier Monate eine Unterstützung,
    weil ich meinen Sohn nun mal nicht allein zu Hause lassen kann.
    Wir haben diese Wohnung ausgewählt, weil sie uns nun mal sehr zugesagt hat und wir nicht zweimal umziehen möchten und wenn ich im Juni wieder berufstätig bin, können wir uns die Wohnung mit meinem Verdienst dazu, dann locker leisten, ob Du es glaubst oder nicht?!

  • Wegen der hohen m² Wohnfläche würde das Amt die Leistungen nicht einstellen. Die würden die Leistungen einstellen, weil Ihr zusammen zieht und sein Gehalt angerechnet wird. Wie Kitty schon schreibt Wohngeld und den Kinderzuschlag beantragen.

  • na mit dem wohngeld ist das nun auch wieder nicht ganz richtig. bei wiki steht dazu nämlich folgendes:


    Zitat

    Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich im Rahmen einer Formel (§ 19 WoGG) aus folgenden Größen:


    Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt rechnen
    Höhe des Familieneinkommens
    Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt




    150 qm für drei personen ist selbstverständlich nicht förderfähig. wer kein geld hat, bzw. am unteren einkommen verdient, der kann sich nicht einfach in eine unangemessen große wohnung setzten und sagen: vater staat zahl mal!:o
    der nächst der kommt, will dann 300 qm finanziert haben. wir sind ein sozialstaat, aber kein sozialparadies!:mad:


    frohes weihnachtsfest!:D

  • Kitty, erst schreibst du:


    Zitat

    Wohnung ist viel zu groß und die Nebenkosten wären mir etwas zu gering angesetzt


    dann:


    Zitat

    Für 150 qm ist die Wohnung trotzdem recht günstig


    das ist in der tat eine große falle!


    Zitat

    Das Amt berücksichtigt dann eben nicht die gesamten Kosten.


    angemessen für wohngeldbezug bei drei personen ist wie bei hartz4 nun mal eine wohnungsgröße von ca. 75 qm. das heisst, dass die familie im falle eines wohngeldantrages lediglich knapp 400 euro als miete berücksichtigt bekommen werden. also dürfte sich daraus ein sehr geringer anspruch auf wohngeld errechnen. also eng wirds allemale. hartz4 wird nicht zahlen, weil die arge einen umzug in eine 150 qm wohnung niemals zustimmen würde. aber da sie ja ab juli wieder arbeiten geht, können sie die miete dann ja erstmal mit dem überziehungskredit, falls überhaupt vorhanden, bezahlen.

  • Natürlich ist die Wohnung viel zu groß für drei Personen und das die ARGE da die Wohnkosten nicht so übernimmt ist klar.Trotzdem ist die Wohnung an den qm gemessen sehr günstig.Wohngeld können sie ja beantragen und ob und wieviel sie dann bekommen werden sie sehen.Auch wenn es nicht viel ist hilft der kleinste Betrag erstmal weiter.