Harz 4 nach einer BEZ-Maßnahme

  • Guten Tag,


    ich bin durch Suchmaschinen auf dieses Forum aufmerksam geworden.


    ich hatte die letzten 2 Jahre eine BEZ (ÖBS)-Maßnahme gehabt (1300 Brutto). Da man bei solchen Maßnahmen keine Arbeitslosenversicherung bezahlt, fällt man nach der Maßnahme wieder auf Harz 4 zurück. Meine Maßnahme endet am 18.1.2011. Ich habe heute meinen Bewilligungbescheid bekommen. Dort steht drin:"Da ich meinen Lohn vom Januar erst am 15.2. bekomme, habe ich erst Anspruch ab 1.3. auf Harz4. Ich wollte mal fragen, ob das korregt ist. Der Lohn, den ich am 15.2 bekomme ist doch für Januar?.


    Vielen Dank!

  • du bist also ein berliner und ein beispiel dafür, das der ÖBS (öffentliche beschäftigungssektor)der größte scheiss ist, den die roten und linken in berlin verzapft haben.
    du arbeitest also nur bis zum 18.01.11. also bekommst du nur für den halben monat gehalt, welches im februar überwiesen wird. sofern dieses gehalt existenzsichernd ist, ergibt sich ein hartz4-anspruch in der tat erst ab 01. märz, weil das zuflussprinzip zählt. das heisst: da dir das gehalt im februar zufliessen wird, zählt es auch als einkommen für den monat februar.
    übrigens, als du die maßnahme begonnen hast, hast du ganz sicher auch noch für den monat hartz4 bekommen, als du die maßnahme begonnen hast. damit gleicht sich die sache ja wieder aus.

  • Danke für die Antworten!


    Ja, es stimmt, an Anfang wurde ich einen Monat überzahlt. Das musste ich aber wieder zurück zahlen, was ich auch getan habe. Ich finde es nur komisch. Ein Kollege von mir beendete seine Maßnahme vor 3 Monaten. Er war so schlau sich noch im letzten Monat einen Vorschuss von 800 zu holen. Mir wurde das leider nicht bewilligt. Er bekommt deswegen einen Monat früher Harz 4. Er hat sich so zu sagen einen Moinat Harz4 erschlichen :-).