versagungs/entziehungsbescheid DRINGEND

  • versagungs/entziehungsbescheid der Mietrüückstände....


    Hallo ihr Lieben.
    Es geht um vollgendes.


    Durch meinen Umzug sind Mietrückstände von 526 € entstanden. Wir haben mit dem Vermiter eine Ratenzahlung vereinbart und auch eingehalten. Es wurde bis jetz jeden Monat gezahlt und es sind noch 200€ offen. der Vermieter teilte uns mit das wir uns an das zuständige JobCenter wenden und einen ANtrag stellen. Gesagt Getan.


    Am21.09.2010 stllten wir den Antrag und alle Unterlagen wurden eingereicht mit vermerk des Sachbearbeiters.


    Am 14.10.2010 kam eine Aufforderung zur Mitwirkung. Ich möge doch einen aktuellen Nachweiß vom Energieanbieter und nachweis der aktuellen abschlagszahlungen vorlegen.
    daraufhin schrieb ich das ich keinen Antrag auf Energierückstände(Strom) gestellt habe jediglich für Mietrückstände.Da ich auch keine energieschulden habe.
    War das etwa Falsch????


    dann kam am 8.11.2010 ( datiert) die Ablehnung für die mietrückstände übernahme. was ich auch schon wusste und mir es auch klar war weil ja keine wohnungslosikkeit einzutreten droht und eine ratenvereinbarung besteht.
    Dann war lange ruhe.
    Am 6.12.2010 (datiert) erhalten am 11.12.2010 bekam ich eine erinnerung zur mitwirkung also wieder energienachweiß vorlegen. Ich wunderte mich doch wieso warum weshalb. allerdings hatte ich eine frist bis zum 13.12 erhalten. ich rief dort an um nachzufragen was da jetz los ist und hätte gerne eine erklärung. der nette Herr meinte nur auch das er dies nicht verstehe und sich erkundigt und ich dann einen rückruf von der genannten sb erhalteund nix kam. die tage darauf rief ich immer wieder an um zuerfahren das die sb im urlaub sei. und am 14.12 ( datiert) erhalten am 17.12.2010 kam dann der versagungs/entziehungsbescheid durch fehlende mitwirkung.
    desweiteren hatte ich einen folgeaantrag gestellt und diesen am 27.11.2010 persönlich gegen bescheinigung abgegeben.das heiß ich werde ab 1.1.2011 für mich und meinem sohn kein alg2 mehr bekommen


    nun will ich dort widerspruch einlegen könnte mir bitte jemand behilflich sein? desweiteren möchte ich morgen dort persönlich vorsprechen.macht es sinn?


    danke euch schon im vorraus
    Hummie

  • Soweit ich das jetzt überblicke, hat deine Folgeantrag nichts mit dem Versagungs/Entziehungsantrag zu tun.
    Warum hast du nicht die Abschlagszahlungen angegeben? Im Endeffekt zahlst die zwar sowieso selber, aber ich muß die auch immer vorlegen. (Warum auch immer)
    Laß dir morgen schriftlich etwas geben, das dein Folgeantrag von der Sache unberührt und bearbeitet wird, bzw. ist.

  • das dachte ich bis jetz auch aber ich denke eher schon das der folgeantrag futsch ist.weil doch zum 1.1.2011 die zahlung eingestellt wird für alle in der bg und desweiteren haben wir bis jetz noch keine weiterbewilligung des folgeantrag bekommen was nie solange dauert bis jetz knap 1 1/2 wochen.


    warum ich die abschlagzahlungen nicht eingereichthabe weil die nichts mit den mietschulden zu tun haben.mir ist es auch neu das man diese vorlegen muss.ich werde diese abschlagzahlungen morgen nachreichen hoffe auch auf eine begründung wenn denn die sb auch anwesend ist.


    danke dir lg hummie

  • Hallo Hummie,


    bekomme es bitte nicht in den falschen Hals, aber es könnte doch mit den Mietschulden zusammenhängen. In vergleichbaren Fällen, in denen Mietschulden aufgelaufen sind, nimmt häufig das Job-Center die wichtigsten Zahlungen selbst in die Hand, d.h. Miete und Stromabschlag werden einbehalten und direkt überwiesen.


    Gruß Gawain

  • Da kann ich Dir nur zustimmen. Es wird halt wie sooft jede Chance nicht bezahlen zu müssen genutzt.
    Um nun nicht alles neu beantragen zu müssen, solltest Du diesem Aufhebebescheid, oder wie man es nennen möchte, widersprechen.
    Dies ist ja irgendwo ein Unding, da es nach geltendem Recht das Amt rein garnichts angeht, wieviel Strom Du zu bezahlen hast. Dies unterliegt keinesfalls der Mitwirkungspflicht, wobei sich der SB mit dem völligen Entzug der Leistungen sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat. Entsprechend würde ich auch den Widerspruch verfassen. Er hätte Dir nachvollziehbare und rechtliche Gründe benennen müssen, weswegen er die Höhe Deiner Abschlagszahlung wissen möchte.

  • Ich danke dir.
    ich sehe dies genauso. den widerspruch werde ich morgen dort einreichen.aber der dauert ja auch so seine zeit. wie war das bis zu 3 monate haben die zeit? sollte ich zum sozialamt gehn und dort einen antrag auf sozialhilfe stellen? ich mein weder geld noch krankenversicherung keine miete wird bezahlt und schwupps i st man auch die wohung los.ich werd irre hier.kita platz für mein 4 jährigen sohn geht auch flöten. gibts noch irgendwelche möglichkeiten???
    danke euch allen


    die verzweifelte Hummie

  • Hallo Hummie


    Nachdem es keinen Grund gibt, Dich zu sanktionieren, wird man Dir auch einen Vorschuss auf zu erwartende Leistungen nicht versagen. Verweise in Deinem Widerspruch darauf, dass die Frage nach der Höhe Deiner Abschlagszahlung zum Einen nicht begründet wurde und zum Anderen nicht der Mitwrikungspflicht unterliegt.
    Gemäß § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen und hierbei die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe zu benennen, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung geführt haben. Dieser Begründungspflicht ist die Behörde nicht oder nur sehr unzureichend nachgekommen.


    Nein, den Gang zum Sozialamt kannst Du Dir sparen!


    Gruß Gawain

  • Ich danke dir Gawain. ich habe einen Widerspruch erstellt.
    Ich bin nochnicht ganz fertig werde hier nd da noch was verändern.Sei so lieb und schau mal drüber ob es sogeht.danke dir für deine hilfe



    hiermit Lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 14.12.2010 datiert erhalten am 17.12.2010 ein.


    Begründung: Ich stellte auf drängen des Vermieters einen Antrag auf Mietrückstände!!!
    Am 14.10.2010 Erhielt ich eine Aufforderung von Ihnen das ich Die Abschlagzahlungen und eine Übersicht des Energieanbieters vorlge. Dies Tat ich nicht weil es nichts mit dem Mietrückständen zutun hat. Über den Energieanbieter beziehe ich Lediglich Strom für Licht und um Elektrische Geräte zu nutzen.


    Ich verweise in meinem Widerspruch darauf, dass die Frage nach der Höhe meiner Abschlagszahlung zum Einen nicht begründet wurde und zum Anderen nicht der Mitwrikungspflicht unterliegt.
    Gemäß § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen und hierbei die wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen Gründe zu benennen, welche die Behörde zu ihrer Entscheidung geführt haben. Dieser Begründungspflicht ist die Behörde nicht oder nur sehr unzureichend nachgekommen.


    Am 8.11.2010 datiert von Ihnen erhalt am 10.11.2010 bekam ich die Ablehnung der übernahme von Mietrückständen,ich zietiere: Aktuell ist eine zu behebene Notlage nichtvorhanden, somit werden die Anspruchvorraussetzungen zur Übernahme von Mietschulden gem. §22Abs.5 SGBII nicht erfüllt.da ich aufgefordert wurde bei der GVS vorzusprechen. Es wäre nett geswesen wenn sie mir dann noch erklärt hätten was die gvs ist.


    Es wurde erst zum teil auch unzureichend begründet in Ihrem schreiben vom 14.12.2010 das ich Zitiere: und die prüfung der Anspruchsvorraussetzungen zwingend benötigt werden. Auch diesem Widerspreche ich da es sich nicht um StromSchulden sondern um Mietrückstände geht.Desweiteren habe ich am 29.11.2010 den Folgeantrag persönlich eingereicht und bis dato nochkeine Weiterbewilligung erhalten.Es hat sich nichts geändert bis zum heitigen Tage.Die Hilfebedürftigkeit liegt dennoch vor.

  • Hallo Humni,


    § 66 SGB I
    "...(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. ..."


    § 67 SGB I Nachholung der Mitwirkung
    "Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen."


    Ob eine Stromabrechnung zur Durchführung des SGB II wesentlich notwendig ist, wage ich zu bezweifeln, insbesondere wenn die vorangegangenden Abschlagszahlungen während des ALG II Bezugs geleistet wurden. Dann dürfte, meines Wissens, eine mögliche Guthabenerstattung nicht als Einkommen angerechnet werden, da man ja dieses Guthaben aus der Regelleistung anspart hat. Und Schulden beim Stromanbieter ändern nichts an der Bedürftigkeit und dem Leistungsanspruch eines ALG II Empfängers.


    Ich würde die Stromrechnung schnellstmöglich nachreichen. Die Bearbeitung eines Widerspruchs darf drei Monate dauern, und wer dringend Geld zum Leben braucht, sitzt immer am kürzeren Hebel.



    Es gibt die Möglichkeit unmittelbar nach dem Widerspruch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG beim Sozialgericht zu stellen. Vorraussetzung dazu sind Eilbedürftigkeit und der Rechtsanspruch auf die abgelehnte Leistung. Einen solchen Antrag kann ein Rechtsanwalt sicher am besten begründen. Aber es gibt auch viele Musteranträge im Netz, z.B. unter "http://www.verdi.de/mittelhessen/sozialberatung/widerspruche/einstweilige-anordnung".
    Das Gericht triff in der Regel schon innerhalb eines Monats eine vorläufige Entscheidung, habe ich gelesen.



    In einer ähnlichen Situation, als ich einen Versagungsbescheid erhielt, weil ich mich weigerte einen Antrag für mein nicht hilfebedürtiges, minderjähriges Kind zu stellen, und sich selbst nach sofortiger Abgabe des erzwungenen Antragsformulars wochenlang nichts tat, habe ich eine Rechtsanwältin mit dem Widerspruch gegen den Versagungsbescheid beauftragt (mit Beratungskostenhilfe, die das Amtsgericht auf die Versagung problemlos bewilligte). Nach deren Widerspruch erhielt ich eine knappe Woche später Geld und Bewilligungsbescheid von der Arge. (Und mein Kind, mit seinem Einkommen, war nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft.)


    Gruß Juli

  • hallo Juli.
    Danke für die info nur habe ich ja keine strom schulden das ist ja der punkt es ging einzig um mietrückstände.Da haben die abschlagszahlungen des stromanbietrs einer meinung nach nichts mit zu tun.


    ich habe soeben einen anwalt konsoltiert und habe am donnerstag einen termin bekommen