Bedarfsgemeinschaft 2 Personen auf 62m²

  • Hallo liebe Forumsmitglieder und Leidensgenossen,
    ich wohne seit fast drei Jahren mit meinem Partner als Bedarfsgemeinscahft zusammen in einer gut 62m² großen 2-Zimmer Wohung im Südosten Berlins. Da ich selbst momentan neben dem Studium in der Prüfungsphase ohne Erwerb bin und mein Freund, der vorübergehend überwiegend allein den gesamten Unterhalt von uns beiden trägt, wahrscheinlich ab Mai kommenden Jahres in ALGII rutscht, stellt sich für uns die Frage nach den angemessenen Kosten der Wohung, die das Amt zu übernehmen bereit ist. Es sind genau 62,1m² mit einer Nettokaltmiete von 319 Euro und monatlichen Nebenkosten von derzeit genau 99 Euro zuzüglich der Heiz- und Warmwasserkosten über den Gasdurchlauferhitzer. Dafür zahlen wir momentan 47 Euro. Die Gesamtsumme als Bruttowarmmiete betrüge demnach derzeit 465 Euro, was nach den gängigen Kriterien 21 Euro zuviel wäre, da die Wohnung ja lächerliche 2m² "zu groß" wäre. Allerdings wurde die Bruttokaltmiete zum Jahresbeginn wegen etwas zu hohem Wasserverbrauch um 12 Euro erhöht, wir zahlen normalerweise also nur 406 Euro bruttokalt, und auch der GAsabschlag wurde nach der letzten Jahresabrechnung stark raufkalkuliert von ursprünglich 20€ auf nunmehr 47€. Faktisch liegt er bei etwa 35€. Das machte nach vormaligem Verbrauch dann einen Gesamtkostenaufwand von gesamt bruttowarm 441€, womit wir unter dem Satz von 444€ lägen. Unsere Verbrauchsquote ließe sich sicher auch durchaus noch etwas weiter verringern.
    Wie entscheidet in solch einem Fall das Amt? Auch wenn wir etwas drüber lägen, sagen wir mal maximal 10 Euro, müssen wir dann wegen der 2m² zusätzlicher Wohnfläche ausziehen, oder gibts da noch Ermessenspielräume, vor allem im Hinblick auf eventuelle Umzugskosten, Doppelmietkosten usw, die ein Umzug erfordern würde?
    Vielleicht kann mir jemand einen wirklich brauchbaren HInweis geben, weil es ja wohl auch irgend etwas mit dem Mietspiegelniveau zu tun hat. Die Wohnung ist in einem Altbau, aber selbst saniert. Gilt sie daher als Neubau, womit der Mietspiegel über 7 Euro Nettokaltmiete pro m² ausgibt, als Altbau allerdings nur 5 Euro. Im ersten Fall dürfte sich wohl kaum so schnell günstigerer Wohnraum auftreiben lassen, als der, den wir beide gerade bewohnen,
    Ich blicke da ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr durch. Das erscheint mir alles ziemlich willkürlich.
    Vielen Dank für die Tips! Frohes Fest wünsch ich dennoch schon mal im Voraus.

  • Hallo ryan,


    ich weis nicht, woher Du das mit diesen 60m² hast, ein 2-Personen-Haushalt hat Anspruch auf bis zu 65m².
    Deiner etwas verwirrenden Rechnung konnte ich jetzt nicht ganz folgen, aber Deiner Brutto-Warmmiete musst Du die Kosten für die Warmwasseraufbereitung herausrechnen! Diese sind von der Regelleistung zu bezahlen.


    Gruß Gawain

  • Danke für deine Antwort!
    Das mit den 65m² ist mir neu. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Soziales sprechen sie davon, dass zwar mehr Wohnfläche als 60m² erlaubt ist, aber nur bis maximal 444€ Bruttowarmmietkosten von der ARGE getragen werden. Sollten mehr Kosten anfallen, dann muss man die Kosten entsprechend eines halben Jahres absenken oder in einem halben Jahr umziehen, es sei denn der Mieter lässt in Einvernehmen mit der ARGE Eigenanteilszahlungen aus nicht anrechenbaren Zusatzverdienst (z.B. 1-Euro-Job) zu, so das die geforderte Miete von mehr als 444€ dann gedeckt ist. Dabei ist es ja eigentlich nicht die vom Vermieter geforderte Miete. Diese beträgt nur 418€, aber eben ohne Gaskosten für Wasser und Heizung.
    Daher lässt sich diese Bruttowarmmiete ja schlecht bestimmen, zumal Heizkosten und Warmwasseraufbereitung durch den Gaszähler ja zusammenfallen. Habe auch irgend etwas gelesen, dass bei 2 Personen etwa 10 Euranten und ein paar Zerkrümelte abgrechnet werden, weil sie eben aus Regelsatz zu bestreiten sind, was ja kein Problem darstellt, sondern im Gegenteil, ganz in meinem Sinn wäre. Dann betrüge die zu veranschlagende Bruttowarmmiete, die für die ARGE anfiele auch nach den beiden Erhöhungen (Nebenkosten in Miete für Wasser + Gasabschlag an Versorger) nicht 465€ Bruttowarmmiete, sondern nur 455€, wenn ich das recht verstehe.? Das wären zwar auch immer noch 11€ zuviel, aber diese könnten wir problemlos einsparen, wie sich sicher schon bei der kommenden Jahresabrechnung durch die Einparungen beim Wasser zeigen dürfte.
    Grundsätzlich beträgt unsere an den Vermieter zu zahlende Miete nur 418€,. Da sind aber keine Heiz- und Warmwasserkosten drin, weil wir die separat direkt über den Wohnungszähler an den Versorger entrichten. Und wenn wir da im Winter bibbern oder dicken - na eher vier - dicke(n) Pulli tragen, dann lassen sich da gute 25€ von derzeit 47€ Abschlag einsparen. Aber gebe ich nun bei der ARGE die Miete ohne eigenen Gasanteil für Heizung+Wasser als Bruttowarmmiete an, oder addiere ich den hinzu? Also verstanden habe ich das immer noch nicht, zumal ich das GEfühl habe, ich übersehe da irgend etwas oder raffe es einfach nicht.

  • Ich habe mir jetzt Deinen ursprünglichen Beitrag nochmal in Ruhe durchgelesen. Vor lauter Zahlen hatte ich wohl das Wesentliche überlesen. Du studierst und Dein Partner bekommt erst ab Mai ALG II.


    Das heißt somit, dass nur Dein Partner ab Mai eine Bedarfsgemeinschaft bildet, Du aber keine Sozialleistungen erhältst. Fazit: Er wird nur die Hälfte der Unterkunftskosten erhalten, da Du ja mit ihm zusammen wohnst und für Deine eigenen 50% aufkommen müsstest.


    Habe ich das jetzt richtig erfasst?

  • Nein da bringst du wieder Aspekte mit ein, die nicht problematisch sind. Mein Status als Studierender hat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun. Ich bin bereits seit Oktober exmatrikuliert, muss aber noch einige Prüfungen ablegen, bin somit offiziell Hausmann. Aber auch wenn ich für meinen Teil selbst aufkommen müsste, würde ich das durch nebenbrufliche Tätigkeitsaufnahme sicher bewältigen, aber in der Prüfungsphase, bis etwa Ende (Oktober) kommenden Jahres möchte ich mich auf das Lernen konzentrieren. Insofern würde ich zumindest auch ab Juni auch arbeitslos melden und dann ALG II beantragen, wie auch mein Partner. Es geht ausschließlich um die Wohnung und den Kostenaufwand, der dann für diese Übergangszeit von der ARGE getragen werden sollte. Auch nach erfolgreicher Prüfungsablage wäre das Problem noch signifikant, weil ich dann je nach Abschlussleistung auf die Warteliste für einen Referendariatsplatz komme, was auch wieder ein Jahr dauern kann.

  • Nein das ist nicht mein Alter, aber ich hoffe, dass die Sorgen anderer Leute nicht deine einzigen Sorgen sind, dann könnte ich dir von meinen einige abgeben und hätte Zeit und sicher auch finanzielle Absicherungen, die es mir möglich machen, auf Grund meiner privilegierten Position meine zynischen Gedanken belanglos vor anderen Haustüren schweifen zu lassen. :cool: