Hallo liebe Forumsmitglieder und Leidensgenossen,
ich wohne seit fast drei Jahren mit meinem Partner als Bedarfsgemeinscahft zusammen in einer gut 62m² großen 2-Zimmer Wohung im Südosten Berlins. Da ich selbst momentan neben dem Studium in der Prüfungsphase ohne Erwerb bin und mein Freund, der allein den gesamten Unterhalt vorübergehend von uns beiden trägt, wahrscheinlich ab Mai kommenden Jahres in ALGII rutscht, stellt sich für uns die Frage nach den angemessenen Kosten der Wohung, die das Amt zu übernehmen bereit ist. Es sind genau 62,1m² mit einer Nettokaltmiete von 319 Euro und monatlichen nebenkosten von derzeit genu 99 Euro zuzüglich der Heiz- und Warmwasserkosten über den Gasdurchlauferhitzer. Da zahlen wir momentan 47 Euro Gesamtsumme als Bruttowarmmiete betrüge das derzeit 465 Euro, was nach den gängigen Kriterien 21 Euro zuviel wären, da die Wohnung ja lächerliche 2m² "zu groß" wäre. Allerdings wurde die Bruttokaltmiete zum Jahresbeginn wegen etwas zu hohem Wasserverbrauch um 12 Euro erhöht, wir zahlen normalerweise also nur 406 Euro bruttokalt udn auch der GAsabschlag wurde nach der letzten Jahresabrechnung stark raufkalkuliert von ursprünglich 20€ auf nunmehr besagt 47€. Faktisch liegt er bei etwa 35€. Das machte dann einen Gesamtkostenaufwand von gesamt bruttowarm 441€, womit wir unter dem Satz von 444€ lägen. Unsere Verbrauchsquote ließe sich sicher auch durchaus noch etwas weiter verringern.
Wie entscheidet in solch einem Fall das Amt? Auch wenn wir etwas drüber lägen, sagen wir mal maximal 10 Euro, müssen wir dann wegen der 2m² Wohnfläche zuviel ausziehen, oder gibts da noch Ermessenspielräume, vor allem im Hinblick auf eventuelle Umzugskosten, Doppelmietkosten usw.?
Vielleicht kann mir jemand einen wirklich brauchbaren HInweis geben, weil es ja wohl auch irgend etwas mit dem Mietspiegelniveau zu tun hat. Die Wohnung ist in einem Altbau aber selbst saniert. Gilt sie daher als Neubau, womit der Mietspiegel über 7 Euro Nettokaltmiete pro m² ausgibt, als Altbau allerdings nur 5 Euro. Im ersten Fall dürfte sich wohl kaum so schnell günstigerer Wohnraum auftreiben lassen, als der den wir beide gerade bewohnen,
Ich blicke da ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr durch. Das erscheint mir alles ziemlich willkürlich.
Vielen Dank für die tips! Frohes Fest wünsch ich dennoch schon mal im Voraus.
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egal wo ihr wohnt, als 2 personenhaushalt in berlin habt ihr 444 euro warm pro monat. basta!
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egal, es geht um die warmmiete. in berlin spielt der mietspiegel bei hartz4 keine rolle. auch die wohnungsgröße ist nicht relevant. es geht nur um die warmendmiete. da werden sie also maximal einen anspruch auf 444 € haben. alles darüber hinaus müssen sie vom regelsatz/einkommen bezahlen. ein umzug wird nicht vorgeschrieben.
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