Rückerstattung Heizkosten

  • Hallo @all,


    ich hab da mal eine Frage. Ich bin im Juli dieses Jahres wegen anstehender Scheidung von meinem Mann aus einem Eigenheim (Besitz meines Mannes) mit meiner Tochter (aus einer anderen Beziehung) in eine eigene Wohnung gezogen und bekomme eben meinen Wohnraum mit Nebenkosten bezahlt. Abgesehen von den Heizkosten - hier hielt das Amt lediglich 60 Euro für angebracht - mein Vormieter hat es aber auf stolze 150 Euro Heizkosten gebracht (dreimal mehr als alle anderen im Haus - aber egal). Die Mehrkosten zahle ich von meinem Regelsatz bzw. dem Unterhalt und dem Kindergeld für meine Tochter (was meine Tochter an Unterhalt und Kindergeld mehr bekommt als ihr Regelsatz wäre, wird mir von meinem Regelsatz ja als Einkommen abgezogen).
    So - lange Rede kurzer Sinn - nun meine Frage - sollte ich eine Rückzahlung der Heizkosten bekommen - wird mir das dann als Einkommen angerechnet ?? Bei den anderen Nebenkosten ist mir das klar -ist ja auch richtig - weil hat das Amt die ja vorher auch gezahlt. Mir gehts um den Mehranteil an Heizkosten, den das Amt nicht zahlt - mein Vermieter aber bis zur nächsten Abrechnung von mir verlangt. Darf ich die behalten oder wie sieht das damit aus?
    Wäre schön wenn mir das jemand beantworten könnte - möchte dennoch jedem der das liest schon mal ein hoffentlich friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest :cool:

  • Ob ein Guthaben bei der Heizkostenabrechnung zum Teil auf dein ALG2 angerechnet wird, hängt davon ab wie hoch das Guthaben ist.


    Also du zahlst 150 EUR im Monat, das macht 1800 EUR im Jahr. Vom Amt bekommst du 60 EUR im Monat, was 720 EUR im Jahr macht.


    Szenario 1: Du bekommst deine Jahresabrechnung und hast bei den Heizkosten ein Guthaben von 1.500 EUR. Also hast du statt der gezahlten 1800 EUR und Heizkosten i.H.v. 300 EUR verbraucht. Das Amt hat dir ja 720 EUR gezahlt Also kann es das Guthaben in Höhe von 420 EUR (also 720 EUR minus 300 EUR) im Monat nach dem du die Abrechnung erhalten hast anrechnen.


    Szenario 2: Das Guthaben fällt nicht ganz so hoch aus...sagen wir 500 EUR. Dann hast du Heizkosten i.H.v. 1300 EUR verbraucht, vom Amt aber nur 720 EUR erhalten. Dann hat die ARGE dir also nicht "zu viel" Heizkosten gewährt und kann somit auch nix zurück verlangen/anrechnen.