Ablehnung Erstausstattung

  • Hi, ich habe son kleines Problem mit der Arge


    Ich hatte ein Ersteinrichtungsantrag beantragt, da ich in der vorigen Wohnung Möbel hatte.


    Ich hatte damals schon in NRW ein ersteinrichtunganstrag gestellt. Und hatte auch gebrauchte Möbel bekommen. da jeder weiß halten die ja nicht lange :( Jedenfalls hatte mir die neue Arge mein Antrag nu abgelehnt. Weil es ja mein eigenes Pech laut aussage der Leistungsabteilung ist.


    Grund dafür war. Ich bin aus der alten Wohnng ausgezogen weil der Vermieter sich um nichts gekümmert hatte. Und als ich ihn mit der Fristlosten Kündigen konfrontriert habe. Drohte er mir in der eigenen Wohnung NRW schläge an wenn ich ausziehe. Ich habe letztendlich alles stehn und liegen gelassen und habe die Wohnung Nachts hals über kopf verlassen. Mit dem was ich mitnehmen konnte... ausser meiner Wohnwand und meiner schlafcouch. Nu sitz ich in der neuen Wohnung ohne Möbel. Was kann ich tun ausser ein widerspruch schreiben. Ich muss jedenfalls auf boden schlafen. Wie kann mir die Arge das nun gewähren das ich mir wenigstens ein Bett oder eine schlafcouch kaufen kann. Von mein SGB2 Regeleistung kann ich es mir nicht leisten.


    Ich bitte um schnelle hilfe bzw eine klein text für nen widerspruch.



    mfg morph

  • Hallo morph,


    so weit ich das mit den vorliegenden Informationen beurteilen kann hat die Arge deinen Antrag auf Erstausstattung zu recht abgelehnt. Du kannst natürlich einen Widerspruch schreiben aber ich glaube der hätte nicht all zu viel aussicht auf erfolg (wobei ich natürlich den fall in allen einzelheiten kenne!!!).


    Wenn du in deiner letzten Wohnung bereits eigene Möbel hattest, kannst du jetzt in aller Regel nicht noch mal eine Erstausstattung beantragen, denn wie das Wort schon sagt handelt es sich dabei um Geld, mit dem eine Wohnung das ERSTE mal ausgestattet wird. Warum du deine Möbel aus der alten Wohnung nicht mitgenommen hast und wessen Schuld das war kann dein Sachbearbeiter ja jetzt im Nachhinein nicht mehr prüfen.
    Eigentlich müsstest du die Möbel von deinem alten Vermieter herausverlangen und wenn er sie dir nicht gibt könntest du gegen ihn klagen. Wenn er dir Schläge androht könntest du ihn wegen Drohung bzw. ggf. Nötigung anzeigen.


    Was du jetzt aber kurzfristig tun kannst ist das Geld für die Möbel (bei denen es sich in deinem Fall um eine ERSATZBESCHAFFUNG handeln dürfte) als Darlehen bei der ARGE zu beantragen. Die Raten für die Rückzahlung kannst du mit deinem Sachbearbeiter aushandeln und die werden dir wahrscheinlich direkt von deinem monatlichen ALG 2 abgezweigt.
    Also schreibe am besten einen kleinen formlosen Antrag, in dem du aufführst, welche Möbel du benötigst, und warum du diese Möbel aus der alten Wohnung nicht mitgenommen hast und dass du das Geld nun (da du es nicht als Beihilfe erhalten hast) wenigstens darlehensweise beantragen möchtest.


    Gruß

  • Hallo,


    also eine Erstausstattung bekommt man nur Einmal, daher ja auch ERST Ausstattung.


    Die Erneuerung - Instandhaltung der Einrichtung hat man vom Regelsatz zu bestreiten.


    Was den Überstürzten Auszug angeht, muss ICH sagen, SELBER SCHULD.


    Den genauen Verhalt müsste man Klären, aber so geht es nicht, da hätte man bestimmt mit ner Mietkürzung mehr erreicht als zu Drohen man würde Fristlos Kündigen und einfach bei Nacht und Nebel Verschinden.


    Da das derzeitige Mietverhältnis noch besteht, kannst Du die Möbel Abholen. Dazu vielleicht Jemanden mitnehmen, zum einen als Zeuge, falls der Vermieter Frech wird, zum andern als Helfer für den Umzug.


    Gruß