Hallo,
ich bin seit ein einhalb Jahren von meiner Ex-Ehepartnerin geschieden und seit 8 Jahren getrennt lebend. Nun ist mein Hartz-IV-Antrag bewilligt worden, aber dann kam das Amt und prüft Unterhaltsansprüche gegen meine Ex-Frau. Weder in der Eheurkunde noch im Scheidungsurteil ist darüber etwas erwähnt.
Mir könnte das nun egal sein, aber ich wil böses Blut zwischen mir und meiner Ex-Frau und unserem (erwachsenen, selbstständigen) Sohn vermeiden. Rein rechnerisch könnte sie zahlen (ein Stück mehr als 1000€ netto).
- Ist sie denn dazu verpflichtet ?
- Kann ich oder können wir etwas tun, um so eine Unterhaltspflicht zu vermeiden?
Für Auskünfte und Hinweise wäre ich sehr dankbar!
janun