Unterhaltsvorschuss oder überhaupt ?

  • Hallo,
    ich habe mich hier angemeldet, weil ich vor dem Gang zum Jugendamt gern wüsste, ob das überhaupt Sinn macht oder nur unnötig mein Leben und das des Kindsvaters verkompliziert. Versuchte schon verschiedene Netzrecherchen, sehe jetzt aber mit all den Gesetzen gar nicht mehr durch, meine Situation ist auch etwas kniffeliger, und zwar:


    Ich lebe seit Mai 2008 mit M zusammen, wir beziehen ALG2 seit wir nach Beendigungen unserer beider Studiums keine Erwerbsanstellung fanden. Also nichteheliche Lebensgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft.


    Ich habe 2 Kinder, die biologisch von T abstammen
    - das erste wohnt meist 4 Nächte pro Woche bei ihm, 3 Nächte bei mir. (Ist aber kein starres Modell, es kommt durch Urlaube, Verwandtenbesuche etc. immermal zu Schwankungen)
    - das zweite wohnt immer bei uns (ist zu jung, um ohne Mutter bei irgendwo zu sein)
    - T ist Student ohne eigenes Einkommen und ohne Bafög, ergo lebt vom Geld seiner Eltern


    Sorgerecht liegt für das jüngere Kind allein bei mir, für das ältere gemeinsam bei Vater und Mutter. Kindergeld beziehe ich für beide, obwohl das Ältere bei ihm gemeldet ist. (um seinen Anspruch auf die Zimmer im Eltern-Kind-Trakt des Studentenwohnheims nicht zu verwirken)


    Wenn ich nun zum Jugendamt ging und Betreuungs- sowie Kindesunterhalt forderte, gibt es dann den staatlichen Vorschuss (und wenn, wird der dann von der Arge einbehalten)? Wie ist das mit dem Eigenbehalt?
    Und kann der Mann (T) dann sagen "Kind 1 ist doch bei mir gemeldet, zahl du mir dafür Unterhalt"- sodass sich die Unterhaltsansprüche für beide Kinder wieder ausglichen ?
    Gäbe es eh keinen Betreuungsunterhalt für mich, weil ich nicht alleine wohne ? Oder wenn es einen gäbe, würde der nicht einfach auf mein ALG2 angerechnet ?


    Vielen Dank, falls sich jemand die Mühe macht, durchzusehen :o

  • Wenn du bereits ALG2 bekommst müßte eigentlich der Unterhalt mitgerechnet worden sein.Wie hast du das denn bei der ARGE angegeben?Wenn du keinen Unterhalt für die Kinder bekommst bzw. dein EX diesen nicht leisten kann weil ihm momentan noch das Einkommen fehlt dann hättest du Anspruch auf den Unterhaltsvorschuß den du beantragen müßtest.Dieser Unterhalt wird natürlich bei den Regelleistungen für die Kinder gegengerechnet und es könnte sein das du für die Kinder Wohngeld beantragen müßtest.Den Alleinerziehendenzuschlag bekommst du nicht da du ja in einer Partnerschaft lebst also nicht wirklich alleinerziehend bist.Wenn dein Kind bei deinem Partner gemeldet ist aber trotzdem die Hauptzeit bis auf das übliche Umgangsrecht bei dir lebt und diese Anmeldung nur deshalb erfolgt ist damit er bestimmte Dinge weiterhin wahrnehmen kann kann er nicht den Unterhalt verweigern.Notfalls müßtest du dein Kind wieder bei dir anmelden um klare Verhältnisse zu schaffen.Der Unterhalt steht deinen Kindern ja zu.Gibt es denn eine finanzielle Regelung für die Kinder oder kommst du für die Kinder alleine auf und er nimmt sie nur ab und zu zu sich.

  • ist schon traurig, was es so alles gibt. drei gescheiterte studentenexistenzen, zwei kinder und kein geld. warum geht ihr denn nicht arbeiten. wer zweieinhalb jahre nach ende seines studiums keinen job hat, der sollte nicht mehr zu wählerisch sein.


    Nein, nein, es ist nicht 2,5 Jahre her, außerdem bewirbt mein Freund sich bei allem, wo wenigstens mehr als ALG2 raus käme und mein Ex plant die große akademische Karriere (da er viel kommunikativer, selbstsicherer etc. ist als M und ich, wird das wohl auch was)- spätestens wenn er dann seinen Doktor hat, würde ich Kindsunterhalt fordern. Nur dann ist es ja zu spät für Betreuungsunterhalt.
    Gibt es den, wenn die Betreuende Person nicht allein lebt ?
    Und wenn ich ab Frühjahr 10-20h arbeiten ginge ? (falls jemand eine Frau mit 1-jährigem Kind ohne festem Betreuungsplatz nimmt, selbst in dem unterqualifizierten Bereich, der mir vorschwebt, bin ich skeptisch)


    Zitat

    Gibt es denn eine finanzielle Regelung für die Kinder oder kommst du für die Kinder alleine auf und er nimmt sie nur ab und zu zu sich.


    Die einzige finanzielle Regelung, die wir bislang haben, ist: das Kindergeld fürs Große (wird jetzt 4Jahre) überweise ich ihm abzüglich der Ausgaben, die ich tatsächlich fürs Kind aufgewendet habe.
    Er nimmt die Große wie gesagt meist 4 Nächte pro Woche, insofern könnte man sagen, ihr Erstwohnsitz sei bei ihm, Zweitwohnsitz bei mir.


    Ich habe nur eben zunehmend das Gefühl, dass eine andere Regelung in bestimmten Punkten besser wäre und sondiere die Möglichkeiten.

  • Du wärst sicher besser dran wenn du das erste Kind auch normal bei dir anmelden würdest und er praktisch ein normales Umgangsrecht hat was ihr ja dann gemeinsam festlegen könnt.Ich weiß ja nicht ob es einen bestimmten Grund gibt weshalb das erste Kind mehr bei ihm ist als bei dir aber in finanzieller Hinsicht könnte man sagen ein Kind hast du und eins teilt ihr euch.Klingt ein bisschen komisch ist ja aber so.Insofern würdet ihr euch die Kosten also auch Unterhalt für das erste Kind teilen und für das zweite was ja bei dir lebt müßte er Unterhalt zahlen.Diesen würde ich dir auch raten geltend zu machen.Wie das mit dem Unterhalt für dich ist kann ich dir nicht sagen aber ich denke da würdest du keinen Anspruch haben da du ja mit einem neuen Partner zusammenlebst und mit diesem auch gemeinsam wirtschaftest.Er könnte diesen ja auch gar nicht zahlen wenn er kein Einkommen hat.