Hallo,
ich habe mich hier angemeldet, weil ich vor dem Gang zum Jugendamt gern wüsste, ob das überhaupt Sinn macht oder nur unnötig mein Leben und das des Kindsvaters verkompliziert. Versuchte schon verschiedene Netzrecherchen, sehe jetzt aber mit all den Gesetzen gar nicht mehr durch, meine Situation ist auch etwas kniffeliger, und zwar:
Ich lebe seit Mai 2008 mit M zusammen, wir beziehen ALG2 seit wir nach Beendigungen unserer beider Studiums keine Erwerbsanstellung fanden. Also nichteheliche Lebensgemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft.
Ich habe 2 Kinder, die biologisch von T abstammen
- das erste wohnt meist 4 Nächte pro Woche bei ihm, 3 Nächte bei mir. (Ist aber kein starres Modell, es kommt durch Urlaube, Verwandtenbesuche etc. immermal zu Schwankungen)
- das zweite wohnt immer bei uns (ist zu jung, um ohne Mutter bei irgendwo zu sein)
- T ist Student ohne eigenes Einkommen und ohne Bafög, ergo lebt vom Geld seiner Eltern
Sorgerecht liegt für das jüngere Kind allein bei mir, für das ältere gemeinsam bei Vater und Mutter. Kindergeld beziehe ich für beide, obwohl das Ältere bei ihm gemeldet ist. (um seinen Anspruch auf die Zimmer im Eltern-Kind-Trakt des Studentenwohnheims nicht zu verwirken)
Wenn ich nun zum Jugendamt ging und Betreuungs- sowie Kindesunterhalt forderte, gibt es dann den staatlichen Vorschuss (und wenn, wird der dann von der Arge einbehalten)? Wie ist das mit dem Eigenbehalt?
Und kann der Mann (T) dann sagen "Kind 1 ist doch bei mir gemeldet, zahl du mir dafür Unterhalt"- sodass sich die Unterhaltsansprüche für beide Kinder wieder ausglichen ?
Gäbe es eh keinen Betreuungsunterhalt für mich, weil ich nicht alleine wohne ? Oder wenn es einen gäbe, würde der nicht einfach auf mein ALG2 angerechnet ?
Vielen Dank, falls sich jemand die Mühe macht, durchzusehen