Jahre lang zu wenig/falsche Berechnung - Recht auf Rückzahlung ?

  • Hallo Forum,


    Beim letzten Jobcenter-Termin wurde ein Fehler in der Berechnung des Hartz4-Bescheides seit Mai 2007 gefunden. Hierbei geht es um eine Summe von ca. 142€ monatlich die meiner Mutter zu wenig berechnet wurde. Hat Sie Recht auf Rückzahlung? Verjährt dieses Recht nach einer bestimmten Zeit? Vielen Dank im Voraus

  • Sie sollte wenn die ARGE das Geld nicht nachzahlt einen Antrag auf Überprüfung Ihrer Bescheide stellen und dann müßte nach der Neunerechnung das Geld nachgezahlt werden.Im umgedrehten Fall müßte sie die zuviel erhaltene Leistung auch zurückzahlen.Vorraussetzung ist natürlich das sie alle Unterlagen abgegeben hatte und der Berechnungsfehler bei der ARGe lag.

  • Die Mitarbeiterin der ARGE hat nach einer halbstündigen Suche den Fehler gefunden und zwar stand ich als Sohn zwischen Mai 2007 und September 2010 doppelt drin und somit wurde um 1/3 die Miete "gekürtzt". Sind auch nur Menschen aber solche Fehler sind ärgerlich. Wobei meine Mutter in dem Zeitraum öfter darauf hingewiesen hat, dass da was nicht stimmen kann. Wird bestimmt jetzt einige Zeit dauern bis der "Fall" neu berechnet wird!