Hallo.
Ich habe folgendes Problem :
Ich bin zurzeit im ALG 2-Bezug, bin 19 und wohne nicht mehr bei meinen Eltern.Mine Eltern waren nie verheiratet.
Jetzt bin ich an einer Privatschule angenommen worden, die nicht bafögförderungswürdig ist und an der ich keinen staatlich anerkannten Abschluss mache, nach Abschluss kriege ich nur ein zertifikat. Ich sehe diese Schule nur als Durchgangsstation, um mich besser auf die staatliche Uni vorbereiten zu können(die Privatschule ist eine Schule für Fotografie, ich will dort ein Jahr lang bleiben und dann zu einer staatlichen Kunstuni wechseln). Gilt diese Privatschule als erste Ausbildung?kriege ich irgendwelche Förderungen vom Jobcenter(ich habe gehört, dass die teilweise die Miete übernehmen). und inwiefern muss mein Vater für mich aufkommen? meine mutter ist behindert und hat deswegen kein Einkommen und mein Vater verdient viel Geld, bedeutet, ich habe keinen Anspruch auf Bafög, mein Vater müsste komplett für mich aufkommen, mindestens meinen Lebensunterhalt sichern, so weit meine Information.Ist die richtig?und muss er mir den Besuch dieser Privatschule finanzieren?Fotografie kann ich an meinem Wohnort nur an dieser Schule "studieren", an den staatlichen Kunstunis gibt es diesen Fachbereich nicht, wäre vielleicht ein Grund für eine Mehrbedarf.
und vorallem, wer kümmert sich um diese Belange, über welches Amt läuft das dann bei einer Privatschule?übers jobcenter?doch das bafögamt?jugendamt?
vielen dank für alle antworten.
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Deine Eltern müßten dich unterstützen bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.Darüber hinaus müßtest du selbst sehen was du noch brauchst.Von staatlicher Stelle bekommst du nichts.Ob dein Vater über den Unterhaltszahlungen hinaus auch für die Kosten der Privatschule aufkommen muß weiß ich nicht genau aber ich glaube es kaum.
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das bedeutet, ich hätte mich noch nicht mal arbeitslos melden müssen?ich krieg ja auch zurzeit kindergeld, bin also auf auf studiumssuche.
das problem ist, dass meine eltern mir selbst unterhalt verweigern, wenn ich an einer staatlichen bafög-förderungswürdigen uni angenommen werden würde und drohen mir im falle eines bafög-bescheides mit dem anwalt.soll ich mir jetzt auch einen rechtsbeistand suchen?und muss mein vater das arbeitslosengeld, dass ich bis jetzt gekriegt habe, zurückzahlen, wenn rauskommt, dass er sich meinen unterhalt hätte leisten können?er hat wirklich viel geld, arbeitet als schiffslotse.
und staatliche hilfen gibt es garnicht?auch kein wohngeld?
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