Hallo,
ich habe ein riesengroßes Problem und hoffe, irgendjemand kann mir helfen. Ich bin seit 2008 arbeitslos. Ich habe Ende 2008 einen Nebenjob auf selbstständiger Basis in einem CallCenter angenommen, bei dem mir versichert wurde, dass ich es dem Amt nicht mitteilen muss, da es in die Selbstständigkeit fällt (ich bin sooo blöd, aber ich hatte keine Ahnung...) Ich habe mich dennoch immer bemüht, nie über die 100 Euro dazuzuverdienen. Einmal kam ich jedoch auf 130 €.
Nach circa 4 Monaten gab ich diesen Job auf und habe eine Umschulung begonnen.
Das große Problem ist nun: das Zollamt hat der Arge mitgeteilt, dass ich bei der Firma Einkommen erzielt habe. Nun wollen die meinen Honorarvertrag und Rechnungsbelege sehen. Nur: ich bin nicht mehr im Besitz dieser Unterlagen und ich bin mir sicher, dass ich auch nie einen Vertrag unterschrieben habe.
Kann mir irgendjemand sagen, was ich nun tun kann? Kann es sein, dass ich jetzt von den 4 Monaten das komplette Hartz4 zurückzahlen muss, da ich den Nebenverdienst nicht angegeben habe??? Oder ist das alles hinfällig, da ich ja keinen unterschriebenen Vertrag habe?
Dass das mit der selbstständigen Tätigkeit und dem nicht-angeben-müssen Schwachsinn ist, weiß ich heute selber und könnt mir in den Hintern treten...
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Hallo kittykat,
um den Nachweis zu führen gibt es zwei Möglichkeiten:a) Wende Dich mit Deinem Problem an dieses Call-Center. Dort müssen die entsprechenden Unterlagen (Überweisungen an Dich) bis zu 10 Jahren aufgehoben werden.
b) Besorge Dir die entsprechenden Kontoauszüge diesen Zeitraum betreffend.Du darfst anrechnungsfrei € 100 dazuverdienen. Von den, diese € 100 überschreitenden Betrag gehören ebenfalls 20% (€ 6,oo) Dir. Also beläuft sich der "Gesamtschaden" auf gerade mal € 24,oo. Was aufgrund der unterlassenen Mitteilungspflicht auf Dich zukommen könnte, wäre eine 10%ige Sanktionierung für die kommenden 3 Monate.
Gruß Gawain
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na denn wollen wir mal hoffen, dass es bei 10 prozent bleibt. das ist nach meiner lesart schwarzarbeit und hat nicht nur eine sperre, sondern auch die völlige rückzahlung der hartz4-bezüge zur folge. wo soll man denn die grenze ziehen? bei 100 euro. 355 euro oder bei 1000 euro?
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Du wirst das Geld doch wohl nicht in bar bekommen haben sondern als Überweisung auf dein Konto.Also kannst du doch die Auszüge vorlegen die dann beweisen was du dort tatsächlich verdient hast.Ob du nun Selbstständig arbeitest oder angestellt bist spielt keine Rolle.Jeden Verdienst den du zu den Leistunge erzielst mußt du angeben auch wenn es eben nur 100 Euro sind die du ja dazuverdienen kannst.Du kannst es der ARGE nicht verdenken das sie dir höhere Einnahmen zurechnen wenn du deiner Mitwirkpflicht nicht nachkommst.
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Gawain :
mit Verlaub, aber das mit der Sanktion ist Quatschkittykat :
sobald die Arge (wie auch immer) festgestellt hat, wie hoch der monatliche Gewinn war und wieviel ALG 2 aufgrund dessen überzahlt wurde (laut deinen Angaben könnte sich die Überzahlung wirklich auf 24 EUR beschränken) muss eigentlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren in die Wege geleitet werden ...theoretisch könnte es sogar zur Anklage wegen Betruges kommen, was ich in deinem Fall aber für sehr unwahrscheinlich halte....das OWiG-Verfahren könnte mit einer Geldbuße enden...es könnte aber auch bei einer bloßen Verwarnung bleiben -
@kitty21: natürlich kann ich es der Arge nicht verdenken, dass sie eine Rückzahlung haben wollen und ich weiß auch, dass ich der Mitteilungspflicht nicht nachgekommen bin! Ich bin auch immer dafür, dass man sowas aufspürt. Nur leider hab ich auch nicht nachgedacht und bin da irgendwie reingeschliddert... =/
lacki : Es ist ja nicht so, dass ich es mutwillig gemacht habe und Schwarzarbeiten WOLLTE! Hätte ich es machen wollen, dann sicher nicht für die paar Kröten...
An alle anderen: vielen Dank für die Antworten! Die Firma meldet sich nicht bei mir wegen den Unterlagen, also werd ich da morgen mal antanzen und Stunk machen. Genug Wut im Bauch hab ich ja =)
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es gibt ja das sprichwort: unwissenheit schützt vor strafe nicht.
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