Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage - ich beziehe anteilig Hartz4, anteilig nur weil ich noch eine Halbwaisenrente beziehe.
Nun habe ich schon länger einen Partner und würde gerne nächstes Jahr im Februar mit ihn zusammen ziehen, soweit mir bekannt ist aus einer vorherigen Beziehung, gilt es demnach als eheähnliches Verhältnis und der Mann muss für die Frau aufkommen. Allerdings ist es so das mein Partner noch in der Ausbildung ist und im Dezember 2011 (wenn alles gut geht), damit erst fertig ist, als Auszubildener glaube ich kaum das er da für mich und meine Tochter aufkommen sollte?!
Soweit ich gehört habe soll es wohl auch so sein das einem Auszubildenden nichts vom Amt abgezogen werden kann aufgrund des Ausbildungsschutzes?! Nur zur Info mein Freund sagte mir wohl auch noch das er bei einem zusammenzug weiterhin sein Kindergeld noch bekommen wird da er ja noch in der Ausbildung ist!
Meine Frage nun, sollte man demnach überhaupt zusammen ziehen (mit einem Auszubildenden), wird mir dadurch viel gesperrt, gekürzt, oder ihm?