Hallo,
ich habe mal eine ganz dringende Frage.
Folgender Sachverhalt:
Ich wohne mit meinem Mann und meinem Sohn (1Jahr alt) in seiner von ihm geerbeten "Haushälfte". Eigentlich ist es ein Einfamilienhaushalt in dem 2 Familien wohnen, das sind wir und meine Schwiegermutter mit Lebenspartner.
Wir bewohnen die untere Etage mit einer Wohnfläche von 45 Quadratmeter, was natürlich viel zu klein für 3 Personen ist. Des Weiteren wird hier ausschließlich mit Strom geheizt, was zur Folge hat, das wir mittlerweile bei 600 € Stromabschlag pro Monat für das gesamte Haus sind.
Jetzt wollen wir in eine 70 Quadratmeter Wohnung ziehen mit 320 € Warmmiete.
Der Vermieter wäre auch einverstanden.
Hier meine Frage: Kann man umziehen, auch wenn man selbst Wohneigentum hat?
Sind die Vorraussetzungen gegeben?
Vielen Dank im Vorraus!
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Hallo Cybercatr,
nachdem Dein Mann ja wohl der Hausbesitzer ist, wäre es da nicht angebracht, wenn sich Deine Schwiegermutter nebst Lebenspartner eine andere Wohnung sucht und ihr damit das ganze Haus nutzen könnt? Ich kann mir vorstellen, dass das Amt genau zu diesem Weg raten wird, wenn es um besagten Umzug geht.
Das Haus stellt ja auch einen gewissen Wert da und wenn ihr es nicht mehr selbst bewohnt, wird das Amt an euch herantreten, das Haus zu verkaufen und zu verwerten.Gruß Gawain
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seid ihr denn überhaupt hartz4-empfänger? wenn ja, dann werdest ihr euch 60 euro stromkosten nicht leisten können. wird in dieser höhe auch nicht vom amt als heizkosten übermommen. ist unamgemessen. aber wenn ihr ausziehen solltet, müsst ihr euer hausanteil verkaufen, was aber sicher nicht möglich ist, denn es ist ja ein einfamilienhaus.
mir fällt da keine grundsätzliche lösing zu ein. -
Also das Haus gehört auch zur Hälfte meiner Schwiegermutter und Sie bekommt kein ALG II, da ihr Freund ein sehr hohes Gehalt hat. Die Stromkosten bekommen wir natürlich nicht vom Amt, die zahlt derzeit der Freund meiner Schwiegermutter und da kann sich wohl jeder vorstellen, dass es hier auch dauernd zu Ärger kommt. Es ist einfach nur noch unzumutbar hier zu leben. Und nen Teil vom Haus kann man ja auch nicht verkaufen...
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Zitat
Und nen Teil vom Haus kann man ja auch nicht verkaufen...
richtig, an fremde geht das nicht. aber die schwiegermutter und ihr freund könnten es euch abkaufen. vom erlös müsstet ihr dann erstmal leben. eine andere möglichkeit sehe ich nicht. bis das haus übereignet wäre, könntet ihr hartz4 als darlehen bekommen.
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Auch die Hälfte eines Hauses kann verwertbares Vermögen sein, sei es dass euch die Schwiegermutter ausbezahlt oder aber ihr die von euch bewohnte Haushälfte vermietet, um auf diese Art eure Hilfebedürftigkeit zu verringern. Das wird man euch zu gegebener Zeit sicher noch nahe bringen.
Ich empfehle euch bzgl. eines Umzuges beim Amt vorzusprechen und den Umzug mit der Enge der Wohnung und der exorbitant hohen Heizkosten zu begründen. Das Letztere der Freund der Schwiegermutter bezahlt sollte bei diesem Gespräch allerdings nicht auf den Tisch.
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