Hi.....meine beste Freundin und ich wollen mit ihren kindern ( vier ) zusammen eine WG aufmachen. Ich bin voll erwebsfähig und beziehe ein sehr gutes gehalt aus welchen ich auch die miete tragen könnte. sie bekommt im moment nur ihre miete bezahlt wie würde dies ausschauen wenn wir zusammen wohnen.
wie gesagt wir sind kein paar!!!!!
kann ich die wohnung oder das ahus mieten und an sie und die kinder untervermieten damit sie weiter geld vom amt bekommt???? sie hat nur ihr kindergeld zum leben mehr nicht.
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Auch als WG bekommt sie ihren Anteil. Ihr müßt darauf achten, das die Zimmeranzahl angemessen bleibt und das Du dein eigenes, abgetrenntes Reich hast. (z.Bsp.: dein Zimmer, eigener Kühlschrank usw.)
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auch dafür nochmal danke...mache mir da schon grosse gedanken da ihre leistungen schon jetzt auf mein konto gehen.
wie gesagt wir sind kein paar und wollen nur eine WG gründen
also muss ich damit sie keinen ärger bekommt einen richtigen abgetrennten bereich haben? wir wollten so hatten wir uns das gedacht bad und küche teilen aber wie mir seint ist das dann wohl nicht so einfach möglich...hmmm -
Natürlich wird in einer Wg meist das Bad und die Küche gemeinsam genutz, jedoch sollte es sichtbar getrennt sein, in beiden Räumen.
Hmz, das ihr Geld natürlich auf dein Konto geht, ist ja nich gerade vorteilhaft für Sie. Aber warum hat sie denn kein eigenes? Es Gibt die Möglichkeit eines P-Kontos, sofern sie Schulden hat. -
P- Konto???? was ist das......ja leider hat sie eine ganze menge schulden und hat deswegen kein eigenens konto ausserdem unterstütze ich sie und die kids so gut es nur geht von meinem gehalt
na da kommt ja noch einiges auf uns zu, wenn wir unsere wg aufmachen. also an zwei getrennte kühlschränke hatten wir nicht gedacht
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P-Konto = Pfändungsfreies Konto
Wo liegt das Problem, du hast derzeit eigenen Wohnraum und sie auch, also habter doch 2 Kühlis. -
achso na dann weiss ich bescheid was das konto betrift
ja wir haben im moment zwei haushalte doch ihr kühlschrank gehört ihrem ex.....aber daran soll es denke ich nicht scheitern bei 6 leuten ist denke ich schon ein zweiter kühlschrank angebracht
gedanken mache ich mir nur darüber wie wir ein haus mieten können welches ich ja anmieten müsste wodurch dann auch ich die miete zahlen würde wir allerdings durch dei anzahl der personen schon etwas mehr platz brauchen und es bis sie wieder arbeit hat denke ich ohne die zuzahlung durchs amt nicht gehen würde. falls sie uns allerdings als lebensgemeinschaft ansehen was wir nicht sind würde ja mein gehalt angerechnet werden, richtig und da dies zu hoch sein dürfte mit 2500 auf der hand würden denke ich ihre zuwendung bezüglich der miete wegfallen. ohne geht es aber nicht
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Ich weiß nicht ob es unbedingt notwendig ist das ihr zwei Kühlschränke habt.Bei der Personenzahl braucht ihr sowieso ein größeres Gerät und da sollte es auch möglich sein das der Platz so aufgeteilt wird das es offensichtlich ist das jeder seine Fächer hat.Allerdings könnte das Konto etwas verwirrend sein denn die ARGE könnte euch da schon unterstellen das ihr gemeinsam wirtschaftet wenn ihr ein gemeinsames Konto habt.Auch könnte der Gedanke kommen das ihr nicht eine WG seid sondern eine BG.Da solltet ihr aufpassen.
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das konto ist allein meines sie bekommt nur ihr kindergeld auf dieses gezahlt....mehr an leistung bekommt sie nicht vom amt bzw von der familienkasse!!!!!!!!!
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aber du hast schon recht wir wirtschaften auch zusammen von diesem konto auch jetzt schon wo wir noch zwei haushalte haben. wir führen allerdings keine BG was immer das sein soll
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Hallo corey,
Deine wohlwollenden Absichten in allen Ehren, aber ich halte es nicht für sehr realistisch, dass euch das Amt als WG betrachten wird. Nachdem Leistungen für die Freundin auf Dein Konto überwiesen werden, wird ein für die Zukunft eingerichtetes P-Konto dem Sachbearbeiter allenfalls ein "aha" entlocken, ihn aber nicht zu einem Umdenken in eurem Sinne bewegen.
Das würde ich mir an eurer Stelle noch einmal reiflich überlegen!Gruß Gawain
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mit kindern im haushalt seid ihr sofort eine bedarfsgemeinschaft. da führt kein weg dran vorbei. das sollten kitty und bine eigentlich wissen.
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na klasse. wieder nix..........ist doch scheisse
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sprich alle ihre leistungen müssen auf ein P-konto laufen egal was, richtig?
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Nee, schice issed nicht. Ihr solltet euch nur mal darüber einig werden, ob ihr nun aus einem Topf lebt oder nicht. Das ist ein tierisches Heckmeck und hilft keinem von euch.
Sie ihre Wohnung, sammt Konto und eingehender eigener Leistungen und DU deine Wohnung. Oder ihr macht Nägel mit Köbben. -
wir wollen 100 pro zusammen wohnen mit denn kids. ich für mich möchte nur wissen ob es da weitere probleme geben wird wenn wir auch das konto weiter teilen. leider kann ich mit meinem gehalt nicht alles bezahlen und so sind wir zumindest bis sie wieder einen job hat darauf angewissen das der mietszuschuss denn sie im moment bekommt weiter gezahlt wird.
deswegen meine frage
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kann es denn für das amt solch ein problem sein das sie ihr kindergeld auf mein konto geht? ist ja auch jetzt schon der fall und ich stehe auch schon bei ihr am briefkasten dran wohne nur nicht da weil die wohnung zu klein ist für uns alle.
aber wir suchen denn bei mir geht es auch nicht
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Nachdem Du, wie Du schreibst, ein sehr gutes Gehalt beziehst, sollte es doch möglich sein diese dann 6-köpfige Familie zu ernähren. Es kommen ja auch noch Kindergeld und Unterhalt für die Kinder hinzu. Das Ganze als WG zu tarnen wird wohl kaum von Erfolg gekrönt sein.
§ 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. -
leider reicht es nicht ganz deswegen brauchen wir ja zumindest etwas hilfe bis sie wieder einen job hat. so hoch ist mein gehalt auch wieder nicht. aber ich denke wir bekommen das schon hin, irgendwie
danke für die info
die WG ist keine tarnung, leider zumindest aus was mich betrifft denn ich liebe diese frau und ihre kinder
gut zu wissen ist alerdings die infos aus dem gesetz welche du mir hier eben gegeben hast, danke....denn eines möchte ich nicht das wir aus irgendeinem grund probleme bekommen
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Vielleicht ergibt sich ja dieses "Etwas" Hilfe aus einem regulären Anspruch, welcher hier noch nicht besprochen wurde. Hierfür müsste man die Höhe der Unterkunftskosten und das jeweilige Alter der Kinder wissen.
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