Hallo an Alle,
Dei Fakten
ich habe 2 Kinder (1 und 3 Jahre), lebe getrennt von dem Vater der Kinder und wir waren nicht verheiratet. Vor der Geburt der Kinder war ich berufstätig und bin jetzt in Elternzeit. Der Vater der Kinder hat eine eigene GmbH, ist Gründer und Geschäftsführer dieser GmbH und dort angestellt.
Es erfolgte bereits eine Berechnung für den Unterhalt für mich (da ich vor der Geburt berufstätig war) und die Kinder durch meinen und seinen Anwalt. Für den Unterhalt der Kinder gibt es seit einigen Monaten einen Titel übers Jugendamt.
Heute habe ich erfahren, dass der Vater sein Gehalt um das doppelte erhöht hat (er ist ja Firmeninhaber), seit dem der Titel feststeht. Seine Anwältin hätte ihm das geraten, da eine Neuberechnung nur alle 2 Jahre erfolgen darf! Ich habe ihn darauf angesprochen und meinte, dass das ja nicht richtig sein kann. Ich musste diverse Beschimpfungen über mich ergehen lassen und auch, wenn ich eine Neuberechnung beantrage, dass er sein Gehalt so sehr schrumpfen lasse, dass ich keinen Cent mehr bekäme... Er würde sich sein Geld schon anders aus der Firma zuschanzen lassen.
Ist das richtig, dass ich keine Neuberechnung veranlassen kann?
Desweiteren weiß ich, dass ich als nicht Verheiratete einen Anspruch habe, natürlich nur so weit, das sein Selbstbehalt nicht berührt wird, auf mein vorheriges Gehalt vor Geburt der Kinder. Welche Gelder werden da mit reingerechnet? Unterhalt für mich ist klar... Aber auch Kindergeld, Unterhalt der Kinder oder Wohngeld???
Und eine Frage noch... Ich werde ab nächstes Jahr wieder arbeiten, voraussichtlich 1 bis 2 Tage die Woche. Besteht gegenüber mir weiterhin Unterhaltspflicht, wenn ich nicht auf mein Gehalt von vor der Geburt komme bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines 2. Kindes?
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausdrücken können...
Vielen Dank für die Zuschriften im Vorwege
Gruß und eine schöne Weihnachtszeit wünscht
ChouChou