Könnten Schulden bei der ArGe durch Verkauf eines Herdes getilgt werden ?

  • Hallo,


    Mal angenommen, jemand hat zwecks Aufnahme eines äußerst prekärem Arbeitsverhältnisses erfolgreich um vorläufige Weiterzahlung von ALG II gebeten. Im Monat des 1. Lohneingangs ist folglich eine Überzahlung von ALG II entstanden, da der Lohneingang knapp über RL + KDU lag. ( Soweit alles auch mit der Behörde vorab geregelt gewesen )
    Rückzahlung wurde als Ratenzahlung vereinbart, da keine hohen Einkünfte aus der Arbeit zu erwarten waren.
    Leider hatte die Arbeit keinen langen Bestand und es mußte wider ALG II beantragt werden.
    Es gab 30 % Sanktionen, da es auch AG gibt, die sich nicht an Absprachen halten und äußerst fragwürdige Lohnberechnungen vornehmen.
    Ausstehende Lohnforderungen hatten einen sehr kurzen Verjährungszeitraum von einem Monat ab Entstehung. ( Tarif : IGZ, die Forderung entstand zu Ende der Arbeit während Krankheit )
    Die fehlende Summe hätte die Schulden sogar abdecken können und den Folgeantrag ALG II noch hinauszögern können ... :mad:
    Dieses ist aber auch nicht die Frage, da AN nun bezüglich Beweisbarkeit und Usus in manchen Branchen dazulernen mußte


    Person hat keinerlei weitere Schulden, außer halt gegenüber der ArGe.
    Zum wirtschaftlichem Verhalten: Zu sparen gab es in der kurzen Zeit der Berufstätigkeit nichts.
    Der letzte Monat mit der 30% Sanktion bedeutet nahezu sofortige Pleite.
    Bewerbungen laufen noch im Auswahlverfahren.
    Fragesteller unterhält Mobilität durch ÖPNV ( ABO ) und Moped mit Stellplatz, da der ÖPNV in Dörfern nicht gerade rund um die Uhr überall hin fährt.
    Der Zuschlag für ehemalige Bezieher von ALG I entfällt ab 01.01.11
    Der Fragesteller hat nie Sonderkosten außerhalb der RL ( z.B.Erstaussttung, Fahrzeug e.t.c. ) beantragt, da er es so als " Minderungspflicht " definierte.


    Nun die Frage:


    Könnte ein E-Herd verkauft werden, von dessen Erlös unmittelbar und direkt die Schuld bei der ArGe / bzw. eine große Rate dazu bezahlt werden könnte ? ( Mit Quittungen bezüglich Verkaufssumme und unmittelbarem Überweisungsbetrag an die BA / ArGe )
    Nehmen wir mal an, der Erlös läge unterhalb der Schuldsumme, würde aber komplett überwiesen werden.


    Würde das dann auch als " Einkünfte " auf ALG II angerechnet werden, oder könnte das bezüglich des " speziellem Schuldners " als besondere Tilgungsart diesbezüglich unberücksichtigt bleiben ?
    ( Für Fragesteller und leistungsgewährende Behörde wären es Schulden zwischen Leistungsempfänger und Leistungsgewährender )


    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise und Bemühungen :o


    mfg


    allo

  • Natürlich kannst du deinen Herd (oder sonst irgendwelche privaten Gegenstände) verkaufen. In so einem Fall liegt ja praktisch nur eine Umverlagerung des vorhandenen "Vermögens" vor. Etwas anderes wäre es allenfalls wenn du den Herd zum Beispiel günstig gekauft hast nur zum Zweck ihn kurzfristig gewinnbringend weiter zu verkaufen und wenn der Gewinn bei der Sache auch recht beachtenswert wäre. Dann bekommt das ganze schon eher einen gewerblichen Charakter und man könnte unter Umständen (mit etwas bösem Willen) den Gewinn als anrechenbare Einnahme aus Selbständigkeit deklarieren.


    Wenn du deinen Herd verkaufst solltest du nur hinterher nicht auf die Idee kommen Geld für einen neuen Herd zu beantragen *g*


    Hast du schon die Zahlungsaufforderung von der Kasse erhalten? Dann kannst du dort auch anrufen und um moderate Raten ggf. sogar um Zahlungsaufschub bitten.

  • Hallo,


    Die Ratenzahlung lief bereits. ( bzw. läuft noch ).
    Es liegt noch im Monatssoll, wenn die Überweisung gegen Monatsende getätigt wird.
    Privatverkäufe bringen leider nicht immer annähernd den aktuellen Zeitwert eines Gerätes. :(


    Daher wird der E-Herd nicht verkauft.


    Ich wünsche noch einen guten Rutsch ins neue Jahr


    (und hoffentlich auch einen deutlichen Anstieg seriöser Arbeitsstellen in 2011)


    mfg


    allo