Frage wegen anrechnung

  • Zitat

    Habe ausgerechnet abzüglich rente 2x 40,80 euro
    zwei tickets für bus 30 euro
    84 stadtwerke


    also beim besten willen: weder rentenbeiträge noch tickets für bus und bahn oder gar zahlungen für die stadtwerke werden von der regelleistung abgezogen!
    da muss ein anberer sachverhalt vorliegen.



    soll sich denn die arge auch noch um strom, gas und ÖPNV(offentlicher personen nahverkehr) kümmern?


    es sei denn, ihr habt einen betreuer! aber dann müsstet ihr ein fall fürs sozialamt sein!

  • Hallo,


    Strom allgemein , Gas zum Kochen ( nicht Heizung ), Telefon, ÖPNV sind schon im Regelsatz enthalten .


    Strom und Gas zum Heizen würden in der KDU / Heizkostenpauschale berücksichtigt.
    ÖPNV und freiwillige Zusatz - Rentenversicherung wären ohne Erwerbseinkünfte selber zu zahlen.


    Bei Erwerbseinkommen könnten angemessene private Versicherungen und Fahrtkosten in Freibeträgen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden.
    Bitte die Rechnung etwas genauer aufschlüsseln in KDU, RL , Einkünfte des Kindes ( z.B. Kindergeld / Lehrgeld o.ä. ) und was dann gemeinsam nach Abzug der reinen Warmmiete lt.Mietvertag übrig bleiben würde.


    mfg


    allo

  • Also wir müssen unsere Fahrkarten selber bezahlen oder kann es sein das bei dem kind was abgezogen wird
    sie bekommt kindergeld 186 und unterhaltsvorschuss 133 sind 319
    sie liegt also im satzt höher als was sie bekommen würde liegt so 106 euroi drüber und das rechnen die warcheinlich an und ziehen uns das ab