Hi,
ich bin diese Woche aus dem europäischen Ausland wieder nach D gezogen. Ich werde versuchen einen Antrag als unechter Grenzgänger zu stellen, glaube aber nicht, dass das anerkannt wird. Es wird wohl ALG II werden. Job im Ausland selbst gekündigt wg. langjährigem Heimweh und jetzt ohne Arbeit und Einkommen in D.
Ich bin nicht sicher, ob ich ALG II richtig verstehe und bitte um Hilfe. Wenn ich erwerbsfähig bin ALG II, nicht erwerbsfähig Hartz IV, richtig? Würde ich demnach (seit über 6 J. in D keine Steuern gezahlt) ALG II bekommen?
Bekomme ich eine Sperrfrist und wenn ja, wie lange? Kann nachweisen, dass ich mich vom Ausland aus intensiv um einen Job in D bemüht habe, ohne Erfolg.
Wenn ich also Geldkonten inkl. im Ausland habe, die einen Wert gesamt von 150 € pro Lebensjahr übersteigen, kann man mich zwingen, diese aufzulösen?
Ich habe (kalkulierte, gewinnbringende) Kreditkartenschulden die ich erst im Juni 2011 abbezahlen werde. Dafür werde ich einen Teil meines ausländischen Kontos verwenden. Werden diese Schulden berücksichtigt?
ALG II beinhaltet zu den 345 € auch Zahlung der Miete + NK (für längstens 6 Mo komplett bei etwas teurer „unangemessener“ 3-Zi-Whg 660 € kalt im Taunus für 1 Pers) und der Vermieter wird nicht kontaktiert und braucht nie zu erfahren, dass ich ALG II erhalte und Zahlung erfolgt an mich alleine? Ist Wohngeld etwas völlig anderes?
Zusätzlich hat man einen Freibetrag von 750 € für angemessene Aufwendungen?
Bekommt man einen Zuschuss für Kosten des Umzugs aus dem Ausland und Möbelanschaffung (ich habe nicht mal die Basics wie Bett, Matratze und Sofa in der Whg außer EBK)?
Eine fondgebundene Lebensversicherung, die den Vermögensfreibetrag übersteigt, muss ohne Verwertungsausschluss aufgelöst werden?
Vielen Dank! Ich blicke einfach nicht durch die vielen Infos.
Grüße
Lana