ALG II nach Auslandsaufenthalt - brauche Hilfe!

  • Hi,


    ich bin diese Woche aus dem europäischen Ausland wieder nach D gezogen. Ich werde versuchen einen Antrag als unechter Grenzgänger zu stellen, glaube aber nicht, dass das anerkannt wird. Es wird wohl ALG II werden. Job im Ausland selbst gekündigt wg. langjährigem Heimweh und jetzt ohne Arbeit und Einkommen in D.


    Ich bin nicht sicher, ob ich ALG II richtig verstehe und bitte um Hilfe. Wenn ich erwerbsfähig bin ALG II, nicht erwerbsfähig Hartz IV, richtig? Würde ich demnach (seit über 6 J. in D keine Steuern gezahlt) ALG II bekommen?


    Bekomme ich eine Sperrfrist und wenn ja, wie lange? Kann nachweisen, dass ich mich vom Ausland aus intensiv um einen Job in D bemüht habe, ohne Erfolg.


    Wenn ich also Geldkonten inkl. im Ausland habe, die einen Wert gesamt von 150 € pro Lebensjahr übersteigen, kann man mich zwingen, diese aufzulösen?


    Ich habe (kalkulierte, gewinnbringende) Kreditkartenschulden die ich erst im Juni 2011 abbezahlen werde. Dafür werde ich einen Teil meines ausländischen Kontos verwenden. Werden diese Schulden berücksichtigt?


    ALG II beinhaltet zu den 345 € auch Zahlung der Miete + NK (für längstens 6 Mo komplett bei etwas teurer „unangemessener“ 3-Zi-Whg 660 € kalt im Taunus für 1 Pers) und der Vermieter wird nicht kontaktiert und braucht nie zu erfahren, dass ich ALG II erhalte und Zahlung erfolgt an mich alleine? Ist Wohngeld etwas völlig anderes?


    Zusätzlich hat man einen Freibetrag von 750 € für angemessene Aufwendungen?


    Bekommt man einen Zuschuss für Kosten des Umzugs aus dem Ausland und Möbelanschaffung (ich habe nicht mal die Basics wie Bett, Matratze und Sofa in der Whg außer EBK)?


    Eine fondgebundene Lebensversicherung, die den Vermögensfreibetrag übersteigt, muss ohne Verwertungsausschluss aufgelöst werden?


    Vielen Dank! Ich blicke einfach nicht durch die vielen Infos.


    Grüße


    Lana

  • Hallo Lana!


    ALG II und Hartz IV sind das Gleiche und gibt es für erwerbsfähige Hilfebedürftige, für nicht Erwerbsfähige ist die Sozialhilfe zuständig.
    Du könntest ALG II beantragen und bekämst € 359 Regelleistung plus die Kosten einer angemessenen Unterkunft bezahlt. Was als angemessen gilt, ist regional unterschiedlich. Du kannst es mit Hilfe des unten stehenden Links "Kosten der Unterkunft" checken.
    Vermögen, welches das Schonvermögen übersteigt, muss verwertet werden, ehe Du Anspruch auf Leistungen hast. Was Du an Schulden hast, ist für die Behörde von keinerlei Interesse.
    Da Du Neuantragstellerin bist, musst Du Dir von vorneherein eine angemessene Wohnung suchen, diese von der Behörde genehmigen lassen und erst dann den Mietvertrag unterschreiben. Die 6-Monate-Regel ist für Dich nicht maßgeblich!
    Der genannte Freibetrag von € 750 ist Wunschdenken, allerdings könntest Du eine Wohnungserstausstattung beantragen, um Dich mit Möbeln aus einem Gebrauchtmöbelmarkt einzudecken.
    Eine Kostenübernahme eines Umzuges aus dem Ausland kannst Du vergessen.


    Gruß Gawain