Kindergeldrückzahlung rechtens?

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage und zwar...


    Mein Freund hat im Juni oder so knapp 1.000 € Kindergeld bekommen, was er Monatelang nicht bekommen hat und es neu beantragt gute.... nun sollen wir zusammen knapp 1.200 € zurück bezahlen weil er angeblich zu unrecht Harz 4 bekommen hat. Er hat aber teilweise gar kein Harz 4 bekommen und da er einfach zu mir gezogen ist, bekam er nicht mal die volle Regelleistung.
    Ich verstehe nun nicht, wieso auch ich knapp 600,- € zurück zahlen soll, wenn er doch eine rückwirkende Zahlung bekommen hat, die wie ich mal gehört habe gar nicht angegriffen werden kann. Wie soll man als Harz 4 empfänger so viel Geld zurück zahlen?


    Vielleicht alles ein wenig umständlich geschrieben, aber ich weiß mir nicht anders zu helfen, als es mal in ein Forum zu schreiben, weil ich glaube das wir ungerecht behandelt werden!


    Evtl. kann uns ja jemand helfen :(

  • Ihr solltet als erstes die Bescheide zur Hand nehmen, die man der Rückforderung zuordnet. Dann könnt ihr überprüfen, ob dort KG angerechnet wurde, oder nicht.

  • das haben wir ja auch nicht. Es ist jetzt anfang Dezember davon mußten wir Rechnungen und alles bezahlen und er hat zwischendurch kein Harz 4 bezogen! Jetzt wo er es regelmäßig bezieht, wird es natürlich angerechnet, aber die können doch nicht Geld nachträglich anrechnen wo er noch gar kein Harz 4 bekommen hat!!! Er hat eben alles mit ein mal bekommen! Er bezieht erst regelmäßig Harz 4 seit Juni! Davor hat er es einen Monat bekommen und dann wieder nicht. So wie kommen die dann dazu knapp 1.200 € zurück haben zu wollen wenn er nicht ganz 1.000 € rückwirkend bezahlt bekommen hat?


    Anwalt werden wir in kürze auch einschalten weil immer wieder neue Briefe ins Haus flattern und wir demnach immer weniger Geld bekommen!


    UND UNRECHTMÄßIG HAT ER HARZ 4 SCHON MAL GAR NICHT BEZOGEN!!!! Sobald er Kindergeld bekommen hat, haben wir das SOFORT angegeben und auch die Rückzahlung haben wir angegeben aber die können nicht Geld haben wollen wo er gar kein Harz 4 bekommen hat.... das ist einfach eine Frechheit!

  • Naja aber da wir uns bei den ganzen Briefen schon gar nicht mehr zurecht finden... werden wir auch eine Neuberechnung beantragen und ein Anwalt wird sowieso eingeschaltet.


    Aber das Amt macht was es will ;)


    Vielleicht gibt es aber jemanden, der einen ähnlichen Fall hat.

  • das ist das einzige problem, was ihr habt. die rückzahlungsforderungen der arge sind zweifelsohne berechtigt!


    das kannst du doch garnicht wissen ob es berechtigt ist oder nicht z.b. von mir wollen die auch geld haben weil ich angeblich zuviel von denen bekommen habe die wollen auch noch das ich mich alle 3 monate schön bei denen melde aber das wir seit mehrern monaten kein geld von denen bekommen weil wir garnichtmehr im leistungsbezug sind kriegen die affen nicht gebacken die drohen sogar mit saktionen ich frage mich was die sanktionieren wollen:rolleyes:


    an den TE erstmal alles zusammensuchen und überprüfen im bestenfall alsses zum anwalt geben

  • Wer findet sich mit den ganzen Gesetzen auch zurecht? Du mußt ja voll den durchblick haben Lacki.... Anwalt wird auf jeden fall eingeschaltet denn wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen.... Die wollen meiner Mutter auch Geld kürzen obwohl sie keins mehr bezieht und schon mehrmals da war und gesagt hat das sie arbeitet... da weiß der eine nicht, was der andere macht!


    Finde deine Postings ziemlich unfreundlich lacki... ich such hier Hilfe und werde in dem sinne als dumm bezeichnet. Und wie soll man Geld zurück zahlen, das man nicht mehr hat weils fürs notwendige Rechnungen drauf ging ;)

  • Was du geschrieben hast ist schon ziemlich durcheinander.Mal habt ihr ALG2 bekommen dann wieder einen Monat nicht.Wenn ihr Leistungen bezogen habt und das Kindergeld dort nicht mir eingerechnet wurde obwohl es euch zugestanden hätte und somit auch wenn auch später aber dann doch gezahlt wurde so müßtet ihr Leistungen zurückzahlen denn das Kindergeld wird dem Sozialgeld immer zugerechnet.Insofern könnten die Forderungen der ARGE gerechtfertigt sein.Für die Monate wo ohr nicht im Leistungsbezug standet kann natürlich auch nichts gefordert werden.Auch wenn ihr das Geld bereits ausgegeben habt müßt ihr zurückzahlen.Das geht auch in monatlichen Raten.

  • ich beziehe für mich alleine schon über ein Jahr Harz 4 und wohne in meiner eigenen Wohnung... als mein Freund zu mir gezogen ist, haben wir gesagt das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind... dann hat er etwa ein Monat bei mir gewohnt und Harz 4 bezogen, aber KEIN KIndergeld.


    Da er aus dem "Westen" kommt ist er dann doch wieder zurück gezogen und hat in diesem Zeitraum kein Harz 4 mehr bezogen. Da die Sehnsucht so groß war, ist er nach einer Woche bereits wieder gekommen und dann wurde alles in eine Bedarfsgemeinschaft berechnet.


    Einige Monate später wurde dann die Rückzahlung gemacht denn er hatte seid Dezember letztens Jahres kein Kindergeld mehr bekommen. Ende Juni diesen Jahres war dann die Rückzahlung. Nun stand ja in dem Brief, das ER etwas mehr als 600 € und ICH etwas mehr als 600 € zurückzahlen sollen was zusammen 1.200 € sind. Wie kann das hinkommen, wenn er nicht mal 1.000 € Rückzahlung bekommen hat? Und was habe ich mit Seinem Kindergeld zu tun?


    Weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft sind, müßte ich da die Hälfte seines Kindergeldes abbekommen, oder wie soll ich das verstehen?


    Wir müßen diesen Monat komplett von seinem Kindergeld leben, da er eine 100 % sanktion bekommen hat wegen einem EINMALIGEN versäumnis, wo wir unseren Umzug in unsere gemeinsame Wohnung hatten. Im Moment können wir also noch gar nichts zurück zahlen und werden dagegen auch Widerspruch einlegen denn von dem Kindergeld was er bekommt können wir nicht wirklich leben!


    Warten nur auf die Ablehnung seines Widerspruchs von der Sanktion dann können wir damit zum Anwalt! Fühlen uns wirklich ausgenutzt aus. Werden ja auch als Lügner vom Amt dargestellt, aber das ist eine andere Geschichte.

  • Hallo,


    Zitat

    ich beziehe für mich alleine schon über ein Jahr Harz 4 und wohne in meiner eigenen Wohnung... als mein Freund zu mir gezogen ist, haben wir gesagt das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind... dann hat er etwa ein Monat bei mir gewohnt und Harz 4 bezogen, aber KEIN KIndergeld.


    Das heisst, das er noch jung genug für den Anspruch auf Kindergeld war und es ihm zunächst zugestanden hätte.
    Aus irgendeinem Grund bekam er es aber nicht zu dem Zeitpunkt, als ihr die gemeinsame BG angemeldet habt.
    Hätte er es zu dieser Zeit bekommen, wäre es auf die BG angerechnet worden und damit wäre die zustehende RL um diesen Monatsbetrag geringer.


    Zitat

    Da er aus dem "Westen" kommt ist er dann doch wieder zurück gezogen und hat in diesem Zeitraum kein Harz 4 mehr bezogen. Da die Sehnsucht so groß war, ist er nach einer Woche bereits wieder gekommen und dann wurde alles in eine Bedarfsgemeinschaft berechnet.


    Das bedeutet, ihr habt die BG bei Auszug rechtzeitig aufgelöst und bei Widereinzug erneut umgemeldet.


    Zitat

    Einige Monate später wurde dann die Rückzahlung gemacht denn er hatte seid Dezember letztens Jahres kein Kindergeld mehr bekommen. Ende Juni diesen Jahres war dann die Rückzahlung.


    Also floss dieses Geld der gemeinsamen BG zu. BG bedeutet ja, das ihr im Leistungsbezug standet.
    War die Nachzahlung höher oder niedriger als die monatlichen Zahlungen für Eure BG ? ( Regelleistung + KDU in der Summe )
    Schon mal allgemein: dieser Betrag hat damit den Bedarf für den Monat gemindert, in dem er der BG zufloss.


    Zitat

    Nun stand ja in dem Brief, das ER etwas mehr als 600 € und ICH etwas mehr als 600 € zurückzahlen sollen was zusammen 1.200 € sind. Wie kann das hinkommen, wenn er nicht mal 1.000 € Rückzahlung bekommen hat? Und was habe ich mit Seinem Kindergeld zu tun?


    Wie hoch war denn die Nachzahlung ?
    Als gemeinsame BG habt ihr auch beide gemeinsam mit dieser Sache zu tun.


    Zitat

    Weil wir in einer Bedarfsgemeinschaft sind, müßte ich da die Hälfte seines Kindergeldes abbekommen, oder wie soll ich das verstehen?


    Nein, die ArGe müßte um die Höhe des Kindergeldes weniger für die BG bezuschussen.


    Zitat

    Wir müßen diesen Monat komplett von seinem Kindergeld leben, da er eine 100 % sanktion bekommen hat wegen einem EINMALIGEN versäumnis, wo wir unseren Umzug in unsere gemeinsame Wohnung hatten.


    Bei Beziehern unter 25 Jahren gelten andere Regeln der Sanktionierung, als es bei älteren Empfängern zur Anwendung käme.
    Bei U25 klingen 100 % dann durchaus bei der ersten Pflichtverletzung möglich.
    Stimmt die Vermutung, das der gemeinsamen BG für diesen Monat KDU + RL für eine Person zur Verfügung stünden. ( Die RL ihrerseits natürlich um das Kindergeld reduziert )


    Zitat

    Im Moment können wir also noch gar nichts zurück zahlen und werden dagegen auch Widerspruch einlegen denn von dem Kindergeld was er bekommt können wir nicht wirklich leben!


    Widerspruch wahrscheinlich eher nicht, aber es könnte 1. eine Stundung der Rückzahlung beantragt werden, 2. und gleichzeitig um Ratenzahlung gebeten werden.


    Zitat

    Warten nur auf die Ablehnung seines Widerspruchs von der Sanktion dann können wir damit zum Anwalt!


    Also so wie es sich hier liest, klingt es nach berechtigter Rückforderung der ArGe. Nur wäre die Höhe noch unklar, da die Situation Eurer gemeinsamen BG noch etwas verwirrend erscheint.


    Zitat

    Fühlen uns wirklich ausgenutzt aus. Werden ja auch als Lügner vom Amt dargestellt, aber das ist eine andere Geschichte.


    Es wäre eher so zu sehen, das die Situation noch nicht ganz verstanden wurde. :)


    Schaue mal auf
    http://www.arbeitsagentur.de
    in die Rubrik " Für Bürgerinnen und Bürger " .Dort gibt es auch Erläuterungen zum ALG II.
    Lade Dir dort mal das Merkblatt " Arbeitslosengeld II / Sozialgeld " als PDF herunter.


    mfg


    allo

  • Als ihr zusammengezogen seid habt ihr sowieso einen Fehler gemacht.Ihr habt euch als BG eintragen lassen obwohl ihr doch zunächst hättet ein Jahr auf Probe zusammenleben können.In dieser Zeit hat jeder seine Leistung für sich und ihr werdet nicht zusammen veranlagt.Ich weiß nicht ob ihr überhaupt von der ARGE darauf hingewiesen wurdet das es diese Möglichkeit gibt.