Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

  • Hallo,


    ich habe im Juni einen Antrag auf kostenaufwändige Ernährung ( Zöliakie ) gestellt. Der Antrag war vom Hausarzt unterschrieben. Nach zwei Wochen habe ich einen Brief von ARGE gekriegt, dass ich ein ärztliches Attest bringen soll. Sofort bin ich zum Arzt (Gastroenterolog) gegengem aber ich habe das Attest erst im October gekriegt. Der Arzt musste mir zuerst alle Untersuchungen machen. Im October habe das Attest bei ARGE vorgeliegt. Im November habe ich den Bescheid von ARGE bekommen, in dem steht, dass ich ab November Mehrbedarf bekomme.
    Meine Frage ist, ob mir Mehrbedarf ab Juni (Tag des Antrages) zusteht?


    Mit freundlichen Gruß


    Bozena

  • Wenn du einen Antrag auf Mehrbedarf stellst dann mußt du diesen natürlich belegen denn sonst könnte dies ja jeder tun.Im Grunde genommen hat dein Facharzt deine Krankheit erst festgestellt und du hattest nur auf gut Glück bereits diesen Mehrbedarf beantragt denn du schreibst ja das der Arzt erst die Untersuchungen gemacht hat.Ich nehme mal an das dein Hausarzt nur einen Verdacht hatte bezüglich deiner Erkrankung denn ansonsten hätte er dir doch ein solches Attest gleich ausstellen können.Den Bedarf bekommst du also erst ab dem Tag wo du es belegen kannst.

  • Da hat die Arge aber ein Ermessen.
    Wenn die 2 Wochen für die Anforferung eines Attestes brauchen, kann das nicht zu Lastern der Kunden gehen.
    Wenn der Arzt bestätigt, dass die Erkrankung seit Juni besteht, hat du gute Chancen, bei einem Widerspruch, Recht zu bekommen, und den Mehrbedarf ab Juni zu bekommen.

  • Er hatte ja geschrieben das der Arzt erst die notwendigen Untersuchungen gemacht hatte nachdem die ARGE das Attest wollte und somit wird der Mehrbedarf erst ab diesem Zeitpunkt bezahlt.Ansonsten hätte er ja nur zu seinem Hausarzt gehen müssen und sich eine entsprechende Bescheinigung holen brauchen.