Kann die ARGE mir geld ohne Vertrag sperren?

  • Hallo erst mal und ich bin neu hier!


    Ich hab folgendes Problem, vor 2 Wochen hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma. Alles soweit so gut! dann bekam ich den Anruf ich hätte den Job, "ja endlich" dachte ich mir, nun fingen aber die Probleme erst an, mir sollte der Vertrag zugesandt worden sein doch es kam nie einer an (bis Samstag habe ich gewartet), ich sollte Montag anfangen und dann den Vertrag unterschreiben. Der Vertrag den ich unterschrieb war nicht Rechtens weil Punkte im Vertrag fehlten (Gehalt, Arbeitszeiten) und meine Adresse Falsch eingetragen wurde und der Job Titel nicht dem Entspricht was der Job nun Wirklich ist(Aushilfsjob stand drauf). das zu dem Thema. da ich bis heute ja noch keinen Vertrag habe und mein Arbeitsverhältnis nicht angetreten bin auf Grund des obengenannten Problems, nun meine Frage:


    Darf mir die ARGE auch ohne vertrag schon die Leistungen sperren? den als ich meine Sachbearbeiterin die nur für Jobs zuständig ist fragte: "mit dem Geld wird’s den ersten Monat doch keine Probleme geben oder?" sie: "nein machen sie sich da mal keine sorgen für Dezember bekommen sie ja noch Geld außerdem wissen wir ja nicht wann sie Geld bekommen und in welcher Höhe!". Nun ist der erste des Monats und ich habe kein Geld, also rief ich den SB für Geldangelegenheiten (Selbe Etage 2 Türen weiter) an, er ist natürlich passenderweise nicht da, die SB mit der ich Telefonierte meinte: "ja sie haben doch eine Arbeitsstelle, dann werden sie auch kein Geld bekommen". was nun? da ich ja doch kein Arbeitsverhältnis / Arbeitsvertrag habe und sicherlich auch kein Arbeitsverhältnis antreten werde! kann mir die ARGE doch nicht einfach so das Geld sperren, vor allem nicht ohne Beweis einer Arbeitsstelle oder?.:confused::confused::confused:

  • Hallo Sebastian


    Wäre der Vertrag bei Arbeitsantritt nicht noch verbesserungsfähig gewesen, sodass Du ihn doch noch hättest unterschreiben können? Könnte sein, dass Dir diesbzgl. eine Sanktion ins Haus steht.


    Damit Du die Zeit bis zur 1. Lohnzahlung überbrücken kannst, hättest Du vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn Einstiegsgeld beantragen müssen. Es wurde Dir zwar Geld für Dezember zugesagt, aber eben nur gesagt und nicht schriftlich fixiert.


    Du solltest nun Deinen SB aufklären, dass und aus welchem Gründen Du die Arbeitsstelle nicht angetreten hast, damit die Zahlungen wieder aufgenommen werden.


    Gruß Gawain