Recht auf Barauszahlung - Weiterbewilligungsbescheid

  • Ich habe ca. am 10. diesen Montas meinen Weiterbewilligungsbescheid mit allen benötigten Unterlagen persönlich in meiner Arge abgegeben. Bis heute habe ich noch keinen rechtskräftigen Bescheid erhalten. Was habe ich am 1.12 für Möglichkeiten? habe ich das recht auf einen Vorschuss? in Welcher höhe? in bar? oder habe ich recht auf eine ganze auszahlung der Leistung in bar? lg ;)

  • vorschuss ist möglich, eigentlich unbar, also per überweisung oder per verrechnungsscheck.


    Zitat

    oder habe ich recht auf eine ganze auszahlung der Leistung in bar? lg


    dazu müsste dein weiterbewilligungsantrag erstmal bewilligt werden. und barauszahlungen werden nur in extremen notfällen gemacht.

  • Bei uns in der Arge gibt es einen Geldautomaten. Man geht zur Leistungsabteilung beantragt dort den Vorschuss. Es wird überprüft ob man Anspruch auf Leistungen hätte, bekommt dann eine Chipkarte und kann dann vom Automaten das Geld abheben. Die Chipkarte ist ohne Pin einfach rein stecken und das Geld entnehmen. Die Chipkarte bleibt im Automaten. Habe selbst dort schon mal Bargeld bekommen. Spreche also aus eigener Erfahrung. Die Höhe der Summe entscheidet die Arge.


    Ein Tip für Dich " Vogel " nächstes mal mindestens 4 Wochen vorher den Antrag abgeben, weil Du bist nicht der einzige der einen Antrag bearbeitet haben möchte.