Unterhalt und krank

  • hallo an alle


    ich bin 48 J und w.


    mein sohn ist 18 und lebt beim vater
    bisher habe ich immer unterhalt gezahlt....300€ im Monat, habe aber nur 400 verdient...mir wird ein fiktives einkommen angerechnet.


    jetzt ist mein sohn 18 geworden und der unterhalt wird neu berechnet,beide eltern müssen nun zahlen,was ja ok ist.


    ich habe einen bandscheibenschaden und arthrose im rücken, und kann somit nicht voll arbeiten, wie ich das gerne würde


    wie wird das jetzt berechnet?
    mein ex verdient laut abrechnúng vom sep.1500€.


    danke schon mal


    ganorose

  • Es wundert mich, wie Du überhaupt Unterhalt in dieser Höhe hast leisten können. Für eine Empfängerin von Sozialleistungen wird sich keine Unterhaltszahlung festlegen lassen, dazu bist Du finanziell schlichtweg nicht in der Lage.

  • hallo,
    ich beziehe keine Sozialleistungen.
    Bin in 2.Ehe seit 4 Jahren verheiratet.


    mein Exmann verdiente im Sep.10 knapp 1500€(Sohn hat mir Abrechnung geschickt) ich verdiene aber nur ca. 400€. Mir wurde immer ein fiktives Einkommen,1500€, angerechnet.Da ich einen Bandscheibenvorfall habe und somit nicht voll arbieten kann, habe ich mir ein Artest geholt und mir das bestätigen lassen.


    Wie wird der Unterhalt für meinen 18 Jährigen sohn jetzt gerechnet.



    danke schon jetzt


    ganorose

  • Zitat

    Du selbst kannst von € 400 keinen Unterhalt leisten


    so einfach ist das nicht, denn die behörden gehen in diesem fall davon aus, dass sie absichtlich weniger verdient, um keinen unterhalt zu leisten.


    rechtskommentar:


    Zitat

    Mitunter wird zum tatsächlichen EInkommen ein weiteres, theoretisches ("fiktives") Einkommen hinzugerechnet, obwohl das betreffende Einkommen in Wirklichkeit gar niccht vorhanden ist. Es handelt sich dabei immer um Fälle, in denen ein zusätzliches Einkommen möglich wäre und der Betreffende zur Erzielung des zusätzlichen Einkommens auch verpflichtet ist.


    ohne wenn und aber, sie muss unterhalt leisten!

  • Sry, ich hatte gedacht man hätte die € 1500 ihres Ehemannes mit herangezogen.
    Klar muss sie alles tun, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können, aber von derzeit € 400 kann sie doch nicht auch noch Unterhalt abzwacken :confused:
    Wie ist das mit dem Selbstbehalt in diesem Fall lacki?

  • einfach mal die alten beiträge lesen. da gibt es ein gerichtliches urteil, in dem sie zur zahlung von 300 € unterhalt verurteilt wurde. die jetzige krankeit ist meiner meinung nach nur vorgeschoben. da müsste sie schon dauerhaft berufs oder arbeitsunfähig geschrieben werden.



    Zitat

    aber von derzeit € 400 kann sie doch nicht auch noch Unterhalt abzwacken
    Wie ist das mit dem Selbstbehalt in diesem Fall lacki?


    inreressiert keinen menschen, der richter hat die sache sicher genau geprüft.


  • hallo,


    ich würde vorsichtig mit solchen Äußerungen sein. Ich kann Ihnen gerne mein Artest zuschicken,das garantiert nicht getürckt ist.



    ganorose

  • Sry, ich hatte gedacht man hätte die € 1500 ihres Ehemannes mit herangezogen.
    Klar muss sie alles tun, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können, aber von derzeit € 400 kann sie doch nicht auch noch Unterhalt abzwacken :confused:
    Wie ist das mit dem Selbstbehalt in diesem Fall lacki?


    hallo,


    man hat mir ein fiktives Einkommen angerechnet,und bis April mußte ich die 300€ zahlen.Ab dem 24.3, wurde mein sohn18, sind ja beide eltern barunterhaltspflichtig.
    Ich möchte nur wissen, wie das dann evtl. gerechnet wird,wenn ich nur die 400€ habe. Meinem Sohn gebe ich auf jeden Fall Geld und meine Krankheit ist nicht vorgeschoben,so nötig habe ich das nicht.
    Ich denke,ich lasse mich von meinem Anwalt beraten


    danke für die Antworten


    ganorose

  • Hallo ganorose,


    habe nunmehr auf lackis empfehlung hin die alten Beiträge gelesen, in welchen er ursprünglich auch meine Meinung vertrat. € 400 und Unterhalt, das geht nicht.
    Wenn Du aufgrund eines ärztlichen Attestes keinen Vollzeitjob ausüben kannst, dann darf dies auch der Richter nicht ignorieren und entsprechend kein fiktives Einkommen in dieser Höhe ansetzen. Wenn Dein damaliger Anwalt nicht geschlafen hat, dann kann ich nur vermuten, dass besagtes Attest zum Zeitpunkt des Richterspruches noch nicht vorlag und würde eine neue Verhandlung vor dem Familiengericht rechtfertigen.


    Gruß Gawain

  • Zitat

    in welchen er ursprünglich auch meine Meinung vertrat. € 400 und Unterhalt, das geht nicht.


    ja, natürlich war ich dieser meinung bis sie zugab, dass es ein richterliches urteil gibt, der sie aufgrund eines fiktiven einkommens zu 300 € unterhalt verknackte. diese verfahrensweise wird nur angewandt, wenn jemand vorsätzlich weniger arbeitet um sich vor unterhaltsleistungen zu drücken. wer weiss, vielleicht arbeitet sie im familiären betrieb ihres neuen ehemannes oder sö ahnlich. man muss auch hier versuchen zu sehen, was alles nicht in der anfrage steht.


    @gaiwain


    dir fehlt die fantasie um alles bis zu ende durchzudenken. die welt ist schlecht!

  • Hallo Lacki und Gawain,


    um mal licht ins Dunkel zu bringen, Ich gehe eher hiervon aus das Sie zum Unterhalt verdonnert wurde, weil A kein Amtsärztliches Gutachten vorliegt und somit das fitive einkommen angesetzt wurde was Theoretisch Verdient werden könnte, B der Selbstbealt auf Grund des neuén Mannes reduziert wurde.


    Hier fehlen zu viele Fakten und Aussagen um die Frage richtig beantworten zu können.

  • nun eier hier mal nicht rum, denn wenn der richter ein fiktives einkommen von 1500 euro festgestellt hat, dann hattest du vorher ganz sicher in einer derartigen größenordung verdient.



    ich eiere jetzt mal hier rum
    ein fiktieves einkommen wird angerechnet, wenn wenn man gesund ist ,aber nicht arbeiten braucht, so wie wie mein ex damals sagte,bei 3 kindern brauch ich nicht arbeiten. Das war aber den Richter egal,da wurden mir 1500€ als Vollzeitjob angerechnet und fertig.


    Auf weitere Antworten wird verzichet