ich hoffe, hier kann mir schnell jemand helfen, der sich mit dem thema auskennt.
ich bin die letzten wochen krank gewesen, bzw bin es immer noch, da ich eine sog. kalkschulter habe, was mit großen schmerzem verbunden ist.
war daher dauernd bei versch. ärzten, unter anderem natürlich beim hausarzt, wegen der krankmeldung.
nun bekam ich am 9.11. vom amt eine abmeldung, mit dem hinweis, das ich 6 wochen am stück krank wäre, und somit die aok krankengeld bezahlen müsse, was ich auch nicht in frage gestellt habe.
mein arzt sagte mir, es gäbe dafür diese auszahlungsscheine, die nur nachträglich abgegeben werden können, ich solle mich in zwei wochen (also vom 9. ab) wieder melden, da ich ja noch krank wäre.
ich war dann beim arzt, welcher mir auch de auszahlungschein ausgefült hat, und habe mich bei der aok gemeldet, um ihn einzureichen.
nun teilte mir die aok mit, es wären lücken in der krankmeldung, laut ihren infos, und der des arztes, zweimal 5 tage.
sie wären somit nicht kostenträger, das amt müßet zahlen, erst wenn ich von jetzt bis 7.12. am stück krank wäre, würde die aok die leistungen tragen.
das AA behauptet aber, bei ihnen wäre das so eingetragen, das es eine erstbescheinigung gäbe, und darauf die folgebescheinigungen, also der krankenstand durchgehend.
und sie sagten, der arzt hätte bei den folgebescheinigungen keinen anfangstag eingetragen, man würde dort also nur die folgebescheinigung eintragen, somit durchgehend krank.
die aok hat mir schriftlich vorgelegt, das zweimal fehlzeiten in der krankschreibung vorliegen, was ich aber nicht mehr nachvollziehen kann.
werde mir heute nachmittag die kopien vom arzt abholen, auf denen ja dann ersichtlich ist, das ich nicht 6 wochen am stück krank war, und auch die einzeltage im gesamten keine 6 wochen ergeben.
ich stehe kurz davor überzuschnappen.
keiner fühlt sich verantwortlich, und ich weiss nicht, wie ich in zwei tagen miete bezahlen soll!
gibt es die möglichkeit, ausser einem widerspruch, irgendwie an die miete zu kommen?
bzw was kann ich jetzt unternehmen, um eine schnelle notlösung herbeizuführen?
gibt es eine möglichkeit, die miete als darlehen zu bekommen, oder zur rückerstattung von der arbeitsagentur?