Mietvertrag nur auf einen Namen !!!!!DRINGEND!!!!!

  • Hallo=)


    ich habe mal eine wichtige frage...


    und zwar könnten wir eine wohnung bekommen....die vermieter (städtischer wohnungsbau) meinten, dass sie gerne den mietvertrag erstmal nur auf meinen namen laufen lassen würden....hat mehrere gründe, die ich hier jetzt nicht aufzählen will^^ tut ja auch nicht zur sache....


    also....ich und mein freund haben eine kleine tochter zusammen.....also wären wir drei personen und hätten damit anspruch auf eine dementsprechend teure und große wohnung.


    nun meinte aber die sachbearbeiterin des städtischen wohnungsbaus....dass es dann aber probleme geben könnte, wenn nur ich den mietvertrag unterschreibe....also dieser nur auf meinen namen laufen könnte, dass das amt dann sagen würde, dass die wohnung für mich und meine tochter zu groß wäre. könnten die das sagen, auch wenn wir zu dritt in der wohnung wohnen??


    ich muss das dringend wissen da wir eine kündigungsfrist unserer jetzigen wohnung einhalten müssen!!!


    würde mich echt freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann=)


    wünsche auch allen noch einen schönen 1. advent =)


    lg

  • Das Amt wird Dir und Kind nur eine entsprechende für Euch beide bewilligen. Wenn ihr so oder so mit Freund dort einzieht, dann stellt auch den Antrag beim Amt zusammen. Sein Einkommen (sofern er welches hat) wird so, oder so bei Dir+Kind angerechnet.
    HIER kannst du die größe für Euch drei erfahren.

  • Hallo,


    Theoretisch wäre es dem Antrag zunächst mal egal, ob nun eine oder zwei Personen als Mieter im Vertrag eingetragen sind.
    Wie schon im Vorposting genannt, gibt zunächst mal die Anzahl der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft den Ausschlag. Dementsprechend auch der genannte Tip zum ausfüllen und einreichen.


    Nun wäre es aber zunächst sinnvoll, noch so schnell wie möglich vorab von der ArGe das Wohnungsangebot prüfen zu lassen, bevor der Vertrag unterschrieben wird. ( Was der reguläre Weg wäre )


    mfg


    allo

  • Einem Antrag Jan ich schon gestellt...also auf Bewilligung des Umzugs und in de
    Bescheid stand dass die Wohnung angemessen ist. Mir ging es ja jetzt lediglich darum ob das Amt sagen kann dass sie mich die volle Miete zahlen weil mein Freund nicht mit im Mietvertrag steht.....