zusammen ziehen

  • hallo zusammen
    ich habe da mal eine frage.


    ich wohne zur zeit bei meinen eltern bekomme durch mutterschutz abeitslosengeld 2 kindergeld und unterhaltsvorschuss.
    möchte aber jetzt mit meinem freund zusammen ziehen. der ganz normal arbeiten geht und seine eigene wohnung hat. wird mir jetzt dadurch das geld gestrichen?? weil er ganz normales einkommen hat??
    muss er für mich und meine 2 jahre alte tochter aufkommen??:confused:

  • Du wirst Kindergeld und UV weiterhin erhalten. Der Bezug von ALG II hängt in eurem Fall, vom Verdienst deines Freundes ab. Ihr könnt ja mal versuchen den Rechner (in meiner Signatur) zu benutzen, da erhaltet ihr "in etwa Beträge".
    Soweit ich das verfolgt habe, bildet ihr eine BG, betreut gemeinsam ein Kind. Du wirst den Zuschlag für Alleinerziehende auch nciht mehr bekommen.
    Um den Anspruch evtl. auf Leistungen zu haben, sollten bei ergänzender Hilfe auch die Kosten der Unterkunft den Richtlinien entsprechen. Diese könnt ihr HIER finden.

  • Zitat

    muss er für mich und meine 2 jahre alte tochter aufkommen??


    na was denkst du denn? auch wenn er nicht der vater des kindes ist, wird sein einkommen im rahmen einer sogenannten bedarfsgemeinschaft angerechnet. nur wenn's nicht genug ist, könntet ihr ergänzeng hartz4 beantragen. wenn's genug ist, bist du und das kind nicht mehr krankenversichert. das kind könnte unter umständen beim leiblichen vater versichert werden, du aber musst dich dann privat versichern. also nach einer anderen lösung suchen.