Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine etwas härtere Nuss zu knacken und bräuchte hierfür euren Rat:
Einem Arbeitnehmer (Aufstocker) wurde sein Job aufgrund von Krankheit gekündigt. Er hatte keine Möglichkeit mehr, die ihm noch zustehenden 8 Tage Urlaub zu nehmen. Der Urlaub soll deshalb ausbezahlt werden (Zufluß Dezember).
Bekannt ist, dass im Falle von ALG1 gem. § 143 SGB III die Leistungen für die Dauer des Resturlaubes ruhen. Wie aber verhält es sich für den Rechtskreis des SGB II? Ich konnte dort nichts ähnlich lautendes finden. Der Anspruch kann ja wohl kaum ruhen, da der Hilfebedürftige seit geraumer Zeit ALG2 aufstockend bezieht.
Gruß Gawain