Wir sind seit Oktober zusammen gezogen und bekommen alle beide Hartz 4 meine freundin hat ein kind und hatte damit auch anspuch auf mehrbedarf wegen allein erziehend was sie auch bekam mir ist jetzt in den neuen berechnungen aufgefallen das dieses nicht mehr dabei ist trotz das ich weder noch der vater bin ihr fehlen diese 129 euro ist dies rechtens
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Eigentlich schon. Da iht zusammengezogen seit, ist sie nicht mehr Alleinerziehend.
§ 21 III Nr. 1 SGB II -
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Da kommt es darauf an, ab wann der o.g. "neue Bewilligungsbescheid" ist. Wenn die 129 ab Oktober fehlen, ist es rechtens. Das hat er uns oben aber nicht genannt.
Achso, du meinst das "jahr auf Probe". Das müssen sie dann angegeben haben, bei seiner Anmeldung, wenn nicht, dann leider Pech. -
Ja, das meinte ich. Bin mir aber nicht sicher inwieweit dies Einfluß auf den Status "Alleinerziehend" hat.
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Nur ich finde es nicht richtig ersten ist das nicht mein kind nach wie vor erzieht meine freundin das kind und nicht ich zweiten bekommen wir so wie so schon weniger 384 euro für zwei personen was wohl ein witz ist bekomme jetzt noch ne kürzung weil einer von denen geschlafen hat weil ich meinen nebenjob gekündigt habe und ich noch jedesmal geld dabei tun konnte die job komm wusste bescheid und sozial amt auch nur jetzt wollen die ne bestätigung haben wegen ob ich in den letzten zwei monaten gearbeitet habe die firma hat die job com unterrichtet und es wurde nicht weiter gegeben und ich bekomme dafür die sanktionen
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So wie ich es lese, haben die beiden kein jahr auf probe angegeben. Demnach werden sie zusammen veranlagt.
Hast du denn keine Veränderungsmitteilung hingeschickt, wenn du gekündigt hast?Was habt ihr denn alles für Einnahmen, wenn ihr nur so wenig erhaltet?
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habe hier was gefunden, lest es euch durch:
Zitat aus den Durchführungsanweisungen der Agentur für Arbeit:"(2) Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für den Mehrbedarf vorliegen, wenn der volle Regelleistungssatz gezahlt wird. Allein stehende Personen, die mit einem oder mehreren Kindern im gemeinsamen Haushalt leben, erhalten die Leistungen für den Mehrbedarf, weil damit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass keine weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft lebt, die sich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt.
Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht nicht, wenn sich das Kind wechselseitig bei beiden Elternteilen aufhält. In diesem Fall erfolgt die Pflege und Erziehung des Kindes gemeinsam, wenn auch räumlich getrennt. Der Tatbestand der alleinigen Sorge und Erziehung liegt damit nicht vor.
Der Tatbestand „allein erziehend“ liegt auch vor, wenn volljährige Geschwister in der Bedarfsgemeinschaft leben. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese an der Erziehung ihrer minderjährigen Geschwister beteiligt sind." -
Doch habe denen bescheidt gesagt oder mehr die job com rief mich an hatte denen auch die begründung mittgeteilt und die sagten teilen sie das dem sozial amt mit was ich auch tat nun wollen die abmeldung haben (bekomme ich laut der Firma erst wenn sie dennen vorliegt dann möchte das amt eine bescheinigung haben das ich in den letzten zwei monaten nicht mehr gearbeitet habe die firma teilte mir mit das wüssten die von der job com schon hier weiss keiner was der andre tut
Die kleine bekommt kindergeld unterhalt und wird nicht unter der regelleistung gerechnet,der antrag ist so unverstänlich laut zahlung bekämmen wir was von ca600 zusammen haben aber laut konnto auzug nur jeder 184 euro beim anrufen bei denen läuft man gegen die wand
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Ich denke ihr bekommt Hartz IV und keine Sozialhilfeß jetz verwirrst mich etwas..
Trotzallem macht man eine Veränderungsmitteilung, sowas klärt man nie am Telefon. Und auch wenn eine Firma mir sagt, sie habe es weiter gegeben bist DU in der MITTEILUNGSPFLICHT dem Amt gegenüber.
Nungut, du gibst an ihr bekommt jeder 184 eus; das Kind lassen wir jetzt ma ausen vor; obwohl der Überschuß meist angerechnet wird. Wo sind dann eure Wohnungskosten?
Ach stop, mir fällt gerade ein, du sagtest was davon, das die deinen Nebenjob noch angerechnet haben. Müßte aber im Bescheid ersichtlich sein. Aber das bekommst ja wieder, sobald der Nachweis vor liegt. Eigentlich hätte deine Kündigung und die Verä. ausreichen müssen, um dies zu bestätigen. -
Zitat
So wie ich es lese, haben die beiden kein jahr auf probe angegeben. Demnach werden sie zusammen veranlagt.
man ist eine bedarfsgemeinschaft, wenn kind(er) mit im haushalt leben. egal ob nur einer oder gar keiner der erwachsenen elternteil der /des kindes ist. es gibt hier also keine möglichkeit ein jahr auf probe zu leben.
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