Hallo ihr Lieben,
heute bräuchte zur Abwechslung mal ich eure Meinung zu folgendem Fall:
Einer alleinerziehenden Mutter (2 Töchter, 14 und 10 Jahre) wurde vor einem halben Jahr nahegelegt, für die jüngere Tochter Wohngeld zu beantragen, da diese € 184 KG und € 180 UVG erhält. Die Mutter kam dieser Aufforderung nach und bezieht erhält für die jüngere Tochter seither € 95,oo Wohngeld.
Auf den seither ergangenen Leistungsbescheiden wird aber weiterhin das Überhangeinkommen dieser Tochter der Mutter angerechnet.
Ferner wurden von den KdU (€ 445) jene € 95 Wohngeld abgezogen, und der Rest gedrittelt, wobei auch der Tochter weiterhin 1 Drittel davon an Leistungen bezahlt wird.
Ich war bis dato der Meinung, wer Wohngeld bezieht, gehört nicht mehr zur BG sondern zur HG, wobei dessen Einkommen auch nicht mehr angerechnet werden darf.
Ich würde gerne eure Meinung dazu hören! Vielen Dank!
Gruß Gawain