Hallo, kurz eine Frage.
Ich musste wieder einen Folgeantrag für ALG2 stellen und habe nun meinen Leistungsbescheid erhalten.
Darin steht das ich anhand von Kontoauszügen der letzten 6 Monate die Mietzahlungen nachweisen soll.
Ich wohne in einer eigenen Wohnung bei meinen Eltern im Haus, wir haben auch einen Mietvertrag abgeschlossen welcher der Arge vorliegt. Als ich im Mai 2010 einen Folgeantrag stellen musste, haben die den Nachweis der Nietzahlungen NICHT verlangt, aber jetzt.
Nun ist es so das ich die Miete bar zahle und ich immer eine Quittung ausgestellt bekommen habe.
Was meint Ihr, reicht das der ARGE, das ich die Quittungen vorlege oder kann ich da Stress bekommen?
Zur Not habe ich auch noch Kontoauszüge wo ich einen größeren Betrag abgehoben habe aber ich kann halt keinen Dauerauftrag oder die genaue Summe anhand der Auszüge nachweisen.