Elterngeldanrechnung ab 01.01.2011 auch für Kinder aus 2010?

  • Hallo!
    Es ist mir immer noch nicht klar - wird ab 01.01.2011 das Elterngeld bei allen an ALG II angerechnet oder nur bei denen, die das Kind im 2011 bekommen haben?
    Mein Baby wurde im Juli 2010 geboren, das Elterngeld bekommen wir noch bis zum Ende August. Zurzeit ist es noch nicht angerechnet...

  • hallo, mein elterngeld wäre normal schon ausgelaufen im mai 2010. aber ich hatte es auf zwei jahre gelegt. ich werde zum rechtsanwalt gehen. und ich kann nur allen raten, dies auch zu tun. weil alle kinder die 2010 geboren sind sollten davon ausgeschlossen sein. und das gesetz sollte erst bei denen angewendet werden dürfen , die auch real ihr baby im jahr 2011 geboren haben.
    je mehr klagen bei den gerichten davon eingehen, desto eher wird dieses gesetz "ohne übergangslösung" gekippt. meiner ansihct nach ist dies nicht rechtens. es müssen nur genügend fälle beim sozialgericht eingehen.
    ich werde kämpfen.
    liebe grüße drea.

  • na da bedarf es schon eines grundsatzurteils der bundessozialgerichtes. ich glaube aber kaum, dass das diesmal nicht wasserfest gemacht wurde. noch eine bauchlandung kann sich die bundesregierung nicht erlauben.
    von seitens der oppositionsparteien gab es zwar kritik über die streichung des elterngeldes, aber keinerlei rechtliche bedenken.

  • Hallo,


    Ich schließe mich hier dem Thema an, mit einer Ähnlichen frage.


    Wie ist es ist dem LANDESERZIEHUNGSGELD, diese bekommen wir hier im BW noch weitere 10 Monate nach dem Elterngeld jedoch nur 205,-/Mtl.


    Wir diese auch in voller Höhe Angerechnet ??


    Wenn das Elterngeld ab 2011 Berechnet wird, rentiert es sich überhaupt noch diese zu beantragen, bei Geburten ab 01.01.11 ?
    Dann kann man auf die 300,-€ von der Landeskasse ja verzichten. Wozu noch was beantragen, was ja anderer seit Abgezogen wird. Spart man sich die Bearbeitungszeit und hat keinen Ärger.


    Gruß

  • Wie läuft das eigentlich jetzt ab wenn man einen Antrag stellt auf erziehungsgeld beim Jugendamt. Wielange bekommt man das jetzt 1 Jahr oder 2 Jahre (1 Jahr 300€ oder 2 Jahre 150€). Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Danke

  • Das Elterngeld gibt es für 12 bzw. 24 Monate mindestes 300€) oder 14 bzw. 28 Monate (dann auch nur die Hälfte, mindestens 150€) wenn du alleinerziehend wärst. Bei Antragstellung mußtest du das doch angekreuzt haben ob du ein oder zwei Jahre möchtest und eine Bestätigung vom Amt bekommen haben (wo auch alle Zahlungstermine vermerkt sind). So wie es aussieht hast du es für ein Jahr beantragt und bewilligt bekommen. Einen Folgeantrag gibt es nicht, es sei denn, du wohnst in einem Bundesland wo es nach dem Elterngeld noch Landeserziehungsgeld (heißt immer noch so) gibt.

  • stimmt, was gaiwan sagt. die reform wurde gesplittet. und bei einigen teilen dieser reform, wie auch beim elterngeld, bedarf es keiner zustimmumg des bundesrates.
    zudem laufen im politischen berlin derzeit die verhandlungen im vermittlungsausschuss auf hochtouren. es ist spätestens zwischen weihnachten und neujahr mit einem ergebnis zu rechen. die 5 euro gehaltserhöhung (falls es nicht ein paar euro mehr werden) werden dann im februar nachgezahlt.