Ich beziehe ALG I und mache eine Fortbildung der Arbeitsagentur für 22 Monate.
Mein Hinzuverdienst darf 165 Euro monatlich (14,9 Stunden wöchentlich) nicht übersteigen, sonst wird das an das ALG I angerechnet.
Bisher habe ich gearbeitet und monatlich einen Betrag an die Pensionskasse überwiesen.
Das möchte ich auch weiterhin tun und den Anspruch weder ruhen lassen noch aus dem Ersparten bezahlen.
Frage: Darf ich 165 Euro + den Betrag der Pensionskasse verdienen ?
Laut Urteil des Sozialgerichts (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2008, AZ: L 3 AS 118/07) werden Beiträge zur Pensionskasse nicht dem Einkommen hinzugerechnet.
..... oder rechnet hier die Arbeitsagentur anders ?