Anspruch auf sozialhilfe oder irgendwelche Gelder???

  • Hallo !
    Bräuchte dringenden Rat!


    Alleinerziehend, 29, 1 Kind 19 Monate,
    Werde aus Österreich wieder nach Deutschland ziehen, Kreis Esslingen am Neckar, da dort meine Familie ist.
    Habe nach der Schule in D. gearbeitet für n Jahr, dann meine Ausbildung gemacht von 2003 bis 2006 dannach jedoch im Außland gearbeitet und gelebt. Hier in Österreich bekomme ich noch Karenzgeld (Mutterschaftsgeld). Bekomme ich in Deutschland irgendwelche finanzielle unterstützung auch wenn ich so lange nicht in Deutschland war???? Haben meine Tochter und ich Anspruch auf Sozialhilfe(beide deutsche Staatsbürgerschaft)? bzw. Arbeitslosengeld????
    Muss ich in Österreich bleiben wegen der finanziellen hilfen?


    Danke ! jetzt schon für eure Hilfe!!!

  • Hallo midwife,


    nein, Du musst nicht in Österreich bleiben, darfst schon zurückkommen ;).
    Du kannst hier Arbeitslosengeld II beantragen (auch Hartz IV genannt). Dies wären im Einzelnen:


    a) € 359,oo Regelleistung für Dich
    b) € 215,oo Sozialgeld für das Kind
    c) Die Kosten einer max. 60qm großen und angemessenen Wohnung *)
    d) Einen Zuschlag für Alleinerziehende (ich glaube € 40,oo)


    Von der Summe dieser Gelder wird das Kindergeld (€ 184,oo) abgezogen. Dennoch ist die Summe aus a-d jenes Geld, was Du monatlich zur Verfügung hast.


    *)= Was in jener Region, in welche Du ziehen möchtest, als angemessen gilt, kannst Du dem untenstehenden Link "Kosten der Unterkunft" entnehmen. Wichtig ist: Den Mietvertrag erst dann abschließen, wenn die Wohnung von der zuständigen Arge (wo Du Deinen Antrag stellst) genehmigt wurde.


    Gruß Gawain

  • Vielen dank für die schnelle antwort! Jetzt hab ich aber doch noch eine weitere Frage.
    Würde ich auch noch Elterngeld beziehen können wenn ich ALG II bekomme????


    Und was wäre mein erster Schritt wenn ich in D. wieder bin? zum Sozialamt? zur Argentur für Arbeit?



    Danke

  • Der Stand der Dinge ist jener, dass das Elterngeld für Bezieher von ALG II ab Januar wegfällt.
    Dein Weg sollte Dich zur Agentur für Arbeit führen. Dort erfährst Du alles Weitere und bekommst auch die Antragsformulare ausgehändigt.