Mutter und Sohn in BG

  • Hallo Leute,


    ich habe da mal eine Frage zum ALG II.


    ich bin 24 Jahre habe im Feb. meine Ausbildung beendet und bekomme (noch) ALG I die ist aber so niedrig des ich aufstocked ALG II bekomme. Da ich mir dies beziehe darf ich ja unter 25 nicht ausziehen (auch weil ichs mir ne Leisten kann). Nun folgendes.


    Meine Mutter bekommt ALG II und wir zwei wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft.


    Nun fange ich am Monatg eine richtige Stelle an 40 h.


    Wie sieht das da nun mit dem Bezügen meiner Mutter aus?


    Das Melden ist mir klar. Nur kann ich die ersten Monate net ausziehen weil Ansparen usw für de Auszug.


    Sprich lebe ich mit meiner Mutter ja nun erstmal weiter in der Wohnung. Welche Abzüge kommen da auf meine Mutter zu? Bekommt sie überhaupt noch Geld oder muss ich sie und die Miete jetzt tragen???


    Ich habe nicht dirket was zu meinem Problem bzw Frage gefunden.


    Also bekommt meine Mum noch etwas oder trage ich sie jetzt mit allen Kosten wie ...Miete, Nebenkosten usw...!?



    Was muss ich da alles beantragen des ich nicht alles für meine Mutter zahlen muss!ß Weil des kann ich gar ne tragen...

  • Hallo S3curity,


    Du selbst musst nichts beantragen, da Du, wenn Du durch Deine Arbeit keine Sozialleistungen mehr benötigst auch nicht mehr zur BG gehörst. Deine Mutter sollte aber das Amt darauf aufmerksam machen, dass Du fortan, aus eben benannten Gründen, mit ihr in Haushaltsgemeinschaft lebst. Nicht das die das nicht wüssten, aber es wird oft und gerne einfach ignoriert, um das Einkommen des nicht mehr Hilfebedürftigen anrechnen zu können.
    In der Praxis heisst dies, dass Deine Mutter folgendes Schreiben an das Amt richtet:


    Da mein Sohn aufgrund seiner Arbeit nicht mehr hilfebedürftig ist, lebt er ab dem ... mit mir in Haushaltsgemeinschaft. Ich versichere hiermit an Eides statt, dass ich von ihm mit Ausnahme des Mietanteils keinerlei Unterstützung aus seinem Einkommen oder Vermögen erhalte!


    Am Besten gleich morgen zur Post mit diesem Schreiben (Einschreiben).
    Deine Mutter bekommt fortan etwas mehr Regelleistung (€ 359) aber nur noch die Hälfte der Unterkunftskosten. Für die zweite Hälfte bist dann Du zuständig!


    Gruß Gawain

  • Hallo,


    danke erstmal für eure Hilfe.


    Gilt des überall mit der Gemeinschaft? Weiß ja net ob des von Bundesland zu Bundesland anders ist. Und wo steht des genau beschrieben? Weil des Amt gerne mal sowas verneint des dies gilt und ma da doch lieber mit dem Paragrafen kommen tut.
    Des heißt also ich muss mich halt nur melden des ich ab dann Arbeite. Und meine Mutter muss halt nur dieses Schreiben fertig machen. Sie muss aber sicherlich dann auch alle Unterlagen die mich betreffen einreichen oder langt da nur dieser Brief?



    Weil ich hatte mal meinen betreuer (unter 25) gefragt der meinte ich müsse zB über des inet des Amtes so ein Schreiben glaube (Änderungsbescheid) abgeben...

  • Ok. Sry. ^^


    Nur noch eine Frage... (wie oben schu gefragt).


    Könnt ihr mir noch sagen auf welchen Paragrafen ich mich bzw. meine Mutter beziehen kann wegen diesen Hausgemeinschaft...


    Weil dies tät ich dann sehr gerne ins Schreiben einbringen.

  • Die Hilfebedürftigkeit regelt § 9 SBG II, die Vermutung der gegenseitigen Unterstützung selber §§ Abs. 5. Dieser Vermutung wird mit jenem Schreiben, welches ich als Beispiel schon hier hinterlassen habe, widersprochen.

  • Das will ich natürlich nicht, Dich verwirren ;)
    Das Du nicht mehr hilfebedürftig bist, geht aus Abs. 1 des § 9 hervor; die Vermutung der Unterstützung aus Abs. 5 desselben §§. Im Folgenden der Gesamte Inhalt:


    § 9 Hilfebedürftigkeit
    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht
    1.
    durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.
    aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen
    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
    (2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
    (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
    (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.
    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

  • Danke dir Gawain...


    Ich weiß des ich nerve... aber ich habe mir eben mal die Veränderungsmitteilung angeschaut und brauch da schu wieder hilfe....


    SRY!!!


    Was muss de da jetzt in meinem fall ausgefüllt werden dort!?



    Punkt: Ich nehme eine Tätigkeit auf!? : Diese fällt ja raus wenns meine Mum ausfüllen muss oder!?
    Punkt auf seite zwei: Änderung der Einkommesverhältnisse ab: Dies wird sicher in dem Falle zutreffen wa?
    Oder der Punkt Änderung der Vermögensverhältnisse!?


    Sry aber genau mit dem "Scheiss" haben wir uns immer Tot geschlagen weil des immer so viel Mist dabei ist.


    Könntest du mir da auch noch helfen? =) Was in unserem fall oben Ausgefüllt werden müsste?

  • Also in den oberen Teil gehören die Nummer der BG sowie Name und Vorname Deiner Mutter.
    Dann geht es schon weiter auf Seite 2! Dort schreibt ihr unter dem Punkt "Sonstige Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen":


    Meine Tochter (Dein Name) wird zum (Datum) eine Arbeit aufnehmen und ist nach Eingang ihres ersten Lohnes nicht mehr hilfebedürftig!


    Der bessere Weg wäre meiner Ansicht nach jedoch, die direkte Vorsprache bei der ARGE, wobei Du Dir dieses Formular sparen kannst und dies aus folgendem Grunde:
    Die SB's neigen dazu, in solch einem Fall die Leistungen (Deinen Anteil) unmittelbar einzustellen. Da Du aber bis zum ersten Lohneingang von irgendetwas leben musst, solltest Du im Zuge Deiner Vorsprache zugleich auch Einstiegsgeld beantragen, um diese Zeitspanne zu überbrücken.


    Solltest Du noch Fragen haben, trau Dich ruhig!

  • Nein, oben im Formular wird nach der Person gefragt welche diese Änderung betrifft (in dem Fall Du).
    Einkommen wird sich ändern, weil ... Arbeitsaufnahme bei, Lohn ect.pp
    Sie kann dieses Formular auch selber ausfüllen, als o.g. Person, sie müssen nur beide unterzeichnen, denn noch ist er ja in der BG.
    So wie ich das lese, hat man dir auch nicht angeboten Einstiegsgeld zu beantragen. Frag morgen unbedingt ganz früh auf dem Amt, ob eine Beantragung noch möglich ist, wegen fehlender Information diesbezüglich.

  • Hallo,
    ich habe des Schreiben so an das Amt geschickt. Nun kam die Antwort auf meiner Mutter ihren namen und zwar dieses Schreiben.


    "Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes."


    Dort ist nen Blatt mit dem Namen meiner Mutter dabei und eins für de Arbeitgeber... wann des Geld immer folgt usw....


    Ich dachte mit dem Schreiben des ich meiner Mutter nix gebe ausser de Mietanteil is des gegessen!?


    Wieso muss des jetzt noch ausgefüllt werden?

  • Hallo, nein ich bekomme rückwirkend Lohn sprich erst zum 1.1.11...


    Und nein ich habe nix weiter beantragt vom Amt.


    Nur is jetzt halt des schreiben vom Amt an meine Mutter gekommen wie oben geschrieben...dies soll ich nun von der firma ausfüllen lassen. Is des so richtig?