Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen.
Da mein Mann auf Montage arbeitet bekommt er von seiner Firma Verpflegungsmehraufwendungen gezahlt. Ein Teil dieser Zahlungen sind steuerfrei.
Auf seinem Gehaltszettel steht auch detailiert die Summe des "Gesamtbrutto" (also incl. der Verpflegungsmehraufwendungen) und des "Steuerbrutto" (ohne Verpflegungsmehraufwendungen) drauf. Das Steuerbrutto ist auch als "meldepflichtiges Entgelt" benannt.
Beim Finanzamt wird für die Steuererklärung immer das Steuerbrutto/meldepflichtiges Entgelt berechnet.
Darf die Krankenkasse jetzt für die Berechnung der Zuzahlungsbefreiung das GESAMTbrutto anrechnen? Oder müssen die auch das Steuerbrutto nehmen? Weil ja auch nur von diesem Steuerbrutto Sozialabgaben bezahlt werden.
Meine Krankenkasse hat nun grundsätzlich das Gesamtbrutto angerechnet, welches pro Jahr um ca. 3 - 5 Tausend Euro höher ist als das Steuerbrutto.
Somit können wir eine Rückzahlung natürlich vergessen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so richtig ist. Diese Verpflegungsmehraufwendungen sind doch zweckgebunden und dafür, dass der Arbeiter auf Montage sich veranab von zuhause verpflegen kann usw.
Dazu gibt es auch ein Urteil vom SG Dreseden, hier geht es allerdings ums Arbeitslosengeld.
Ich weiß nicht, ob ich hier einen Link dazu einstellen darf?
Ich finde im Internet keine Informationen hierüber, immer nur um Verpfl.mehraufwendungen im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld.
Weiß jemand von euch, ob die Krankenkassen sowas wirklich einrechnen darf, obwohl nicht mal Finanzamt und Arbeitsamt das mit einrechnen??
Danke! Gruß, Mami1976