Hallo zusammen,
ich wollte mich hier im Forum mal schlau machen zu meiner Problematik bevor ich bei der Wohngeldstelle bzw. Arge vorspreche. Hoffentlich hat hier jemand mehr Ahnung als die Berater vom Arbeitsamt
Mir wurde ALG I bewilligt nach dem SGB III Geldtopf, habe jedoch keine 90 Tage Anspruch darauf, was noetig ist um Gruenderzuschuss zu bekommen. Mein Berater hat mir empfohlen, zusaetzlich ALG II zu beantragen um dann Einstiegsgeld laut SGB II zu beantragen. ALG II wurde mir auch bewilligt (zwar nur 15 Euro monatlich, aber zumindest kann ich aus dieser Position nun Einstiegsgeld fuer Unternehmensgruendung aus dem Geldtopf vom SGB II beantragen).
Neben dem Bescheid kam nun noch die schrifltiche Aufforderung, Wohngeld zu beantragen, weil es mir zusteht und ich damit die Hilfsbeduerftigkeit beenden kann. Wuerde ich ja gerne machen, aber kann ich dann immer noch irgendeine Foerderung zur Existenzzgruendung aus irgendeinem "Topf" des SGB II oder SGB III beantragen????
Vielen Dank fuer Erfahrungswerte oder einen hilfreichen Paragraphen!!!!
Und schoenes Wochenende...
Mfg sonnenmensch