kann auch ich alg 2 beantragen?

  • [size=14]hallo zusammen!


    habe ein wirklich großes problem worauf ich bis jetzt keine konkrete antwort finden konnte. War damals schon beim arbeitsamt und lese seit geraumer zeit immer mal wieder forumsbeiträge.


    Meine Frage ist auf welche leistungen ich anspruch habe.


    Hier meine Situation:


    Ich bin 25 jahre alt und mutter eines 2 jährigen sohnes. Mein Mann hat damals zur zeit der geburt als hilfsarbeiter in einer druckerei gearbeitet. Er ist wohl gelernter kaufmann im einzelhandel, hat aber in diesem beruf nie eine stelle gefunden mit der er die familie hätte ernähren können. als hilfsarbeiter verdiente er dann das doppelte. doch bevor seine letzter zeitvertrag ablief und die festanstellung anstand, kam die finanzkriese und er war natürlich einer der ersten der gehen konnte. ihm wurde doch direkt aufgrund seiner guten arbeit eine ausbildung als drucker angeboten. er hat dann noch ein jahr lang versucht etwas andres zu finden, und als dies scheiterte begann er im august 10 seine ausbildung. zusätzlich geht er noch einem nebenjob nach wudurch sein verdienst im moment zwischen 1000- 1050 EURO beläuft. seit seiner ausbildung kann ich nurnoch auf 400 Euro basis arbeiten, da sich nunmal auch jemand um den kleinen kümmern muss.
    Nachdem wir uns vom arbeitsamt beraten haben lassen, beantragten wir wohngeld. Vom Kindergeldzuschuss erfuhr ich dann von einer arbeitskollegin. auch klasse, dass das auf dem amt nicht einmal erwähnt wurde!
    Beides ist wohl schon seit geraumer zeit weg, aber noch nichts genehmigt.
    nun habe ich jedoch gelesen, dass es sein kann, dass wir keinen kindergeldzuschlag bekommen, da wir auch dann mit unseren einnahmen nicht unsere ausgaben decken würden.
    Aber dadurch dass mein mann die 2. Ausbildung macht hat er keinen anspruch auf alg 2.
    Kann ich diesen denn nun beantragen, obwohl ich nicht der hauptverdiener der familie bin?


    Also bis jetzt kann ich nur eins sagen, der staat hilft jenen gerne, die von arbeit nichts wissen wollen. Doch wer wie wir immer gearbeitet haben und das ganz egal in welchem beruf (z.Z. bin ich bei McDonalds beschäftigt und der nebenverdienst von meinem mann ist es nachts zeitungen auszutragen) werden nur steine in den weg gelegt.


    Hoffe mir kann jemand ein bisschen weiterhelfen!

  • Euer Bedarf würde sich bei ALG II wiefolgt berechnen:


    2 x Regelleistung Erwachsene = € 646
    1 x Sozialgeld für den Sohn = € 215
    Kosten der Unterkunft = € 680*
    In der Summe wären dies € 1541.
    Von Eurem Einkommen blieben euch folgende Beträge übrig:
    a) von Deinem Nebenjob = € 160
    b) vom Einkommen des Mannes = € 260


    Insgesamt hättet ihr also € 1.961,oo monatlich zur Verfügung. Jetzt kommt aber leider eine Einschränkung, welche sich 6 Monate nach Antragstellung bemerkbar machen wird: Eure Wohnung ist 12 qm zu groß und wahrscheinlich auch zu teuer. Was für Deine Region als angemessen gilt, kannst Du unter dem folgenden Link nachlesen:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Ihr würdet also nach 6 Monaten entweder in eine günstigere, kleinere Wohnung ziehen, oder aber die Differenz zwischen realer Miete und der angemessenen Miete selbst drauflegen müssen. Eine Alternative, um nicht in Hartz IV zu rutschen, wäre eventuell Wohngeld zu beantragen.


    Gruß Gawain