Zuflussprinzip / Gehalt anrechnen

  • Hallo,


    meine schwere Frage:


    Ich habe jetzt bis zum 23.11 einen Arbeitsvertrag, also bekomme ich für den November geld.Das ich normalerweise im Dezember ausbezahlt bekomme.


    Jetzt meine Frage;


    Was währe, wenn mein Chef mir das Geld für November schon im gleichen Monat ausbezahlt, und nicht wie bisher im nächsten Monat. Wird der Lohn dann noch zum November gezählt, oder können Sie ( SGB2) ihn auch erst im Dezember anrechnen?Und von wann bis wann zählt bei SGB2 der monat??


    Habe leider in den bisherigen Post`s nichts gefunden zu dieser Problematik.


    Danke

  • können die dann nicht sagen, der Lohn ist bis jetzt immer erst im darauffolgenden Monat gekommen, jetzt rechnen wir diesen auch erst im Dezember an??


    Ist das binndend für SGB2, wann er auf das Konto kommt, oder können die das so anrechnen wie sie wollen????

  • Nein, es gilt das Zuflußprinzip. Da Du, wie ich annehme, zu Deinem Arbeitslohn noch aufstockend H4 erhältst und der Lohn bis jetzt immer im darauffolgenden Monat bezahlt wurde, hättest Du im besprochenen Fall 2 Lohneingänge im November (Oktober- u. Novemberlohn). Entsprechend hättest Du dann für November zuviel H4 bekommen. Diese Überzahlung würde dann mit den Leistungen für Dezember verrechnet werden.

  • nein, ich bin ja in Arbeit gewesen und das geld hat gereicht, als bis jetzt nichts aufgestockt.das mit der Überzahlung würde dann schon stimmen, wenn ich etwas für Nov. bekommen hätte.Aber nur, wenn die das so akzeptieren,das ich meinen Novemberlohn auch im November ausbezahlt bekomme.