Widerspruch dauert - Kohle wird knapp

  • Hallo!


    mein (Anwaltsgeführter) Widerspruch liegt jetzt genau 1,5 Monate zurück. Weder:


    * Sie erhalten nach !ca.! einen Monat eine Eingangsbestätigung, noch:
    * ist irgendeine Auffindbarkeit vor Ort


    gegeben.
    Mir geht langsam die Kohle aus.., die nächste Miete (und Krankenkasse) muß ich mir schon borgen.. :mad:, was Gott sei Dank (noch) geht.. =>Gibt es noch eine andere Möglichkeit, dort ein wenig Bewegung rein zu bringen?? :confused:


    NOCH gehe ich davon aus, daß der worst case (der Nichteingang des Widerspruches) nicht eingetreten ist. :p



    Danke


    abgestuerzt68

  • Das kann bis zu 6 Monaten dauern. Aus welchen Gründen wurde denn Dein Antrag abgelehnt?



    Ja gut, anfangs habe ich mich 'n wenig blöd angestellt -ging jedoch nicht anders. Als dann angebliche Wiedersprüche in einen Unterlagen (gibt es nicht!!) angegeben wurden, bin ich das erste Mal auf die Barrikaden gegangen.
    Nach derzeitigem Stand wird ein imaginärer, nicht nachvollziehbarer Vermögenswert angegeben und ein "angeblich /vermutlich verwertbares Haus (ist wie andere in derselben Siedlung unverkäuflich UND! es liegt eine Art Nießbrauch drauf).
    Auf das Auto sind 'se bislang noch nicht gekommen; das wird dann wohl der nächste Streich.. :rolleyes:




    abgestuerzt68

  • Deine Angaben sind nicht konkret genug, um da zu etwas raten zu können:


    Bewohnst Du das "unverkäufliche" Haus selbst?
    Wenn nicht, ist es vermietet oder könnte es vermietet werden?
    Welchen Wert (pi mal Daumen) hat Dein Auto?
    Hast Du sonstiges, aus Sicht des Amtes verwertbares Vermögen?

  • Deine Angaben sind nicht konkret genug, um da zu etwas raten zu können:


    Jau, glaub ich gerne! Ist ja eigentlich auch alles, von kompliziert bis peinlich..!!

    Zitat


    Bewohnst Du das "unverkäufliche" Haus selbst?


    Auch hier ist wieder keine eindeutige Antwort möglich; es ist kein Wohnhaus (ein Wochenendhaus). JA, ich nutze es selber; NEIN, ich wohne nicht da.

    Zitat


    Wenn nicht, ist es vermietet oder könnte es vermietet werden?


    Eher nicht. Im Sommer wollen wir es selber nutzen; und im Winter, mit Einfachverglasung, müßte derjenige schon Eskimo /Pinguin sein! Außerdem liegt ein Vertragliches (leider nicht Grundbuch-) Nießbrauchsrecht drauf!

    Zitat


    Welchen Wert (pi mal Daumen) hat Dein Auto?


    Ca. 15K, die bis dato NOCH nicht angesprochen wurden. :D

    Zitat


    Hast Du sonstiges, aus Sicht des Amtes verwertbares Vermögen?


    Nein, nicht MEHR! (Ausser der nicht nachvollziehbaren, unwahren Berechnung über knapp 9K)




    Danke!



    abgestuerzt68

  • Ich denke mal Du wirst Dich von irgendetwas trennen müssen, um Deine Hilfebedürftigkeit zu mindern (Haus oder Auto, vielleicht beides). Das nicht notarielle Nießbrauchrecht wird in diesem Falle wohl keine Bedeutung haben und der Wert Deines Autos übersteigt ebenfalls die Grenzen der Duldbarkeit.


    Nimm es mir nicht übel, aber es geht nunmal nicht, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig all seine Vermögenswerte unverwertet erhalten zu wollen.

  • Das nicht notarielle Nießbrauchrecht wird in diesem Falle wohl keine Bedeutung


    Wieso? Im Vertrag, beim Notar ist es verankert; halt nur nicht Grundbuchwirksam!

    Zitat


    haben und der Wert Deines Autos übersteigt ebenfalls die Grenzen der Duldbarkeit.


    Das ist zwar richtig.., werde ICH jedoch keine schlafenden Hunde wecken! Ich äußerte damit nur meine Befürchtungen, daß die wieder etwas neues zu finden versuchen werden :mad:.

    Zitat


    Nimm es mir nicht übel, aber es geht nunmal nicht, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig all seine Vermögenswerte unverwertet erhalten zu wollen.


    Tue ich nicht! Wir sollten trotzdem bitte! zum Thema zurück kommen ==>Wie kann man da Bewegung rein bringen..?? Gut, abwarten (und hoffen, die kommen nicht auf das Auto) könnte in dem Fall natürlich auch eine Taktik sein ;). Ob man, bei dem abgefischten Markt überhaupt ein annehmbares Fahrzeug finden würde...: ?? :confused: -glaub ich eigentlich auch nicht!


    Und! bitte keine Unterstellungen! -wie ich bereits "strippte", sind die verwertbaren Werte bereits aufgebraucht!! Und die letzte, sowie zukünftige Mieten und KK-Beiträge aus Darlehen /Zuwendungen bestritten.



    THX


    abgestuerzt68

  • Da brauchst Du keine schlafenden Hunde wecken abgestuerzt, der Kontaktschluss des Amtes mit der Zulassungstelle ist Bestandteil der Antragsbearbeitung.
    Leider gibt es auch keinen Widerspruchsbeschleuniger, aber das müsste auch Dein Anwalt wissen. Du könntest allenfalls nochmals persönlich vorstellig werden und Deine Notlage schildern. Je nach Stand der Dinge könntest Du u.U. einen Vorschuss auf zu erwartende Leistungen erwirken.

  • Leider falsch verstanden, Gawain ,



    SELBSTVERSTÄNDLICH habe ich ALLE Angaben korrekt gemacht (incl. Auto!). Was ich befürchte ist, daß wenn man mit der 'vermeintlichen' Grundstücksdiskussion nicht weiter kommt, nun das Auto ran zieht! Oder anders ausgedrückt: in wie weit kann das Jobcenter seine Argumentation einfach verändern /erweitern??? :confused:


    ==>Für mich entwickelt sich dieser Sch*** langsam zum Endlos-Krimi!!! :(




    abgestuerzt68

  • Mit der Gewährung von Leistungen müssen die Ermittlungen des Job-Center nicht zwangsläufig abgeschlossen sein. Ich verstehe nicht, worauf Du wartest. Man wird Dir keine Leistungen zuerkennen, solange Du verwertbare Vermögenswerte hast.
    Wenn Du, wie Du schreibst, alle Angaben inkl. jene über Dein Auto gemacht hast, wird Dein Widerspruch ohnehin ins Leere laufen, denn bei H4 darf Dein Pkw den Wert von 7.500 nicht überschreiten. Ich hoffe, dass dem so ist, wie Du schreibst, denn das Verschweigen von Tatsachen könnte üble Folgen für Dich haben... Erschleichen von Leistungen... Sozialbetrug.

  • Na super! erst wird auf meine Äußerungen nicht eingegangen, und jetzt folgen auch noch Unterstellungen.. *thumdown*



    Das besagte Grundstück ist zu 99% nicht verwertbar, wie oft soll ich dies denn nun noch herunter beten? -Ist ja bald schlimmer als beim Jobcenter.. -darauf bezog sich deren Hauptargumentation jedoch :rolleyes:, abgesehen daß die Barwerte aus der Luft ergriffen schienen!! Es gab /gibt keinerlei Hinweis auf die Berechnungsgrundlagen UND! die Zahlen stimmen nicht mit den von mir eingereichten Unterlagen überein :mad:.


    Und die (immer noch..) unbeantwortet Frage ist: können >die< ihre Argumentation einfach nach Gut Dünken ändern??? :confused: -und nun statt des Grundstückes (womit 'se höchstwahrscheinlich NICHT durchkommen..) das Auto heran ziehen?


    In ein paar Tagen sind es 2 Monate und bis zum heutigen (gestrigen) Tag liegt weder Eingangsbestätigung, noch die vom Anwalt geforderte Berechnungsgrundlage vor :eek:. Das man sich mit dem Haus Zeit lässt (wofür auch immer..!?) ist das eine; die Berechnungen hätten schon "seit Monden" hier sein können.



    Weiterhin fragte ich Eingangs, wie man da Bewegung rein bringt:
    * einen halben Monat vor Ablauf der 3-Monatsfrist Untätigkeitsklage androhen?
    * gibt es eine übergeordnete Stelle, die denen mal Dampf machen kann?


    Es dürfte jedem bei dem Blick auf den Kalender klar sein, was ich denke..: Anfang 2011 gehen alle Versicherungen ab......... *cry*




    abgestuerzt68

  • Kein Grund sauer zu reagieren!
    Jener SB, der Deinen Widerspruch bearbeitet, ist ein ganz anderer, als jener, der den Ablehnungsbescheid erlassen hat. Ersterer kann über die Sache ganz anders denken und Argumente einbringen, welche der ursprüngliche SB noch nicht aufgegriffen hat.


    Was die Verwertbarkeit des Hauses betrifft, so ist die Sache sicherlich noch offen, aber es ist sicher, dass Du Dein Auto verwerten musst, sprich: Verkaufen und den € 7500 übersteigenden Betrag verwerten. Sogesehen bist Du beim Stand der Dinge "noch" nicht hilfebedürftig und hast keinen Anspruch auf Sozialleistungen!

  • ok,
    mal zwei andere Apekte:
    * die Versicherungen (Leben-, Auto usw.) habe ich doch alle aus eigener Tasche zu tragen, oder?


    * mal angenommen. der Widerspruch des Anwaltes wäre nicht eingegangen /oder die Einspruchsfrist wäre verstrichen gewesen..:
    -Wie würde sich das Jobcenter verhalten?? -ImhO war am Sendetag (vorab per Fax) die Frist überschritten; daß die Widerspruchsstelle den ganzen Vorgang noch gar nicht kennt.., ist theoretisch möglich (wie ich weiter oben ja schon darlegte!). Der Anwalt hatte jedoch über 14 Tage verstreichen lassen, bis er reagierte.
    -Würde von denen eine Info "zu spät" :p kommen?
    -Wie verklagt man ggf. einen Anwalt!? :eek: :mad: :cool:



    THX


    abgestuerzt68

  • Hallo!



    inzwischen hat sich "viel" getan. Ich habe zumindest 3 Monate "Vorschuß /Überbrückung" erhalten.



    Meine Frage:
    Darf das Jobcenter (und wenn ja ab wann (wie lange zurück)?) Belege über Zahlungen von VOR dem Antragszeitraum verlangen??
    DIE bohren nach wie vor; um "das Haar in der Suppe" zu finden..!! :confused: und gehen jetzt soweit, die Kreditkartenabrechnung prüfen zu wollen, welche zwar im Antragszeitraum (angekündigt) abgebucht; jedoch, dem Grunde nach, davor angefallen ist.


    Gegenteiliger >Spruch< eines MA des Jobcenters: was ich wofür ausgebe, geht niemanden etwas an..!!!?





    THX



    abgestuerzt68

  • Ja, die haben das Recht Unterlagen aus der Zeit vor Antragstellung einzusehen. In der Regel werden diese für die zurückliegenden 6 Monate verlangt.


    Zitat

    was ich wofür ausgebe, geht niemanden etwas an..!!!?


    JEIN!
    Solltest Du in der Vergangenheit Vermägenswerte verjubelt haben, von denen Du heute noch zehren könntest, dann geht dies das Jobcenter schon etwas an. Wofür Du künftig Deine Sozialgelder ausgibst, obliegt allerdings Deiner Dispositionsfreiheit.

  • es besteht bei dir sicher der verdacht, dass du nennenswertes vermögen in den letzten 10 jahren verschenkt, verschleudert oder verschleiert hast.



    Defacto habe ich die letzten "x" Jahre in D überhaupt nicht gelebt..!!! -Hätte ich wohl besser tun sollen..!!. Hier in D war ausschl. malochen, essen und schlafen angesagt. Gelebt habe ich ausschl. in meinen (zugegeb.) vielen Urlauben. =>Dies wird mir jetzt auch noch (erst nicht ge(er)lebt) zum Verhängnis! Das ist nicht fair!!





    abgestuerzt68

  • Wenn Du innerhalb der vergangenen 10 Jahre ein Haus verschenkt hast, wird man auf Rückabwicklung der Schenkung drängen. Ansonsten geht es darum, dass man das Geld nicht zum Fenster hinauswirft, wenn man schon weis oder abschätzen kann, dass man über kurz oder lang Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss.