Hallo! -ich fang mal hier an;
ich beziehe derzeit keinerlei Einkommen, Hartz IV wurde abgelehnt und befindet sich im a n d a u e r n d e n -> Widerspruch.
So viel ich weiß, ist für die Befreiung GEZ doch ein Bescheid des Jobcenters, welchen ich ja in dieser Form nicht habe "schwebendes Verfahren", nötig. Nachträglich kann man die GEZ aber auch nicht abwürgen..
Sollte ich es trotzdem mit dem Ablhnungsbescheid (wo und warum muß dieser beglaubigt werden??) versuchen? Oder ist es noch schlimmer ->kein Bescheid ->keine GEZ-Befreiung??
Vielen Dank
abgestuerzt68