Hallo an die Runde,
wer von Euch weiss mehr zu den Hintergründen was Aktien betrifft.
Folgender Vorfall liegt an:
Ein ALG 2 Bezieher kauft während des Bezugens von ALG 2 Aktien. Einge Zeit später verkauft er diese wieder und macht einen Gewinn von 600 Euro.
Werden diese 600 Euro Gewinn komplett bzw. zu 100 % an die ALG 2 Zahlung angerechnet oder nur ein Teil davon (ähnlich wie bei einer Einnahme einer Nebentätigkeit).
Grüsse
Sally