Kein Umzug in günstigere Wohnung

  • Hallo ihr Lieben


    Es geht um Folgendes. Ich wohne zusammen mit meinem Freund und unserer kleinen Tochter (10 Monate) in einer WOhnung in Göttingen.


    Wie möchten nun in eine WOhnung in Göttingen in einem anderen Stadtteil ziehen, da dort auch meine Mutter wohnt. Es wäre direkt ein Haus neben ihr und die Wohnung ist sogar noch knapp 20 euro billiger als unsere jetzige Wohnung. Und auch knapp 3 qm kleiner. Also zu groß oder zu teuer wäre sie auf keinen Fall. Ich möchte dies, da ich nächstes jahr im sommer meine ausbildung weiter mache und es auch sein kann, dass ich mal nachmittags arbeiten muss. und so kann meine mutter an auf meine kleine aufpassen, da sie nur vormittags arbeiten muss. das wäre einfach perfekt. meine mutter direkt neben uns, mein freund hat auch einen kürzeren weg zur arbeit ( er arbeitet zur zeit auf 400 euro basis) und ich habe es acuh kürzer und ihre krippe ist auch viel näher. die wege sind auch einfach alle kürzer, da wir acuh kein auto haben. am wichtigsten ist mir aber, dass wir bei meiner mutter in der nähe sind, wenn ich dann mal nachmittags arbeiten muss.


    ich habe auch mit meiner sachbearbeiterin gesprochen, diese meinte, dass da nicht zugestimmt wird, da es kein wichtiger grund ist. wir wohnen ja in göttingen und wenn dann könnte ich meine tochter auch zu meiner mutter bringen oder ich müsste mir dann eben eine tagesmutter zulegen. na super. ich finde das aber alles ein wenig doof, da die wohnung sogar noch etwas billiger ist und ich dann auch keine tagesmutter brauche, die dann acuh vom amt gezahlt werden müsste, da wir diese kosten nicht selbst tragen könnten.


    das ganze ist alles ein wenig eilig. da die wohnung schon zum 01.03.11 bezugsfrei ist, wir kennen auch die derzeitigen mieter. und wir müssten unsere wohnung ja jetzt auch kündigen. ich ahbe auch meiner sachbearbeiterin gesagt, dass die kaution und die umzugskosten gar nicht übernommen werden müssten. es geht uns ja nur darum, dass wir diese wohnung bekommen.


    die umgebung ist auch einfach viel kinderfreundlicher als hier. hier ist ein bissl "assi" sage ich mal.


    WIr haben diese WOhnung hier genommen, da wir schnell eine wohnung brauchten, da ich schwanger war und wir dringend eine wohnung brauchten. da wo wir eine wohnung haben wollten waren keine frei oder sie waren zu groß oder zu teuer.


    kann mir jemand helfen ??
    :(

  • Hallo LovelyMummy,


    es ist nicht Sache des Amtes zu bestimmen, ob jemand umziehen darf oder nicht, das war von Deiner Sachbearbeiterin gewiß auch nicht so gemeint. Ihr geht es lediglich bei einer Zustimmung um die damit verbundene Übernahme der Umzugskosten.
    Da in Deinem Fall die neue Wohnung gar kleiner und billiger ist, als die jetzige, Du zudem weder die Übernahme von Umzugskosten noch eine Kaution benötigst, bist Du eigentlich frei in Deiner Entscheidung, d.h. es würde Dir auch dann kein finanzieller Nachteil entstehen, wenn Du ohne Zustimmung des Amtes umziehst.


    Wenn Du Dich da nicht sicher fühlst, würde ich einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Genehmigung besagter, neuer Wohnung stellen und darin die Vorteile ebenso auflisten, wie Du es hier getan hast. Ich glaube nicht, dass man Dir die Genehmigung daraufhin versagen würde.


    Gruß Gawain

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Ich habe das meiner Sachbearbeiterin auch gesagt, dass die Umgebung hier nicht sehr toll ist und alles und dass die keine Umzugskosten übernehmen müssen und auch keine KAution. Aber die meinte, dass es trotzdem nicht geht und so.


    Die können einem doch nicht verbieten umzuziehen!


    Aber wie soll ich das denn machen einfach ohne Zustimmung des Amtes umziehen? EInfach hier kündigen und und die neue Wohnung nehmen und beim Amt dann Bescheid sagen, dass man ab dann und dann da wohnt und die Miete so und so hoch ist? Ich glaube die Vermieterin will dann aber acuh eine Zustimmung des Amtes haben, dass die MIete übernommen wird. Das war bei unserer jetzigen Wohnung auch. Die geben einem ja nicht einfach ne Wohnung wenn die keine Bestätigung oder sonst was haben, dass die Miete gezahlt wird dann. Das würde ich als Vermieter ja auch nicht machen.


    Und kann das Amt dann nicht sagen, dass die die Miete nicht zahlen wollen weil man einfach umgezogen ist?


    Ich versteh auch diese Logik einfach nicht. Man möchte umziehen, zwar in der gleichen Stadt und nur in einen anderen Stadtteil....aber man will weder dass die die Umzugskosten noch die Kaution übernehmen. Sondern nur die Miete und die Nebenkosten, die sogar etwas billiger ist. Das find ich total unlogisch.


    Ich fühle mich hier einfach nicht wohl. Habe hier auch keine Freunde und Familie auch nicht. Die wohnen alle da, wo wir wieder hinziehen möchten. Und wenn ich mal zu meiner Mutter fahren will dann muss ich 45 Minuten mit meiner Kleinen im Bus sitzen!!!

  • Dein Fehler war es, Dein Anliegen in einem persönlichen Gespräch durchsetzen zu wollen. Das, was einem dabei oft an Unsinn erzählt wird, würde die SB niemals in einen Ablehnungsbescheid schreiben, denn dieser muss stichhaltig begründet werden. Ich sehe in Deinem Fall keinen Grund, Dir den Umzug zu verwehren.
    Nur zur Orientierung kurz die Folgen eines nicht genehmigten Umzuges:
    a) Keine Übernahme der Umzugskosten
    b) eventuell (!) kein Darlehen für die Kaution
    c) Kosten der Unterkunft nur in Höhe der alten Unterkunftskosten
    d) NK-Nachzahlungen nur in Höhe der Angemessenheit der alten Wohnung


    All dies trifft in Deinem Fall nicht zu!


    Die Ämter sind zum Sparen gehalten und im Falle Deines Umzuges würden sie sparen, da die neue Wohnung billiger ist. Also solltest Du nochmals einen schriftlichen Antrag stellen, etwa in dieser Form:


    Hiermit beantrage ich die Genehmigung meines Umzuges in die Wohnung (Ort, Straße, Hausnr.)! Die neue Wohnung hat ?qm, die Kosten der Unterkunft betragen ohne Heizung ...€. Es fallen für die Behörde keine Umzugskosten an, ebenso muss keine Kaution hinterlegt werden. Die Behörde würde sich gegenüber den derzeitigen Kosten der Unterkunft monatlich ...€ sparen.
    Die weiteren Vorteile wären für mich.........


    Ich bin mir sicher, dass Dir der Umzug genehmigt wird, da es keine haltbaren Gründe für eine Ablehnung gibt!


    Gruß Gawain

  • Danke wieder für die schnelle Antwort=)


    Schön, dass es hier jemanden gibt, der sich so gut auskennt und mir so weiterhelfen kann =)


    Danke =)


    Kann ich diesen Antrag auch stellen ohne dass ich eine Mietbescheinigung des Vermieters dazu mache? Weil diese habe ich noch nicht und es steht noch nicht ganz genau fest ob die Bekannte da jetzt aiszieht, da die noch keine Zusage für die neue Wohnung haben. Die würde auf jeden Fall jetzt aich diesen Monat noch kündigen damit die aus der Wohnung zum 01.03.2011 draußen sind. Ich müsste dann ja auch jetzt noch kündigen damit ich die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten kann.


    ich denke ich werde heute diesen Antrag stellen und schreiben dass ich die Mietbescheinigung nachreiche, sobald ich diese habe.


    Ich werde auch meine Mutter mal fragen ob Sie die Vermieterin mal anrufen kann und sie fragt ob sie eine solche Mietbescheinigung für die SB austellen kann im Falle des Auszuge der jetzigen Mieter. Da das ja auch alles sehr knapp ist mit der Zeit.


    Liebe Grüße und nochmals vielen vielen Dank

  • Das ist Ermessenssache des SB. In meiner Region wird eine solche Vorab-Mietbescheinigung nicht verlangt. Du machst ja mit Deinem schriftlichen Antrag klare Aussagen zur neuen Wohnung, auf welche sich dann die Genehmigung der Behörde bezieht.
    Ich wünsche Dir/Euch viel Glück in der neuen Wohnung.