Wohnortwechsel

  • Hallo,


    ich fasse mich wie immer kurz.


    Derzeit wohne ich in Süddeutschland, meine Wohnung ist zu teuer und ich möchte zurück nach Norddeutschland.


    Da es sich schwierig gestaltet von Süddeutschland aus im Norden eine Wohnung zu suchen, möchte ich einen anderen Weg einschlagen.


    Ich ziehe bis ich eine Wohnung gefunden habe zu meinen Eltern, die mich (40Jahre) allerdings nicht unterstützen wollen oder können. Wenn ich jetzt bei meinen Eltern gemeldet bin und mich in Norddeutschland anmelde....bekomme ich dann meinen normalen Regelsatz oder wird mir dann etwas abgezogen da Bedarfsgemeinschaft ?. Eigentlich sind wir ja keine Bedarfsgemeinschaft, auch werde ich da nicht schlafen, habe dort dann nur meine Meldeadresse. Meinen Lebensunterhalt muss ich nach wie vor ohne meine Eltern bestreiten, ausser das ich natürlich keine Miete zahlen muss.


    Es soll nur solange sein bis ich eine Wohnung im Norden gefunden habe.


    Es wäre doch blödsinnig wenn mir Leistungen abgezogen werden, nur weil ich dort eine Meldeadresse brauche.


    LG


    Brian

  • Hallo Brian,


    Du würdest dann mit Deinen Eltern in "Haushaltsgemeinschaft" leben, wobei diese, um der Vermutung Verantwortung füreinander zu tragen (§ 7 SGB II) zu widersprechen, der ARGE/Job-Center schriftlich versichern sollten, dass sie Dich weder aus ihrem Vermögen noch aus ihrem Einkommen in irgendeiner Form unterstützen.
    Sollten Deine Eltern zur Miete wohnen, würde das Amt den entsprechenden Mietanteil bezahlen. Eine Alternative wäre ein Mietvertrag mit den Eltern. Bitte in beiden Fällen die Angemessenheit beachten!


    Gruß Gawain

  • Meine Eltern wohnen auch nur zur Miete, ich weiss nicht ob ich so einfach mit denen einen Mietvertrag abschliessen kann, ich denke da hat der Eigentümer n och ein Wörtchen mitzureden.


    Gibt es ein Formular für den Widerspruch (§7 SGBII) oder müssen die den so schreiben ?


    Meine Eltern wären mit einer Hausgemeinschaft überhaupt nicht einverstanden, da die Sorge haben, das denen dann etwas abgezogen wird (Berufstätig).


    Ich wohne ja dann nicht wirklich da, will dort nur meine Meldeadresse.


    Brian

  • Wovon sollte Deinen Eltern etwas abgezogen werden?
    Wenn Hilfebedürftige (Du) mit Nichthilfebedürftigen (Deine Eltern) in derselben Wohnung zusammenleben, so ist dies vom Begriff her für das Amt eine Haushaltsgemeinschaft. Wenn Du dort nicht wirklich wohnst, wird auch der Vermieter nichts dagegen haben.
    Der Einfachheit halber würde ich in diesem Falle angeben, dass Du bei Deinen Eltern mietfrei wohnst und lediglich eine kleine Pauschale für die Stromkosten an sie entrichtest.


    Nein, für diese Versicherung gibt es kein Formblatt, sie kann formlos erfolgen:


    Hiermit versichern wir (Namen der Eltern) an Eides statt, dass wir unseren Sohn (Dein Name) weder aus unserem Vermögen noch aus unserem Einkommen in irgendeiner Form unterstützen.

  • vielen Lieben Dank.


    Ich werde meinen Eltern sagen das sie das so aufsetzen sollen und werde das dann in Norddeutschland bei der ArGe abgeben.


    Dann kann der Dezember kommen und ich kann endlich zurück nach Norddeutschland.


    Liebe Grüße


    Brian