Verlangen nach Lebenslauf?

  • Hallo an alle.


    Ich habe zum ersten mal Harz4 beantragt und mein Anspruch wurde als hauptberuflicher Selbständiger (seit 01.10.2010) für erst einmal 6 Monat gewährt, mit anschließendem Nachweis der BWA´s.


    Nun habe ich Post für eine Elnladung erhalten, wo ich meinen Lebenslauf mitbringen soll.


    Frage: Was wollen die damit?


    Es dauert halt erst einmal paar Monate bis der richtigen Lauf ohne Harz-4 Untzerstützung klappt.

    Ich suche doch keine Arbeit, was nun, muss ich dahin?

  • tja, die wollen sehen, ob du über vernünftige bewerbungsunterlagen verfügst. andernfalls droht dir eine teilnahme an einem bewerbungstrainig.


    Zitat

    ich suche doch keine Arbeit, was nun, muss ich dahin?


    wenn du keine arbeit suchst, dann hättest du theoretisch auch keinen anspruch auf hartz4. hartz4-empfänger müssen dem arbeitsmarkt zuur verfügung stehen. und selbstverständlich musst du allen von der arge angeordneten maßnahmen folge eisten. z.b. die bewerben u.s.w. sonst kein geld.

  • Das heist, wenn ich anhand meines Lebenslaufes nachweisen kannn, das ich 2 erfolgreich abgeschlossene Lehren hinter und mein Abitur hinter mir habe, werden die mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?


    1. Bin ich gebundener Handelsvertreter mit einem Ausschließlichkeitsvertrag
    2. Wenn ich mich woanders bewerbe muss ich bei dem jetztigen kündigen
    3 Wenn ich dann noch eine andere Arbeit annehme ohne das es mein jetztiges Unternehmen weiss, fliege ich raus und muss dann noch eventuell dafür blechen.


    Irgendetwas scheint doch an dem Harz-4 System in meinen Augen falsch zu seien?
    Dann heist das im umkehrschluss, wenn Harz-4, dann da arbeiten wo die einen hinvermitteln?


    Ich frage nur deswegen so detaliert, weil ich echt nicht weis, was auf mich noch zukommt?


    Auserdem bin ich mich fast sicher, das ich keinen Monat haben werde, wo keine Provision verdiene, nur 100% kann ich es nicht garantieren, das ist nun mal bekanntlich ein Nachteil bei einer Selbständigkeit

  • man hat als hartz4er nicht nur rechte, sondern vor allem hat man auch pflichten. und wenn die leute von der arge zweifel an der nachhaltigkeit deiner selbstständigkeit haben, dann erntest du ehedem das volle programm. hartz4 isz nun mal beileibe kein freizeitpark. du müsstest doch eigentlich eine auf dich zugeschittene eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben. falls nicht, werden die das sicherlich beim nächsten termin machen. bleib mal cool und schau dir mal an, was die nun genau von dir wollen.

  • Der Einladung solltest du Beachtung schenken. Dort kannst du dann auch deinen Standpunkt darlegen.
    Ich sehe das in deinem Fall so: Du erhälst ergänzende/aufstockende Leistung unter Vorbehalt. Wenn sich nach den 6 Monaten rausstellt, das du auf diese Leistungen nicht angewiesen warst, wirst du zur Rückzahlung gebeten. Da Du Hauptberuflich Selbstständig bist werden sie Dich evtl. an Wohngeld verweisen, wenn sich die Nichtbedürftigkeit rausstellt.

  • Hallo Lacki,


    erst einmal danke für deine Antwort, aber leider habe ich keine Info von dir erhalten, was mit meinem geschilderten Werdegang auf mich zukommt.


    Frage: Werde ich, muss ich dem freien Arbeitsmarkt, trotz meines Vertrages bei meinem Unternehmen, zur verfügung gestellt werden und einen Wechsel vollziehen?

  • Hallo NRW.Bürger,


    vorrangiges Anliegen des Amtes ist es, Dich in eine Arbeit zu bringen, welche Dich unabhängig von Hilfe macht. Entsprechend wirst Du Dich wie jeder andere Leistungsempfänger bewerben, eine angebotene Stelle auch annehmen oder auf den Leistungsbezug verzichten müssen.


    Gruß Gawain

  • Euch allen erst einmal danke für die Antwort. Jetzt weis ich zumundestens wie es aussieht wenn man Selbständig ist.


    Ich fasse das mal zuammen:


    -6 monatige, vorläufige Unterstützung erhalten, mit der Option, bei mehrverdienst es zurückzuzahlen (logischerweise)
    -Dann müsste doch im Umkehrschluss mir die Möglichkeit gewehrt werden, eine Chance für Monate zu erhalten?
    (aber lassen wir das mal ausenvor, denn die Antwort hierzu kann ich mir nach den erhaltenen Threats vorstellen.)


    Ich glaube es ist besser sich koplett arbeitslos zu melden und Arbeit zu verlangen womit ich ohne Aufstockung unseren Lebensunterhalt bestreiten kann, denn es ist nichts sinnloser 600€ zu verdienen und sich das ganze sowieso ergehen zu lassen, weil man aufsocken muss über die Arge?


    Ich denke, dass es mich in meiner selbständigen Arbeit hindert, wenn ich immerwieder irgendwelchen Sanktionen unterliegen.
    Deswegen werde ich mein Gewerbe abmelden, mal schauen ob die es wirklich schaffen, mir eine Stelle zu vermitteln, womit ich komplett, aus der Arge rausfalle, ohne 1 cent aufzustockung?


    Denn arbeiten will ich, aber menschenwürdig.

    Ich kann jedem nur wünschen, das er seine Arbeit nicht verliert, weil der Arbeitgeber pleite gegangen ist, denn so einen Horror mit der Arge wünsche ich keinem Menschen, ich für mich finde das ernidriegend, für jemanden der zum ersten mal Harz-4 beantragt.


    LG

  • Ich würde an Deiner Stelle nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen, sondern die Chance die sich aus Deiner Selbständigkeit ergibt nutzen. Vielleicht schaffst Du es ja doch damit von H4 wieder wegzukommen.


    Übrigens: Hartz IV wird stets nur für die kommenden 6 Monate bewilligt. Danach ist ein Weiterbewilligungs-antrag zu stellen, den Dir die Arge/Job-Center i. d. Regel rechtzeitig zuschickt.

  • Hallo Gawein,


    kann nur hoffen das der Beamte in der Arge kein Zestörer sondern ein Mensch ist, der erkennt, das ich wirklich etwas aufbauen, tatsächlich arbeiten und aus Harz-4 raus möchte.


    Im moment hängt dieses Schicksal in den Händen des Sachbearbeiters, wenn er meint das ich mich andersweitg bewerben muss.


    Werde euch dann Bericht erstatten wie es dann abgelaufen ist.


    Hoffe das ich meine Tätigkeit ausüben darf, denn ein Neuanfang ist nicht immer einfach?

  • Hallo,


    man hat als Selbstständiger auch viele Vorteile. Ich bin seit 2006 auf Grund eines schweren Unfalles gezwungen als Selbstständiger zu arbeiten, da mich kein Arbeitgeber mehr fest einstellt; Dozent in der Erwachsenenbildung.


    So erfülle ich die Bedingungen der ARGE:
    Ich stelle mich mindestens 3 Stunden pro Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung; bin bei alle Trägern in der Region als Dozent gemeldet.
    1. Voraussetzung für ALG II.


    Ich habe nicht genug Einkommen um mich und meine Familie zu unterhalten. Bedürftigkeit
    2. Voraussetzung


    Ich bin dauerhaft in der BRD. Heißt im Gesetz gewöhnlich in der BRD aufhalten, im Jahr nicht mehr als 3 Wochen mit Genehmigung und eventuell am Wochende vom Wohnsitz, sonst höchstens ca. 75 km Luftlinie; Gerichtsurtei;: entfernen.
    3. Voraussetzung


    Da ich bei allen Trägern als Dozent im Stock aufgenommen bin, bewerbe ich mich dadurch laufend ohne eine Bewerbung schreiben zu müssen.
    Du müsstest versuchen dich zu bewerben, ob du eine Stelle bekommen könntest weis ich nicht.


    ALG II ist nur für Personen gedacht, die die obigen Bedingungen erfüllen.


    Selbstständig und Aufstocker:


    Größter, zeitaufwendigster und nervigster Nachteil:
    Ich muss alle 6 Monate mit Beantragung eine voraussichtliche Einkommens- und Ausgabenabrechnung (Gewinn-Verlustrechnung) vorlegen, auf deren Basis wird der ALG II - Zahlbetrag für uns berechnet.
    Bis 2 Monate nach Berechnungszeitraumende muss ich die abschließende Berechnung vorlegen. Für beide Berechnungen gibt es Formblätter.


    Vorteile:
    Man kann alle Kosten der Arbeit absetzen, genauso wie gegenüber dem Finanzamt, auch hier gibt es den Mindestbetrag vom Einkommen von 100,- €, wenn du ein höheres Einkommen als 100,- € hast.


    Du kannst als Selbstständiger eine Renten- oder Lebensversicherung oder sogar ein Mietshaus(Wohnung; Eigentum) als Alterssicherung haben. Dein Kfz kannst du vollständig absetzen(Versicherung, Ersatzteile, Treibstoff, Pflege und Reparatur usw.), wenn du es zu über 50% für deine Tätigkeit benötigst und 10 Cent für Privatfahrten. Weniger als 50% nur 10 Cent pro Kilometer für berufliche Fahrten und die Kosten des Fahrzeuges mußt du vollständig bis auf die Versicherung tragen.


    Vom Gewinn, also nach alle Abzügen, kannst du noch einmal 20% im Bereich von 100,- € bis tausend € und je nach Familienstand von 1000,- € bis 1200,- oder 1500,- € 10% behalten.


    Größter Vorteil:
    Du hast eine enorme Sicherheit bist Krankenversichert und im Moment noch wird etwas in die Rentenversicherung eingezahlt. Du steigerst ausserdem dein Selbstwertgefühl. Vorteil für die Gemeinschaft ist eine Reduzierung der Transferleistungen.


    Hast du noch kein Gewerbe angemeldet und du legst dein Konzept der Selbstständigleit bei der ARGE vor, so hast du eventuell Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung. Ziel ist natürlich immer die Unabhängigkeit von Transferleistungen.


    Gruß
    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang (kurse2007),


    lieben herzlichen Dank nocheinmal an dieser Stelle an dich.
    Du hast mir echt Kraft gegeben nicht aufzugeben und mich gleichzeitig motiviert, das finde ich echt Klasse, denn du zeigst mir, das ich in meiner Situation nicht der Einzige bin, der als Selbständiger mit 2 Kindern Harz-4 bezieht.


    Ich für mich sehe keine Probleme die ganzen Nachweise nach den 6 monaten zu erbringen, weil ich wirklich arbeiten und Geld verdienen möchte.


    Also werde ich der Arge auch sagen, das ich bereit bin mich für den freien Markt zur Verfügung zu stellen, mit der Option und der Möglichkeit, mich in meiner Selbständigkeit auch frei entfalten zu können. Ist das richtig so?


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, wie ich mit dir direkt in Kontakt treten kann, um Erfahrungswerte und einen Informationsaustausch zu gewehrleisten?


    Denn von den ganzen Antworten, sehe ich meine Situation eher deinem sehr ähnlich.
    Ich weis nicht ob man sich hier direkt eine persönliche Email senden kann.


    PS: Ich war wirklich am Montag drauf und dran mein Gewerbe nach 1 Monat abzumelden.