monatliche Zinsen wie wird gerechnet

  • :Kann mir einer erklären wie gerechnet wird bei mehrfacher
    :Zinszahlung im Jahr (z.Bsp.monatlich) ?
    :Jährlich darf ich den Freibetrag von 50€ für Zinsen pro Jahr
    ausschöpfen sonst zählt nur die Versicherungspauschale
    :von 30€ der Rest wird verrechnet und von der ARGE abgezogen.
    :Wie ist es da in meinem Fall - angenommen ich bekomme
    :monatlich 30€ Zinsen, wenn ich diese jedesmal mit der Versicherungspauschale verrechne so komme ich auf 360€ pro Jahr.

  • 50 euro im jahr ist der freibetrag.


    Zitat

    wenn ich diese jedesmal mit der Versicherungspauschale verrechne so komme ich auf 360€ pro Jahr


    du kannst verrechnen was und wie du willst, aber die arge lässt dir nur 50 euro. wenn du es nicht freiwillig angibst, dann bekommt es die arge spätestens im darauffolgenden jahr vom bundesamt für finanzen mitgeteilt, wie hoch deine zinseinnahmen waren.

  • Die mir gutgeschriebenen monatlichen Zinsen addierten sich 2010 nun leider auf 50,30 Euro. Ich habe vom Amt die Aufforderung bekommen dieses Geld zurückzuzahlen. Zweitens wurde mir die zukünftige Regelleistung um 50 durch 12 pro Monat gekürzt.
    Wer weiß ob das so sein muss, geh ich wegen den 30cent über50€ nun lehr aus ? Und was ist hier mit dem Freibetrag.

  • ist eigentlich nicht richtig, das man dir was abzieht!. zudem würden die 30 cent als bagatelle betrachtet und deswegen kein verwaltungsakt eingeleitet. da wären ja die papier und portokosten höher.


    Zitat

    Zweitens wurde mir die zukünftige Regelleistung um 50 durch 12 pro Monat gekürzt


    das ist nun garnicht zuverstehen. irgendwas muss da noch sein. ín deiner ersten anfrage vom november 2010 gingst du ja noch von monatlich:

    Zitat

    monatlich 30€ Zinsen

    aus. da wird wohl der hase begraben sein.

  • Meiner Auffassung nach müsstest du wirklich 30 Euro pro Monat behalten dürfen. Kenne einen ganz ähnlichen Fall, da ist das so. 30 Euro sind die Versicherungspauschale, das kann dir keiner nehmen! Ist, so wie ich heute gelesen habe, nru dann umstritten, wenn der Gesamtbetrag den monatlichen Bedarf übersteigt (Wikipedia, zu berücksichtigendes Einkommen). Das ist aber bei dir nicht der Fall.


    Das mit den 50 Euro stimmt in keinem Fall. Die 50 Euro sind einmalig pro Jahr für (Geld)geschenke und dergleichen vorgesehen, aber nicht für Zinsen! So ist zumindest meine Information und ich habe dazu mal länger recherchiert.


    Hoffe, das hat dir weitergeholfen!

  • Dass sie es dir gleich abziehen ist übrigens etwas komisch. Zinsen sind ja auch flexibel, d.h. es könnte mal mehr oder mal weniger sein. Da würde ich Widerspruch einlegen und sagen, dass du ihnen jeweils die Zahlungen hinterher nachweist. Dann musst du eventuell etwas zurückbezahlen. Da sie Verwaltungsaufwand sparen wollen, haben sie das halt gleich berücksichtigt, ich würde das in der Antragstellung offenlassen (man muss ja monatliches Einkommen angeben) und dann eben Widerspruch einlegen, da ich nicht denke, dass sie es machen dürfen.l