Alg 2-Antrag zurückziehen sinnvoll?

  • Bis 31.5.2010 war ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Mitte Juni 2010 erhielt ich ca. 1900 Euro Steuererstattung vom Finanzamt. Weitere Einnahmen gab es nicht.)


    Rechtzeitig im April habe ich einen Antrag auf Alg 1 gestellt.


    Dieser wurde jedoch abgelehnt (auch der Widerspruch), da mir 10 Tage von 360 Tagen zur Erreichung des Anspruchs auf Alg 1 fehlen.


    Anfang August 2010 habe ich den Antrag auf Alg 2 eingereicht.
    Dieser wurde dann bewilligt (ca. 800 Euro pro Monat).


    Ich legte Widerspruch ein und sagte, dass ich bereits ab 1.6.2010 Alg 2 erhalten müsste, da ich zu diesem Zeitpunkt Alg1 beantragt hatte.


    Nach längerer Prüfung erhielt ich nun von der ARGE folgende Aussage:


    Im Prinzip hätte ich tatsächlich Anspruch auf Alg 2 ab 1.6.2010.
    Da mir aber Mitte Juni die Steuererstattung zuging, bekäme ich dann 6 Monate lang ca. 300 Euro weniger, was mich insgesamt gegenüber dem vollen Alg2-Bezug ab Anfang August schlechter stellen würde.


    Kann das sein?
    (6x300 Euro sind mit 1800 Euro in der Tat annähernd soviel wie 1900 Euro.)


    Eigentlich müsste der Bescheid nun lt. ARGE zu meinen Ungunsten geändert werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten mit der EDV wurde mir aber angeboten auf meinen Alg2-Anspruch für Juni, Juli und Anfang August zu verzichten. Ich soll dann eine entsprechende schriftliche Erklärung einreichen.
    Kann das sinnvoll sein?


    Merkwürdig finde ich auch, warum die Arge dann nicht direkt das Alg 2 gekürzt hat. Es kann doch nicht sein, dass ich durch späteres Antragstellen mich besser stelle, oder? (Wobei das natürlich auch nur ein Fehler der Arge gewesen sein kann. Und die Arge das Recht hat eigene Fehler zugunsten des Antragstellers fehlerhaft lassen darf...)
    (Auch die Krankenkasse hat wegen des Zeitraums schon nachgefragt. Schließlich entstehen so nochmal ca. 350 Euro Kosten.)


    Für einen Rat bedanke ich mich im Voraus.

  • Hallo arno,


    das Ganze ist wohl etwas unglücklich gelaufen. Die Durchsetzung des Anspruches ab 1.6.2010 würde bedeuten, dass Dir die Steuererstattung während des Bezuges von ALG II zugeflossen und damit anrechenbar ist.


    Zitat

    Im Prinzip hätte ich tatsächlich Anspruch auf Alg 2 ab 1.6.2010.
    Da mir aber Mitte Juni die Steuererstattung zuging, bekäme ich dann 6 Monate lang ca. 300 Euro weniger, was mich insgesamt gegenüber dem vollen Alg2-Bezug ab Anfang August schlechter stellen würde.


    Mich verwundert ein wenig der Wortlaut dieses Widerspruch-Bescheides, er hört sich an, als hättest Du die freie Auswahl wie denn nun verfahren werden soll.
    Hättest Du den Bezug von ALG II ab August belassen, würde die Steuererstattung ggf. in das Schonvermögen fließen und nicht angerechnet werden.
    Meine Frage: Ist der oben zitierte Abschnitt tatsächlich Inhalt eines Widerspruch-Bescheides oder handelt es sich dabei lediglich um ein Anschreiben?


    Gruß Gawain

  • 1. Einen Bescheid gibt es bisher nur für die Zeit ab Anfang August.
    Mein Widerspruch wurde nur in soweit beantwortet, dass er an die normale Sachbearbeiterin weitergeleitet wurde, da für die Vormonate bislang gar kein Bescheid vorhanden ist.


    Und wieder mehrere Wochen später ruft nun die Sachbearbeiterin an und empfiehlt mir meinen Antrag zurückzunehmen...



    2. Da ich alleinstehend bin kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht.


    Meine Sachbearbeiterin besteht auf einer Erklärung von mir. Andernfalls müsse sie den Bescheid erneuern, was für mich ungünstiger wäre. Andernfalls werde Sie rückwirkend Geld zurückfordern...


    Was mich in diesem Zusammenhang auch wundert: Wenn ich von den 1900 Euro (von Mitte 6/2010) also gut 2 Monate lang leben müsste (1900 Euro dividiert durch 800 Euro) müsste dann mein letztes Gehalt vom 31.5.2010 i.H.v. ca. 1500 Euro nicht ebenso ca. 2 Monate lang jeglichen Anspruch verwirken? Der Arge lagen all diese Infos vor. Nichts dergleichen ist passiert..


    Weißt Du was es mit dieser 6-Monats-Regelung auf sich hat. Also was genau wird für 6 Monate gekürzt? Oder liegt es daran dass die Steuerrückerstattung ja eine Sonderzahlung ist und kein monatliches Gehalt und solche Sonderzahlungen eben auf 6 Monate aufgeteilt werden? Wobei durch den 100 Euro Freibetrag 6x200 Euro monatlicher Abzug vermutlich ja weniger wären als der Komplettverlust für gut 2 Monate.


    In Anbetracht des Rates tendiere ich im Augenblick dazu der Arge ein entsprechendes Rücknahmeschreiben zukommen zu lassen und der Krankenversicherung dann eben notgedrungen noch 350 Euro zu bezahlen. Ist das auch aus Deiner Sicht das beste?

  • Eine Steuererstattung wird wie ein Gehalt als Einkommen betrachtet!
    Wenn Du Leistungen ab dem 1.6.2010 beanspruchst, so liegt Dein letztes Gehalt außerhalb des Leistungsbezugs und wird nicht angerechnet. Die Steuererstattung von Mitte Juni läge damit aber innerhalb des Leistungsbezuges und wird angerechnet.


    Meines Erachtens wäre es der klügere Zug, den zuletzt eingereichten Widerspruch zurückzunehmen (falls noch nicht beschieden), denn dadurch hättest Du Anspruch ab Antragstellung (Anfang August) und müsstet die KV nur für die Monate Juni/Juli selbst bezahlen.